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StAN, Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden

Archiv

Archiv Kürzel: 
StAN
Archivgliederung: 
StA Nürnberg

Bestand

Bestandsbezeichnung: 
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden
Bestandsnummer: 
2 b
Bestandsbeschreibung: 
Die Reichsstadt Nürnberg bewahrte ihre staatsrechtlich wichtigen Urkunden unter der Aufsicht des Geheimen Ratskollegiums der Sieben Älteren Herren im Privilegienkämmerlein des Losungamts (oberste Finanzbehörde) im Rathaus auf, auch Untere Losungstube genannt, - und zwar dort in nummerierten Urkunden-Laden, daher noch heute die Bestandsbezeichnungen: Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 39 Laden, Urkunden (Rep. 1 bzw. 1a, 1b), 35 neue Laden der unteren Losungstube, Urkunden (Rep. 2a), und 153 Laden des Siebenfarbigen Alphabets, Urkunden (Rep. 2b). Eine weitere, in Nürnberg ehemals verbreitete Ordnungsmethode, bestand in der Bezeichnung von Behältnissen mit Buchstaben. Um mehr Signaturen zu gewinnen, verwendete man farblich unterschiedene Alphabete. Die Gliederung der Laden ist: Weiß - Grün - Rot - Gelb - Braun - Blau - Schwarz (die historischen Findmittel sind erhalten: 7 Hefte, Pap., jeweils ca 50 Bl., 20x16 cm; Sign: Veraltete Repertorien 93-99). Die insgesamt 153 Laden des Siebenfarbigen Alphabets (5080 Nr.) enthalten die für die Geschichte der Reichsstadt Nürnberg und ihre Entwicklung nach innen und außen wichtigen Urkunden, vom Reichsoberhaupt, von den Reichsständen, von Päpsten und Bischöfen, geistlichen und weltlichen Fürsten, Verleihungen, Erneuerungen, Einwilligungen und Bestätigungen von Freiheiten, Rechten, Besitzungen in und außerhalb der Stadt Nürnberg, ihrer Bürger und Einwohner, ihrer Kirchen und Klöster, auf allen Gebieten des politischen und städtischen Lebens, über Landfriedenseinungen, über Gerichtswesen, Kriege und Fehden, Handel, Zoll und Geleit, Münz- und Finanzwesen, usw. Im Jahre 1622 wurde eine "Beschreibung aller der Jenigen Brieff und Schrifften, So in denen 153 Laden der 7 Alphabet in dem Privilegi-Cämmerlein verwahrlich zubefinden" angefertigt. Als systematisches Findmittel ist es bis heute nützlich (Rep. 2d beigebunden). Etwa 1854 wurde eine Bestandsrevision durchgeführt. Im 19. Jahrhundert führte der Bestand die Bezeichnung "V 95/1" (+ jeweilige Nummer), auf die Erfassung dieser Altsignatur wurde verzichtet. Im Zuge der Archivalienbergung im Zweiten Weltkrieg wurden die Urkunden auf Schloss Sandsee (bei Pleinfeld, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) gelagert, wo es bei bzw. nach Kriegsende zu Diebstählen kam. Einzelne Urkunden gelangten in den 1990er Jahren aus den USA an das Staatsarchiv zurück, doch blieb der Großteil der 1945-1948 entwendeten Urkunden verschollen. 2010-2011 wurden die Regesten im Rahmen der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projektes "Retrokonversion" von einem externen Dienstleister (Fa. MFM Hofmaier, München) in die Datenbank eingegeben. Die vor dem 1. Januar 1401 ausgestellten Urkunden, die zeitweilig das Bayerische Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrte (dort Bestand "Reichstadt Nürnberg Urkunden"), gingen 1992 an das Staatsarchiv Nürnberg zurück und wurden im Rahmen der Digitalisierung und Umverpackung 2013 dem ursprünglichen Bestand wieder eingegliedert. Der Bestand ist vollständig in EDV verzeichnet. Er ist so einschlägig, dass nur eine Auswahl der enthaltenen Bohemica aufgenommen wurde, zumal die Findmittel online eingesehen werden können.
Untergruppe: 
Konflikte um die böhmischen Lehen Heidingsfeld und Mainbernheim
Titel Bestandsserie: 
Losungamt, 7-farbiges Alphabet, Urkunden
Signatur der Bohemica: 
2484, 2520, 2526, 2527, 2543, 2546, 2546a, 2556, 2583, 2616, 2644, 2645, 2863, 2864*, 2865*, 3448, 3468, 3535, 3537
Bohemica-Beschreibung: 
Die Verpfändung von Heidingsfeld und Bernheim, 1455 (Nr. 2484). Schuler berichtet Nürnberg unter anderem über den Erfolg mit dem Gubernator Böhmens wegen Heidingsfeld, über eine Botschaft Heidingsfelds unter Friedrich von Donaw, über den Frieden zwischen Böhmen und Sachsen, 1456 (Nr. 2520). Der Gubernator sei in Angelegenheiten der Streitigkeiten Nürnbergs mit Heidingsfeld in Prag zu treffen, 1456 (Nr. 2526); wegen der Streitigkeiten, 1456 (Nr. 2527). Heidingsfeld benachrichtigt Nürnberg, dass eine Bitte um Intervention an den Kaiser ging, 1456 (Nr. 2543). Der Gubernator entscheidet in dem Streit Heidingsfelds mit Nürnberg wegen der Huldigung, 1456 (Nr. 2546, 2546a). Nürnberg darf von dem verpfändeten Heidingsfeld keine neue Huldigung verlangen, 1456 (Nr. 2556). Die widerspenstigen Bürger Heidingsfelds müssen Urfehde schwören, nachdem der Gubernator sich für sie verwendet hatte, 1457 (Nr. 2583). Der Gubernator verlangt von Nürnberg Rechenschaft über die von ihr geduldeten Behauptungen wegen Genehmigung der Hinrichtung einigen von Heidingsfeld durch die Räte des Königs von Böhmen, 1457 (Nr. 2616). Der Gubernator schreibt an Nürnberg wegen des Verhaltens Heidingsfelds und ihrer Bestrafung durch Nürnberg, 1457 (Nr. 2644). Der Gubernator schreibt an Nürnberg in Sachen der Rebellion von Bürgern Heidingsfelds, 1457 (Nr. 2645). Nürnberg verpflichtet sich gegen Böhmen wegen der Wiederlösung der Pfandschaft von Heidingsfeld und Bernheim, 1460 (Nr. 2863), König von Böhmen verbürgt sich dabei vor Nürnberg, dass alle ihre rechten Ansprüche erfüllt werden, 1460 (Nr. 2864*). Der König von Böhmen erklärt alle Irrung mit Nürnberg wegen Heidingsfeld für abgetan, 1460 (Nr. 2865*). Verpfändung Heidingsfeld und Bernheim an Nürnberg, 1472 (Nr. 3448). Der Kardinal-Patriarch von Aquileia gebietet unter Strafe der Stadt Nürnberg, die ihr verpfändeten Städte Meinbernheim und Heitungsfelt den ketzerischen Böhmen nicht zurückzugeben, bis der Herzog von Burgund auf einem Tage in Meissen darüber entscheiden habe, 1474 (Nr. 3468). Vertrag zwischen Einzelpersonen über die Verpfändung Heidingsfelds und Bernheims durch die Könige von Böhmen, 1480 (Nr. 3535). Vidimus zur Verpfändung von 1431, 1480 (Nr. 3537).

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