Text auf der Seite 6

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170 bestreiten wollen, daß es klug sey, eine Vorsorge für solchen Fall zu treffen, und wie könnte sie besser getroffen wer- den, als durch die Lebens-Versicherung? Die kleine Summe, welche jährlich für Prämienzahlungen aufzuwenden ist, kann den Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigen, wenn man dagegen an andern Aus- gaben des Luxus und der Ostentation entsprechende Reductionen eintreten läßt. Und was endlich noch alle jene Stände betrifft, welche wie der Arzt, der Künst- ler und Andere, in ihrer Geschicklichkeit nur ein persönliches Capital besitzen, also ohne Pragmatik, ohne reale Rechte und reelle Mittel, gleichsam nur Con- cessionisten für dieses Leben sind, welche Beruhigung können sie in einer Spar- casse finden, da der Tod dem Erspa- rungssystem jeden Augenblick ein Ende machen kann? Daß bei diesen nur die Versicherung des Lebens den Hinterlas- senen eine Sicherheit zu bieten vermag, das, sollte man meinen, müßte auch ein Blinder begreifen können. Man wird vielleicht einwenden, daß es in sehr vie- len Fällen gerade bei den zuletzt erwähnten Ständen weniger auf die Sicherung eines Capitals, als einer Pension für die Wittwe ankomme, und daß dafür bei unserer bayer. Lebens-Versicherungs-Anstalt keine Vorsorge getroffen sey. Ich erwidere darauf, daß zwar eine besondere Ein- richtung für Wittwen-Pensionen dabei allerdings nicht besteht, daß das nach dem Tode des Versicherten anfallende Lebens-Versicherungs-Capital bei der Bank aber auf Leibrenten sogleich wieder an- gelegt und somit derselbe Zweck auf einem kleinen Umwege auch erreicht werden kann. Die Leibrente vertritt alsdann die Stelle der Pension und es ist dabei noch der Vortheil, daß dem Betreffenden die Wahl bleibt, ob er das Capital oder die Rente nehmen will. Die meisten Menschen machen sich keinen Begriff da- von, welch große Summen in den Län- dern, wo die Lebens-Versicherungen in allgemeiner Anwendung sind, aus ihren Cassen den Relicten der Versicherten jährlich zufließen. Hat doch unsere bayer. Lebens-Versicherung sogar bei der geringen Theilnahme, welche sie bis jetzt gefunden, schon gegen 320,000 fl. aus- bezahlt. Dieses Faktum, von dessen Richtigkeit sich Jeder durch Zusammen- stellung der Bankberichte überzeugen kann, spricht lauter als alle Anpreisungen. Vom wirthschaftlichen Standpunkte aus betrachtet ist dieses Ergebniß aber um so schätzbarer, als die bedeutenden Sum- men, welche dem Nationalvermögen auf diese Art zuwachsen, durch verhältniß- mäßig kleine jährliche Beiträge mit Zu- hülfenahme der Zinsen und Zinseszinsen allmählig zusammen gebracht sind. Die Lebens-Versicherung sammelt alle die un- scheinbaren Quellen, welche sonst unge- nützt im Sande versiegen würden, zu einem Bach, zu einem Strom zuletzt, um die Felder der nachkommenden Generation damit zu befruchten. Nur durch dieses Zusammenhalten wird es ihr möglich, den Erben eines Mannes, der sich z. B. im 31sten Jahre versichern ließ, gegen eine jährliche Leistung von 75 fl. ein Capital von 3000 fl. auszuzahlen. Der Versicherte hat in diesem Fall für jedes Hundert, das später den Seinigen zu gut kommt, nur 2 fl. 30 kr. zu entrich- ten, also halb so viel, als der gegen- wärtige Zins für ein baar entliehenes Capital von gleicher Größe betragen wüͤrde.
Dateiname: 
wochenblatt-amberg-1852-05-26-n21_1710.jp2