Bestandsbezeichnung:
Landratsamt Weißenburg, Abgabe 1949
Bestandsbeschreibung:
Durch die Trennung von Justiz und Verwaltung entstanden 1862 in Bayern die Bezirksämter (BA). Die Behörden wurden von je einem Bezirksamtmann geleitet, waren den Regierungen als Distriktverwaltungsbehörden direkt unterstellt und erhielten über sie von den Zivilstaatsministerien Weisungen. 1937 wurden alle "Bezirksämter" in "Landratsämter" (LRA) umbenannt. Das Staatsarchiv Nürnberg bewahrt die Unterlagen der mittelfränkischen Bezirks- bzw. Landratsämter auf. Bis zur Gebietsreform 1972 existierten insgesamt 19 Behörden: Ansbach, Beilngries ( bis 1879, danach Oberpfalz), Dinkelsbühl, Eichstätt, Erlangen, Feuchtwangen, Fürth, Gunzenhausen, Heilsbronn, Hersbruck, Hilpoltstein, Lauf a.d.Pegnitz, Neustadt a.d.Aisch, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Scheinfeld, Schwabach, Uffenheim, Weißenburg i.Bay. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden die Landratsämter Mittelfrankens teilweise neu gebildet und dadurch auf insgesamt sieben reduziert: Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen. Das 1862 formierte Bezirksamt Weißenburg setzte sich aus den Landgerichten älterer Ordnung Weißenburg, Ellingen und Pappenheim zusammen. Das Gericht Weißenburg war 1808 eingerichtet worden, die Sprengel Ellingen und Pappenheim gingen auf ehemalige Herrschaftsgerichte zurück. Sie wurden 1848 bei der Aufhebung der adligen Gerichtsbarkeit in Gerichts- und Polizeibehörden umgewandelt und erhielten 1852 den Status von Landgerichten älterer Ordnung. Bei der Verwaltungsreform 1972 entstand aus den Landkreisen Gunzenhausen und Weißenburg schließlich der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Bestand ist derzeit nur in analoger Form verzeichnet.