Bestandsbezeichnung:
Verwaltungsgericht Regensburg
Bestandsangaben:
Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg
Bestandsbeschreibung:
Das Gesetz Nr. 39 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. September 1946 brachte für Bayern die Einführung einer institutionell eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Verwaltungsgericht ist für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz für alle Verwaltungsstreitsachen zuständig, soweit sie nicht Gegenstände des Finanz- und Sozialrechts betreffen und soweit nicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig ist. Der Bestand enthält hauptsächlich Verfahrensakten.