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6 8 1) Geographie. Objekt dieses Unterrichtes ist unser Vaterland im engern und weitern Sinne, d. i. Bayern und Deutschland, und zwar: Lage; Grenzen; Größe; die orographische Beschreibung; Gebirge, Flüsse, Seen? Natur-' und Kunstprodukte (Ort und Ärt ihrer Gewinnung); Bevölkerung; Eintheilung; Hauptstadt und andere bemerkenswerthe Städte. Zu berücksichtigen sind die klimatischen Verhältnisse, die Erzeug- nisse des Vaterlandes überhaupt, die des Heimathsortes insbeson- dere, die Verwerthung der Produkte, Verkehrswege (Eisenbahnen), bedeutendere Handelsplätze. Außerdem das Nothwendigste und Wissenswertheste von dem übrigen Europa und den 4 anderen Welttheilen. Aus der mathe- mathischen Geographie: Gestalt, Größe, Bewegung der Erde, Sonne; Mond; Zonnen; Hauptmeere (ihre Namen und Lage). 2) Geschichte. Die Geschichte behandelt die neuesten Ereig- nisse in Deutschland, sowie die wichtigsten Begebenheiten aus der vaterländisch-bayerischen Geschichte seit Otto I. von Wittelsbach bis auf unsere Zeit. Die nöthigste Kenntniß der bayerischen Verfassungs- Urkunde soll beigebracht werden. (Höchste Ministerial-Entschließung vom 7. Juli 1823 3.3, hohe Oberpfälz. Regierungs-Entschließung vom 27. Novbr. 1882, (Krsbl. S. 1848). Hiezu wird der Lehrer mit gutem Erfolge benützen das Büchlein: „Was soll der Bayer wissen von der bayer. Staatsverfassung?“ Kuttler, Augsburg 1863, 3. Aufl. (Oberpfälz. Reggs.- Entschließung vom 23. Septbr. 1861, Kreisbl. S. 957). Auch den §§. der deutschen Reichsgesetzgebung, welche für den Gewerbs- und Landmann besonders wissenswerth sind, kann und soll eingehende Beachtung geschenkt werden. 3) Naturgeschichte. Der Unterricht in der Naturgeschichte macht sich zur Aufgabe die Kenntniß der zum Betrieb der Land- wirthschaft nützlichen und nothwendigen Thiere, Pflanzen, Minera- lien, verbreite sich des Weitern über deren Nutzen, Wachsthum, Er- nährung, Fortpflanzung ꝛc. Der Schutz der nützlichen, die Kennt- niß und Ausrottung der schädlichen Thiere und Pflanzen (Gift- pflanzen) sind in Betracht zu ziehen. Nu. Warnung vor Thier- quälerei, vor Baumfrevel.“ 4. Maturlehre. a) Luft; Lebensbedingung; Luftarten; Wind, Sturm, Orkan; Nutzen, Schaden; Luftdruck, Barometer; Lüftung der Wohn-, Schlafzimmer, Ställe; Luftzug. b) Feuer; Licht; Wärme'; Nutzen, Schaden; Thermometer; Tem- peraturwechsel. c) Wasser, Nothwendigkeit; Nutzen, Schaden mit Hinsicht auf seine Erscheinungen: Dampf, Thau, Reif, Nebel, Wolken, Regen, Hagel, Eis, Schnee. d) Erde als Körper überhaupt und als Bestandtheil anderer Kör- per; die gewöhnlichsten Erdarten und ihr vorzüglicher Gebrauch; Erdschichten; Berge, Gebirge, Vulkane; Erderschütterungen, ur- sachen ꝛc. NR. Eisenbahn, Telegraph, Gas. Auf Vorficht und Achtsamkeit im Gebrauche des Feuers ist wiederholt und ern gemaß aufmerksam zu machen. cr. höchste Minist.-Entschl. v. 24. Oktober 1851. 5) Biblische Geschichte. Die Erklärung der Typen und Vorbilder des göttlichen Erlösers im A. Bunde, um so zu erreichen, daß sich die Jugend des innigen Zusammenhanges des A. mitem N. Testamente, der Erfüllung und Vollendung des Ersteren durch das Letztere bewußt werde. Die Gleichnißreden, die Wunder Jesu sind zu memoriren und auf das religiös sittliche Leben der Jugend anzuwenden. Die Bedeutung der Kirchenfeste und Ceremonien ist klar zu machen und dahin zu wirken, daß das jugendliche Gemüth ergriffen, das Herz erwärmt, der Wille zur Bekämpfung des Bösen und zum Ringen nach dem Guten belebt und bestärkt werde, damit die christliche Jugend, stark im Glauben und in der Tugend, gläu- big und fromm hinaustrete in ein Leben, überreich an Drangsalen, Verführungen und Gefahren. 3) Aufsatz. Dieser Unterricht soll erstreben, die Schuljugend zu befähigen, daß sie ihre Gedanken in vollständigen Sätzen, welche möglichstlo gisch an einander gereiht und thunlichst orthographisch und gram- matikalisch richtig geferkigt sind, niederschreibe. Die Themate sind zunächst und zumeist der Fülle, wie selbe das bürgerliche und länd- liche Verkehrsleben bietet, zu entnehmen, und zählen hiezu, da in erster Linie die landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse und Bedürfnisse auf Berücksichtigung Anspruch machen, die Ge- schäftsbriefe und Geschäftsaufsätze. Eine oberflächliche Arbeit werde hiebei nie geduldet, auf eine deutliche, reine, korrekte Handschrift jederzeit gedrungen. Der leitende Grundsatz sei: „Kurz und gut!“ 1) Rechnen. Die gegebenen Beispiele sind zur Erzielung des benöthigten gründlichen Verständnisses sachlich zu erörtern, sodann mündliches und schriftliches Rechnen zur Abkürzung bezw. Erleichterung des Rechnungsverfahrens in methodisch richtiger Weise zu verbinden. Ein Hauptangenmerk ist auf die richtige Benennung und Kenntniß der neuen Münzen, Maße, Gewichte zu richten. Der Gesang werde durch Vortrag eines Liedes nach jedem Schul- Unterrichte geübt. Die Obstbaumzucht kann und soll weitere Pflege durch Aneife- rung zum regen Betriebe dieses so nützlichen Zweiges der Landes- kultur erhalten, womit eine stete Belehrung nach der Zeitfolge zu verbinden ist. Auch der Bearbeitung des Gartens, dessen Anbau mit Gemüse und andern für das Hauswesen nützlichen Pflanzen werde verdiente Aufmerksamkeit geschenkt. Vorwürfiger Unterricht kann am füglichsten mit dem in der Naturgeschichte verbunden werden. 2) Monatlicher Stundenplan für eine Feiertagsschule. Stun- den. 1. Sonntag. 2. Sonntag. 3. Sonntag. 4. Sonntag. Bemerkungen. Aufsatz und Rechtschreiben. Rechnen. Lesen. Lesen. ((bibl. Gesch.) (Geographie.) Aufsatz und Rechtschreiben. Lesen. (Geschichte.) Rechnen. Lesen. (Naturkunde.) 1) An jedem im Monate einfallenden Feiertage werden die Lehrgegen- stände des nächstfolgenden Sonntags behandelt. Es bleibt dem Lehrer unbenommen, je nach Ermessen oder Be- dürfniß den Unterricht im Lesen in die 1te, den im Aufsatze in die 2te Stunde zu verlegen, — ferner den Leseunterricht abzukürzen und den so erzielten Zeitgewinn dem andern Lehrgegenstande zu- zuwenden. An die Hrn. Pfarrer des Amtsbezirkes Cham. Bekanntmachung. Ungeachtet der bezirksamtlichen Ausschreibung vom 17. Jäner 1876 (αmbl. Nr. 6.), wornach die f. Pfarrämter ersucht wer- den, die hergestellten Impflisten an die Gemeindebehörden ge- langen zu lassen, schickten dieselben die Impflifien entweder an Hrn. Bezirksarzt oder an das unterfertigte Amt. Es ergeht daher an die Hrn. Pfarrer die wiederholte Requi- sition, die hergestellten Impflisten an die Gemeindebehörden gelangen zu lassen, welche nach Ziffer 2 der gedachten bezirksamtlichen Ver- fügung zu verfahren haben. — Am 28. Februar 1876. Königliches Bezirksamt Cham. Schmid, . Bezirksamtmann. Bekauntmachung. (Hochwasser betr.) Das Hochwasser“h die Bistrittstraße bei Neubäu total weg gerissen und her Walderbach bedeutend beschädigt. a bei dem gegenwärtigen hohen Wasserstande die Herstellung und beziehungsweise Reparatur der Straßen unmöglich in, so habe ich bis auf Weiteres die Verbindung von Roding über Nittenau nach Bruck und von Roding über Walderbach nach Nit- tenau gesperrt, was ich zur Wissenschaft bekannt gebe. — Dieß ist in den Gemeinden zu eröffnen. — Am 24. Febr. 1876. Königliches Bezirksamt Roding. Wimmer, k. Bezirksamtmann. Bekanntmachung. (Prüfung der Baupläne betr.) Die Gebühr für Planrevision wird gemäß §. 5 der Ver- ordnung vom 26. Ju l7 1873 (Krsbl. S. 803) auf 60 Pfg. fest- gesetzt in der Art, daß für jedes einzelne Gebäude, welches errichtet oder abgeändert werden will, die ganze Gebühr zu zahlen, also für einen Plan, auf welchem drei Gebäude, wie Wohnhaus, Stabel und Backofen, projektirt sind, der Betrag von Me. 1. ο0, zu ent- richten ist.“ Die Planfertiger und Bauunternehmer sind von den Bürger-
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