Bereits in der Oberpfälzischen Holzordnung von 1499 wird ein oberster Forstmeister genannt. Seit 1630 unterstehen dem Oberstforstmeisteramt Amberg die Forstmeisterämter des sogenannten "Oberen Gezirks [Bezirks]". Mit der Gründung der Landesdirektion Amberg 1799 wurde das Oberstforstmeisteramt aufgehoben. Der Bestand enthält v.a. Akten aus den bereinigten Beständen "Amberg-Stadt", "Amberg-Land" und den Pfalz-Sulzbacher Beständen.