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14. Juni 1898 „Karlsbader Badeblatt und Wochenblatt“ Nr. 133 Seite 3 des Stadtrathes für den allgemeinen Verkehr ab- gesperrt. — Nachdem das Entrée (60 kr.) nur ein verhältnismäßig geringes ist in Anbetracht des schönen Zweckes, so wird hoffentlich ein recht zahl- reicher Besuch die Mühewaltung der Ortsgruppen lohnen. Das Programm des Concertes ist folgendes: 1. Frühlingsfestmarsch von F. Dorfner. 2 Duver- ture z. Op. „Rienzt“ v. R. Waguer. 3. Seid umschlüngen Millionen, Walzer von Strauß. 4. Die Golkperlen, Solo für zwei Pistors von Kling. 5. Tonbilder aus dem Musikdrama „Die Walküre“ von R. Wagner. 6. Riccordi d'talia, Potpourri von Kaiser. Pause für die Confettischlacht. 7. Non Fi scordar di me, Romanze von Robaudi. 8. Selection a. d. kom. Op. „Der Zauberer vom Nil“ von Herbert 9. Gavotte de la Princesse von Czibulka. 10 Buntes aus der Zeit, Potpourri von Pawlik. (Ein Massenbesuch) war vorgestern bei fast allen Veranstaltungen in Karlsbad zu ver- zeichnen, und derselbe illustriert so recht deutlich, welch colossaler Fremdenzufluſs momentan hier herrscht, umsomehr, als an Concerten speciell an einem Sonntage in Karlsbad wirklich kein Mangel herrscht. Im Café Stadtpark, woselbst die Kur- kapille concertierte, war der große Concertplatz bis aufs letzte Plätzchen besetzt, ein zahlreiches Publicum lauschte der Milttärmusik im Etablissement Pupp, in „Sanssouci“ concertierten die Mailänder Sänger, im „Imperial“ die Zigeuner, und auch dort man- gelte es nicht an zahlreichen Zuhörern. Im Theater Variéle hatte sich zur Nachmittagsvorstellung ein groß s Publieum eingefunden — kurz, man mochte hinkommen, wohin man wollte, überall gab es Massenbesuch. — Am Abend glich der „Corso“, die Alte Wiese und der Markt, nicht minder auch die Mühlbadgasse den belebten Hauptstraßen der Weltstädte D'überall eine in allen Sprachen der Welt conversierende, überaus zahlreiche Menschen- menge. (Das heutige Nachmittags-Concert der Kurkap-lle) bei Pupp bringt unter Anterm einen türkischen Marsch: „Sieg bei Pharsalus“ betitelt, welcher Fräulein Fatimé Zinnour, Tochter Sr. Excellenz Noury Bey's zur Verfasserin hat. Das interessante Stück wird uns als äußerst charakteristisch und effektvoll gerühmt. (Von der Rennbahn.) Wie wir bereits avisienten, trafen vorgestern die Herren Graf Rudolf Ferdinans Kinsky und Theobald Graf Czernin, Directoriumsmitglieder des böhmischen Rennvereines und die Herren Zdenko Graf Kinsky hier ein und besichtigten vormittags noch in Begleitung des Rennbahninspectors aus Wien Herrn Slawkowsky schwindigkeit, Richtung und Tiefe seiner Bahn durch eigene motorische und Directionskraft. Bei beiden Torp-dotypen wird die Schnelligkeit durch Schrauben- flügel aufrecht erhalten. Die Schrauben des White- head Torpedos werden durch eine Maschine mittels comprimierter Luft bewegt, die des Howell-Torpedos dagegen durch ein schweres Schwungrad; die Tiefen- linie der Bahn wird in beiden Fällen durch ein wagrechtes Steuer bestimmt. Die wesentlichen Eigenschaften des selbstbeweglichen Torp dos sind Geschwindigkeit, Schussweite, Richtung und Zer- störungskraft. Hierin sind Howell und Whitehead- Torpedo einander gleich. Die Geschwindigkeit be- trägt 30 bis 35 Kroten, die Schussweite 800 bis 1000 Yards, die Richtung läset sich noch nicht ganz genau Legeln, und die Zerstörungskraft hängt von der Ladung Schießbaumwolle ab, mit der der Tor- pedo gefüllt ist. Die Maximalarenze an Gewicht der Sprengladung erreicht 200 Pfund. Im Allgemeinen erzielt der Torpedo im See- kriege nur geringe Erfolge, obgleich seine potentielle Zerſtörungskraft eine ungeheure und eine wohlge- zielte Torpedorxplosion im Stande ist, das stärkste Schiff in die Luft zu sprengen. Nur wegen dieser votentiellen Zernörungskraft, nicht wegen der wirk- lichen Erforde macht der Torpedo einen gewaltigen moralischen Eindruck, der den Mangel an activer Leistungsfähigkeit einigermaßen ersetzt. Die Kriegs- erprobungen des Whitehead Torpedos sind nur ver- einzelte gewesen. Im Jahre 1878, als das eng- lische Kriegsschiff Shah“ mit dem peruanischen Kriegsschiff „Huascar“ kämpfte, seuerte das erstere gegen seinen Gegner einen Whitehead Torpedo ab, der wegen der allzugroßen Entfernung seine Wirkung das Rennbahnterrain. Die Herren äußerten noch einige Wünsche, welche Berücksichtigung finden werden. Auch der Secretär des böhmischen Rennvereines Herr Hugo Capin traf hier ein und unterzog die Anlage einer genauen Iaspection. Nach dem Ausspruche der Herren dürfte das erste Rennen im Sommer nächsten Jahres in Karlsbad stattfinden. (Die Tombola,) welche gestern der Zweig- verein Karlsbad des Frauenhilfsvereigs vom Rothen Kreuze im Etablissement Pupp veranstaltete, war zahlreich besucht und dürfte ein hübscher Ectrag dem edlen Zwecke verbleiben. Das Animo an dem Spiele war ein allgemeines und fanden die schönen Gewinnste den Beifall der Spieler. Die Pleier'sche Concertkapelle wurde gleichfalls wiederholt mit Applaus ausgezeichnet. (Im Stadttheater) tritt heute zum ersten- male die renommirte amerikanische Serpentintänzerin Miss Lole Fuller auf. Dieselbe ist die eigent- liche Original Serpentintänzerin, welche heute einen Weltruf besitzt. — Miſs Fuller weilt zum Kur- gebrauche hier und wird nur an drei Abenden auf der Bühne hier sich zeigen. (Lawn-Tennis-Tournier.) Wie in den Vorjahren findet auch heuer wieder auf den Lawn- Tennis-Plätzen des Etablissements „Jägerhaus“ ein Lawn-Tennis-Match statt und zwar sind hiefür der 17. und 18. Juni (Freitag und Samstag) anberaumt. Diese Turniere hatten sich in den Vor- jahren lebhaften Zuspruchs seitens des distinguirten Publicums zu erfreuen und wurden sehr schöne Resultate erzielt. Die Einzeichnungslisten für die Theilnehmer liegen im Herrenmodewarengeschäfte des Herrn Guſtav Lederer, „Vesuv“, Markt und beim Lawn-Tennis-Meister am „Jägerhause“ auf. (Das Mailänder Sänger-Ensemble) concertiert heute nachmittags wieder im Etablisse- ment Sanssouci. Die Direction scheint unsere Rathschläge beherzigt zu haben, denn das Extrée ist vermindert, die Tendenz der Programme zeigt ein mehr heiteres Geure und die Sänger tragen zum Theil auch in deutscher Sprache vor. Das Publicum hatte sich denn auch zahlreicher einge- funden, umsomehr als ja die sanglichen Leistungen des Ensembl-g gute sind. (Zur Errichtung eines Gewerbege- richtes in Karlsbad) Das Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 10. Mai 1898, Z. 19815 das Gewerbeinspectorat beauftragt, nach entsprechen- der Umfrage bei den betheiligten Kreisen eine gut- ächtliche Aeußerung über eine Reihe von aus ver- schiedenen Interessentenkreisen eingebrachten Gesuchen, betreffend die Errichtung von Gewerbegerichten, im Sinne des § 2 Abs. IV des Gewerbegerichtsgesetzes versagte. Während des russisch türkischen Krieges schleuderten die Russen zwei Whiteheads von Tor- pedoschiffen gegen die türkische Flotte vor Batum. Beide Geschosse verfehlten ihr Ziel, aber 1878 wurde ein fürkischer Dampfer durch Torpedos in die Luft gesprengt. Auf gleiche Weise versanken das chilenische Schiff „Blanco Encalada“ und das brasilianische Kriegsschiff „Aquidaban“ in die Tiefe. Das Abfeuern des Torpedos unter Wasser hat den Vortheil, dass die Bedienungsmannschaft vor den Wirkungen des Geschosses geschützt bleibt; bei dem Lufttorpedo kann die Explosion zu frühzeitig erfolgen und der Mannschaft Gefahr bringen. Die Angriffsweise eines Torpedoschiffes ist doppelter Art. Entweder dampft das Torpedoschiff bis auf die Entfernung von etwa 600 Yards an das feind- liche Schiff heran und backt sofort nach Abfeuernug des Torpedos oder vollzieht eine Drehung, während deren es den Torpedo abfeuert, um sodann unter vollem Dampf die Rückfahrt anzutreten. Im ersteren Falle ist das Schiff länger dem feindlichen Feuer ausgesetzt; denn die Fahrgeschwindigkeit beim Rück- wär'sfahren ist geringer als im Vorwärtsfahren. Der Vortheil besteht nur darin, daſs das Torpedo- schiff dem Gegner weniger Fläche als Zielscheibe bietet. Von einer Küstenbasis aus und für einen Hafenangriff ist der eff ctive Wirkungskreis eines Torpedoschiffs gleich der vollen Fahrgeschwindigkeit während der Dunkelheit bis zu dem Hafen, auf den der Angriff beabsichtigt wird. Unter dem schützenden Geleit eines Kreuzers hängt der Wir- kungskreis des Torpedoschiffs von dem Verhältnis von Vorrath und Verbrauch der Kohlen ab. („Deutsche Warte.“) vom 27. November 1896, R.-G.-Bl. Nr. 218, zu erstatten. Um dies zu ermöglichen, hat das Ge- werbeinspectorat um die Veranstaltung einer Be- sprechung mit den Interessenten bei der hiesigen Bezirkshauptmannschaft angesucht. Diese Be- sprechung findet am Freitag, den 17. Juni 1898, um 9 Uhr vormittags im Schützenhause in Karlsbad statt. Die zur Erörterung kommenden Fragen sind folgende: 1) Ob die Errichtung eines Gewerbe- gerichtes an dem in der betreffenden Petition ge- nannten Orte mit Rücksicht auf die industrielle Be- deutung desselben oder seiner Umgebung als noth- wendig zu bezeichnen ist, oder etwa allgemein ge- wünscht wird; ob der in der Petition beantragte Standort des Gewerbegerichtes mit Rücksicht auf dessen centrale Lage in einem zusammengehörigen Industriegebiete, auf die durch Eisenbahnen u. dergl. ermöglichte rasche und leichte Communication mit demselben und das Vorhandensein eines Bezirks- gerichtes oder Gerichtshofes daselbst ꝛc. als zweck- mäßig erscheint, oder ob vielmehr für die etwa sonst wünschenswerte Ausdehnung der gewerbe- gerichtlichen Competenz auf die dortigen Betriebe die Einbeziehung dieses Ortes in den Sprengel eines in einem benachbarten, die genannten Be- dingungen besser vereinigenden Orte zu schaffenden Gewerbegerichtes vorzusorgen wäre; 3) welche Gemeindegebiete (Gerichte, politische Bezirke) der Sprengel des in der Petition beantragten oder nach dem Gutachten zu errichtenden Gewerbegerichtes zu umfassen hätte, wobei darauf Rücksicht zu nehmen wäre, daſs der Sprengel ein geographisch geschlossenes industriell zusammengehöriges und nicht allzuweit ausgedehntes Gebiet sein muss: 4) ob die sachliche Zuständigkeit des Gewerbegerichtes alle in seinem Sprengel befindlichen gewerblichen Betriebe zu um- fassen hätte oder ob und welche Einschränkungen in Bezug auf den Umfang dieser sachlichen Zu- ständigkeit sich empfehlen; 5) ob insbesondere die sachliche Zuständigkeit des Gewerbegerichtes sich auch auf die gewerblichen Streitigkeiten zwischen Handels- treibenden und ihren Bediensteten (§ 21 des Ge- werbe-Gerichts-Gesetzes) zu erstrecken hätte; 6) ob und in welche ständige Abtheilungen das Gewerbe- gericht einzutheilen wäre (§ 20, Abs. 3 d. Gew.- Ger.Ges. sofern nach dem Gutachten das Gewerbe- gericht verschiedenartige Gewerbszweige oder mehrere Kategorien verwandter Gewerbszweige umfassen soll; 7) ob und in welche Gruppen die zur Zuständigkeit des Gewerbegerichtes gehörigen Betriebe für die Zwecke der Wahl der Beisitzer und Ersatzmänner des Gewerbgerichtes, bezw. auch der Wahl der Beisitzer des im Sprengel desselben gelegenen, als Berufungsgericht fungierenden Gerichtshofes (§ 23 d. M. Verordg. vom 23. April 1898 R.-G.-Bl. Nr. 56, bezw. § 11 d. M. Verordg. vom 23. April 1898, R. G.-Bl. Nr. 57 einzutheilen wären, ob diese Trennung lediglich nach (Handels-) Groß- und Kleinbetrieben (wie beim Gewerbegerichte in Bielitz), oder ausschließlich nach industriellen Fachgruppen (wie beim Gewerbegerichte in Wien), oder endlich nach der einen und anderen dieser beiden Unter- scheidungen (wie bei den Gewerberichten in Brünn und Reichenberg zu erfolgen hätte; 8) auf welche Anzahl von Streitigkeiten das Gewerbegericht, wenn es im Umfange des Gutachtens errrichtet würde, voraussichtlich zu rechnen hätte; 9) wie viel Bei- sitzer und Ersatzmänner des Gewerbegerichtes (event. auch wie viele zu wählende Berufungsgerichtsbeisitzer) mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Geschäfts- umfang des Gewerbegerichtes als erforderlich er- scheinen, unter Auftheilung der beantragten Gesammt- zahl derselben auf die etwa vorgeschlagenen Wahl- gruppen der Betriebe; 10) welche Entschädigung für den Verdienstentgang den aus dem Wahlkörper der Arbeiter gewählten Beisitzern und Ersatzmännern des Gewerbegerichtes, bezw. Beisitzern des Be- rufungsgerichtes zu gewähren wäre (§ 13 d. Gew.- Ger. Ges), wobei deren Höhe für je einen ganzen und je einen halben Tag, ohne weietre Untertheilung zu bestimmen wäre. — Wir glauben, daſs alle ge- werblichen und industriellen Factoren betreffs der Cardinalfrage auf Errichtung eines solchen Gerichtes in Karlsbad eine gleichlautende be- jahende Beantwortung geben werden. (Ehrende Auszeichnung.) Ueber den jüngsten Besuch des Kaisers in der Wiener Jubiläumsausstellung bringt die „N. Fr. P.“ einen langen Artikel, dem wir Folgendes entnehmen:
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