Porta fontium ist eine Web-Plattform (ein Informationssystem), die es ermöglicht, kostenlos die Archivalien, die in den staatlichen Archiven der Tschechischen Republik und den staatlichen bayerischen Archiven aufbewahrt werden, zu suchen, die digitalen Archivalien anzuschauen, ihre Beschreibungen oder digitale Repliken in Digital- oder Analogform zu nutzen, und zwar mittels Fernzugriff unter den nachfolgenden, festgelegten Bedingungen.
Der Betreiber der Webplattform Porta fontium (nachfolgend nur „Porta fontium“) ist das Staatliche Gebietsarchiv in Pilsen. Das Portal wird zum Zwecke der Zugänglichmachung der in ihm verarbeiteten Archivalien in der Weise betrieben, die den Fernzugriff im Einklang mit den Festlegungen des § 49 Abs. 2 Buchst. a) und d) des Gesetzes Nr. 499/2004 der Gesetzessammlung, über das Archivwesen und die Schriftgutverwaltung und über die Änderung einiger Gesetze, im Wortlaut der späteren Vorschriften, ermöglicht.
Der gesamte Inhalt der Datenbank Porta fontium ist ein Urheberwerk und wird als solches durch das Gesetz Nr. 121/2000 der Gesetzessammlung, über das Urheberrecht, die Rechte, die mit dem Urheberrecht im Zusammenhang stehen und über die Änderung einiger Gesetze (Urhebergesetz), im Wortlaut der späteren Vorschriften, (nachfolgend nur „Urhebergesetz“) geschützt. Laut § 90 des aufgeführten Gesetzes obliegen ihrem Betreiber als dem Errichter der Datenbank Sonderrechte zu dieser Datenbank. Dem Benutzer von Porta fontium ist es nicht erlaubt, in diese Rechte einzugreifen, d. h. die Datenbank des Portals Porta fontium unberechtigt zu nutzen oder sonstiges Verhalten zu verüben, das zum Nachteil der berechtigten Interessen des Errichters der Datenbank führen könnte.
Informationen und beschreibende Archivalien sind öffentlich verfügbare Informationen, die man für den persönlichen Gebrauch, für Wissenschafts-, Unterrichts-, Ausstellungs-, Publikations- und sonstige Zwecke, ausgenommen die gewerblichen, nutzen kann. Die Informationen können mit jedweden Mitteln im Einklang mit fairen ehrlichen Gepflogenheiten genutzt und verbreitet werden, und dies in dem Umfang, den der konkrete Zweck erfordert. Darunter versteht sich namentlich das Aufführen der konkreten Quelle der genutzten Information einschließlich der Internetadresse (Zitierung – Quellennachweis).
Digitale Kopie der Archivalien in analoger Form und digitale Repliken der auf Porta fontium präsentierten Archivalien sind das Eigentum der Tschechischen Republik – des Staatlichen Gebietsarchivs in Pilsen. Der Betreiber von Porta fontium ermöglicht deren Durchsicht, das Mitteilen an die Öffentlichkeit und weitere Zugänglichmachungen für jedwede Zwecke, ausgenommen zu gewerblichen Zwecken, und zwar unter der Bedingung, dass die digitalen Reproduktionen der Archivalien oder die digitalen Reproduktionen der Archivalien in der Datenbank Porta fontium benutzt werden. Jedwede Nutzung dieser Kopien oder deren Vervielfältigungen außerhalb des aufgeführten Informationssystems sind nicht erlaubt. Damit wird die Nutzung der Vervielfältigungen der digitalen Kopien der Archivalien nicht tangiert, die automatisiert durch technische Mittel zum Zwecke der Durchsicht dieser Kopien innerhalb der Datenbank Porta fontium gebildet werden. Die Ausnahme der Nutzung dieser Kopien oder deren Vervielfältigungen außerhalb der Datenbank gewährt der § 92 des Urhebergesetzes, der solch eine Nutzung dieser Kopien oder deren Vervielfältigungen für den persönlichen Bedarf, für Zwecke der Wissenschaft oder des Unterrichts ermöglicht, und zwar in dem Umfang, der im betrachteten nichtgewerblichen Zweck unter der Bedingung begründet ist, dass die konkrete Quelle dieser Kopien einschließlich der Internetadresse aufgeführt wird, oder für Zwecke der Sicherung der Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit oder eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens.
Jeder, der eine Verletzung der Nutzungsbedingungen des Portals Porta fontium begehen würde, könnte die Verantwortung für den Eingriff in das Recht des Errichters der Datenbank laut dem Urhebergesetz tragen. Der Betreiber von Porta fontium wird das gesamte Rechtswesen zum Schutz seiner Rechte und den mit Recht geschützten Interessen auch in dem Falle nutzen, in dem die Weise der Nutzung der Datenbank Porta fontium als Verletzung der guten Sitten und Gewohnheiten, laut § 545 des Gesetzes 89/2012 der Gesetzessammlung, Bürgerliches Gesetzbuch, des Schutzes des Eigentumsrechts laut § 1042 desselben Gesetzes, oder als ungerechtfertigte Bereicherung laut § 2991 des Gesetzes Nr. 89/2012 der Gesetzessammlung betrachtet und gehalten werden könnte.
Der Nutzer der Datenbank Porta fontium ist verpflichtet, sich mit den Nutzungsbedingungen bekanntzumachen und sie einzuhalten.
Diese Bedingungen werden am 2014 gültig und wirksam.