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StAN, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth

Archiv

Archiv Kürzel: 
StAN
Archivgliederung: 
StA Nürnberg

Bestand

Bestandsbezeichnung: 
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth
Bestandsnummer: 
218/9
Bestandsbeschreibung: 
Zur Geschichte des Polizeipräsidiums Die städtische Polizeihoheit beruhte im 19. Jahrhundert auf der bayerischen Gemeindeordnung von 1818. Die Stadtpolizei bildete eine milizartige Truppe von 25 Polizeisoldaten. Durch die rasche Vergrößerung der Stadt im 19. Jahrhundert wuchs auch die Stärke der Polizei stetig. Bei der Verstaatlichung 1923 wurden schließlich 800 Nürnberger Polizisten vom Staat übernommen. Bis zu dieser Verstaatlichung war die Polizeiverwaltung im wesentlichen in die Aufgabengebiete Sicherheitspolizei (Dienstkommando, Schutzmannschaft), Kriminalpolizei, Innere Sicherheitspolizei (Stadtverweisung, Heimunterbringung) und Meldewesen gegliedert. Als 1921 die Polizeistelle für Nordbayern mit Sitz in Bamberg aufgelöst wurde, ging ein Teil der Aufgaben auf das Staatspolizeiamt Nürnberg-Fürth über. Zwischen 1923 und 1945 bestand mit der Polizeidirektion (ab 1936 Polizeipräsidium) Nürnberg-Fürth nur eine rein staatliche Polizeibehörde, die aus der Verschmelzung der Zuständigkeiten des Staatspolizeiamtes Nürnberg-Fürth mit denen der städtischen Polizei entstanden war. Die Direktion war Ortspolizei- und Bezirksverwaltungsbehörde für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth sowie "Verwendungsbehörde" für die Landespolizei. Sie sollte die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewährleisten, besaß orts- und bezirkspolizeilichen Befugnisse hinsichtlich der Presse sowie des Vereins- und Versammlungsrechts, beaufsichtigte das Pass- und Meldewesen und ferner den Verkehr sowie die Sitte und übernahm schließlich die Aufgaben des aufgelösten Staatspolizeiamtes. Schon 1933 begann die Herauslösung der politischen Polizei aus der eigentlichen Polizeiverwaltung. So wurde letztendlich auch die Abteilung II des Polizeipräsidiums (zunächst Sicherheitspolizei, seit 1933 politische Polizei; 1936 Geheime Staatspolizei) 1937 aus dem Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth ausgegliedert und eine selbständige Behörde mit der Bezeichnung "Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth" geschaffen. Nach der Kapitulation 1945 sollte das Polizeipräsidium laut den US-Streitkräften eng mit der Stadtverwaltung zusammenarbeiten, bevor schließlich die Stadt die gesamte Polizeiverwaltung übernahm. Das staatliche Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth wurde aufgelöst. In der Folgezeit wurde das auf dem Recht der Besatzungsmacht beruhende Polizeiorganisationsrecht schrittweise durch bayerisches Landesrecht ersetzt und die Neuordnung mit dem Polizeiorganisationsgesetz 1952 abgeschlossen. Als Träger der Polizei wurden Staat und Gemeinden bestimmt. Die Polizei gliederte sich nun in die Gemeindepolizei und die staatliche Polizei. Die kreisangehörigen Gemeinden konnten zudem ihre Polizei verstaatlichen, was bis 1960 neun Städte in Mittelfranken taten. 1968 erhielten auch die kreisfreien Städte diese Möglichkeit, was eine zweite "Verstaatlichungswelle" einleitete. Zum Bestand Die im vorliegenden Repertorium erfassten Unterlagen stammen überwiegend aus dem bisherigen Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth". Sie waren dort in drei Teilen aufgelistet. Der erste Teil (alte Nummer 1 bis 937) enthielt die Akten, die 1946 bei den Aufräumungsarbeiten in der Ruine des Polizeipräsidiums geborgen worden waren. Der zweite Teil (alte Nr. 938-1044) stammte überwiegend aus US-Gewahrsam und war in den sechziger und siebziger Jahren vom Berlin Document Center (BDC) über das Bundesarchiv an die Bayerische Archivverwaltung abgegeben worden. Teile der Akten waren zeitweise auch als "Sonderabgabe I" im Bayerischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt worden und sind im Hoover Institute Microfilm Guide "NSDAP Hauptarchiv" verzeichnet. Die Gefangenenbücher des Schub- und Polizeigefängnisses für die Jahre 1940 bis 1945 gelangten 1980 durch Aktenaussonderung vom Polizeipräsidium Mittelfranken an das Staatsarchiv. Der dritte Teil (alte Nr. ab 1045) bestand aus Einzelnachlieferungen aus Aktenabgaben und Provenienzbereinigungen. Aufgrund der kriegsbedingten Zerstörungen handelt es sich bei den überlieferten Unterlagen nur um den Rest der ehemaligen Polizeiregistratur, der durch die Bergung aus dem Trümmerschutt und die Durchsicht durch amerikanische Sammelstellen völlig in Unordnung geraten war. Im bisherigen Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth" waren die Unterlagen deshalb ohne Rücksicht auf die Provenienz und frühere Aktenpläne lediglich nach Sachgruppen (mit Schlagwortverzeichnis) geordnet. Bei der Neuverzeichnung wurden alle Fremdprovenienzen herausgezogen und als eigene Bestände formiert oder in bereits bestehende Bestände eingereiht. Über die Hälfte der im Staatsarchiv aufbewahrten Archivalien besitzen noch die Aktendeckel mit den ursprünglichen Aktenzeichen. Da passend dazu die Entwürfe eines Aktenplans von ca. 1925/26 und teilweise auch zutreffende Aktenverzeichnisse mit Nachträgen bis in die Mitte der 30er Jahre vorliegen, wurde versucht, diese ursprüngliche Ordnung zu rekonstruieren. Akten ohne Aktenzeichen und später angelegte wurden sinngemäß eingereiht. Die im Aktenplan nicht erfassten politischen Lageberichte wurden chronologisch geordnet angehängt. Ebenso die Handakten des Polizeipräsidenten Martin, die Gefangenenbücher des Schub- und des Polizeigefängnisses Nürnberg und Personenakten der Polizeidirektion. Letztere stammen aus einer Abgabe der Kriminalpolizeiinspektion Nürnberg im Jahre 1983. Der Bestand ist vollständig in der FAUST erfasst.
Untergruppe: 
Sudetendeutsche und tschechoslowakische Migranten
Signatur der Bohemica: 
11, 306, 308, 309, 310
Bohemica-Beschreibung: 
Regelung des Übernahmeverkehrs zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei, Behandlung und Ausweisung von Tschechislowaken, Sudetendeutscher Heimatbund, sudetendeutsche Flüchtlinge, 1918-1939 (Nr. 308). Verkehr zwischen deutschen und tschechoslowakischen Behörden, Behandlung von tschechoslowakischen Staatsangehörigen, 1923-1939 (Nr. 309). Einbürgerung von Sudetendeutschen, 1925-1928 (Nr. 11). Listen der sudetendeutschen Flüchtlinge und Rückwanderer in Nürnberg und Fürth an die Politische Polizei in München, 1936-1939 (Nr. 306). Sudetendeutsche Ergänzungswahlen zum deutschen Reichstag, enthält auch: Einzelregelungen zur Behandlung von Sudetendeutschen, 1938 (Nr. 310).

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