Název fondu:
Reichsstadt Nürnberg, Landalmosenamt, Urkunden
Popis fondu:
Zur Behördengeschichte des Landalmosenamts Im Zeitalter der Reformation nahm der Rat der Reichsstadt Nürnberg die Aufsicht über Einhebung, Verwaltung usw. der "Almosen" (d. h. die Armenfürsorge) in seine Hand. Als Einkünfte verstand man zeitgenössisch "alle von alters her gestifteten spend, seelbad, auch was in die almosenstöck in die kirchen eingelegt und sonsten von guten leuten darzu gegeben werden möchte", 1524 bestimmte ein Ratsverlass, dass "der beden brobst und pfarrkirchen, aller gestiften selgereth und des reichen almusens, auch des almusens haussarmer leut zinss, gült, gefell und aufheben in ainen kasten ze pringen" sei (Winkler: Der Grundbesitz, S. 161). Insbesondere das "Reiche Almosen" und die beiden großen Nürnberger Pfarrkirchen St. Lorenz und St. Sebald verfügten über einen ausgedehnten bzw. zahlreichen Grundbesitz resp. Einnahmen hieraus. Um diese besser verwalten zu können, trennte man bereits 1524 das Almosenamt (bzw. untergliederte dieses) in ein Stadt- und ein Landalmosenamt. Nur wenig später (1527) spaltete sich vom Stadtalmosenamt noch das Kirchenamt ab. Das Landalmosenamt zog die Einkünfte aus den Besitzungen im Gebiet der Reichsstadt Nürnberg außerhalb der Stadtmauern ein, während das Stadtalmosenamt die Einkünfte (Eigen-, Bestands- und Kapitalzinse, Gattergelder, Legate und das Opferstockgeld) aus den Häusern und Gärten intra muros bezog. Das Landalmosenamt übernahm auch die Verwaltung der extra muros gelegenen Erträge des Reichen Almosens, deren Einkünfte es dann an das Stadtalmosenamt auszahlte (vgl. Horst-Dieter Beyerstedt: Reiches Almosen, in: Stadtlexikon Nürnberg, 2. Aufl. Nürnberg 2000, S. 872).. Sitz des Almosenamts (mit seinen Untergliederungen) war nach einem kurzen Intermezzo in dem Haus des Klaus Helcher in der Schildgasse seit 1529 das säkularisierte Augustinerkloster (Kirche: St. Veit). Der Pfleger des Landalmosenamts unterstand der Aufsicht von vier Oberalmospflegern oder Almosherren. Nach dem Übergang der Reichsstadt Nürnberg an das Königreich Bayern (1806) wurde das Landalmosenamt noch einige Jahre weitergeführt, bis es in der neuen Stiftungsadministration aufging. Typisch für diese Übergangszeit ist eine gewisse Unsicherheit bzw. Varianz in der Behördenbezeichnung nach 1806. Laut Aussage der Akten finden folgende Namen Verwendung: "kgl. bayer. Landalmosenamt" (1808), "k. b. provisorische Administration des Landalmosenamts" (1808), "Kgl. bayer. besondere Stiftungs-Administration für die Wohlthätigkeit in der Stadt" (1808), "Kgl. Bayer. besondere Stiftungsadministration des Landalmosamts" (1809) und schließlich "kgl. Stiftungsadministration des Landalmosenamts" (1811). Bestandsgeschichte Aus konservatorischen Gründen wurden im 19. Jahrhundert die Urkunden von den Akten und Bänden separiert und dabei neu verzeichnet. Die Regesten des damals "Stadt- und Landalmosenamt, Urkunden" genannten Bestandes verfasste Albert Gümbel um 1900. Im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeionschaft (DFG) geförderten Projektes "Retrokonversion" wurde das handschriftliche Findbuch 2011 in eine Datenbank eingegeben. Der Bestand ist vollständig in EDV verzeichnet.