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14. Juni 1898
„Karlsbader Badeblatt und Wochenblatt“ Nr. 133
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des Stadtrathes für den allgemeinen Verkehr ab-
gesperrt. — Nachdem das Entrée (60 kr.) nur
ein verhältnismäßig geringes ist in Anbetracht des
schönen Zweckes, so wird hoffentlich ein recht zahl-
reicher Besuch die Mühewaltung der Ortsgruppen
lohnen. Das Programm des Concertes ist folgendes:
1. Frühlingsfestmarsch von F. Dorfner. 2 Duver-
ture z. Op. „Rienzt“ v. R. Waguer. 3. Seid
umschlüngen Millionen, Walzer von Strauß. 4.
Die Golkperlen, Solo für zwei Pistors von Kling.
5. Tonbilder aus dem Musikdrama „Die Walküre“
von R. Wagner. 6. Riccordi d'talia, Potpourri
von Kaiser. Pause für die Confettischlacht. 7. Non
Fi scordar di me, Romanze von Robaudi. 8.
Selection a. d. kom. Op. „Der Zauberer vom
Nil“ von Herbert 9. Gavotte de la Princesse
von Czibulka. 10 Buntes aus der Zeit, Potpourri
von Pawlik.
(Ein Massenbesuch) war vorgestern bei
fast allen Veranstaltungen in Karlsbad zu ver-
zeichnen, und derselbe illustriert so recht deutlich,
welch colossaler Fremdenzufluſs momentan hier
herrscht, umsomehr, als an Concerten speciell an
einem Sonntage in Karlsbad wirklich kein Mangel
herrscht. Im Café Stadtpark, woselbst die Kur-
kapille concertierte, war der große Concertplatz bis
aufs letzte Plätzchen besetzt, ein zahlreiches Publicum
lauschte der Milttärmusik im Etablissement Pupp,
in „Sanssouci“ concertierten die Mailänder Sänger,
im „Imperial“ die Zigeuner, und auch dort man-
gelte es nicht an zahlreichen Zuhörern. Im Theater
Variéle hatte sich zur Nachmittagsvorstellung ein
groß s Publieum eingefunden — kurz, man mochte
hinkommen, wohin man wollte, überall gab es
Massenbesuch. — Am Abend glich der „Corso“,
die Alte Wiese und der Markt, nicht minder auch
die Mühlbadgasse den belebten Hauptstraßen der
Weltstädte D'überall eine in allen Sprachen der
Welt conversierende, überaus zahlreiche Menschen-
menge.
(Das heutige Nachmittags-Concert
der Kurkap-lle) bei Pupp bringt unter Anterm
einen türkischen Marsch: „Sieg bei Pharsalus“
betitelt, welcher Fräulein Fatimé Zinnour, Tochter
Sr. Excellenz Noury Bey's zur Verfasserin hat.
Das interessante Stück wird uns als äußerst
charakteristisch und effektvoll gerühmt.
(Von der Rennbahn.) Wie wir bereits
avisienten, trafen vorgestern die Herren Graf Rudolf
Ferdinans Kinsky und Theobald Graf Czernin,
Directoriumsmitglieder des böhmischen Rennvereines
und die Herren Zdenko Graf Kinsky hier ein
und besichtigten vormittags noch in Begleitung des
Rennbahninspectors aus Wien Herrn Slawkowsky
schwindigkeit, Richtung und Tiefe seiner Bahn durch
eigene motorische und Directionskraft. Bei beiden
Torp-dotypen wird die Schnelligkeit durch Schrauben-
flügel aufrecht erhalten. Die Schrauben des White-
head Torpedos werden durch eine Maschine mittels
comprimierter Luft bewegt, die des Howell-Torpedos
dagegen durch ein schweres Schwungrad; die Tiefen-
linie der Bahn wird in beiden Fällen durch ein
wagrechtes Steuer bestimmt. Die wesentlichen
Eigenschaften des selbstbeweglichen Torp dos sind
Geschwindigkeit, Schussweite, Richtung und Zer-
störungskraft. Hierin sind Howell und Whitehead-
Torpedo einander gleich. Die Geschwindigkeit be-
trägt 30 bis 35 Kroten, die Schussweite 800 bis
1000 Yards, die Richtung läset sich noch nicht ganz
genau Legeln, und die Zerstörungskraft hängt von
der Ladung Schießbaumwolle ab, mit der der Tor-
pedo gefüllt ist. Die Maximalarenze an Gewicht
der Sprengladung erreicht 200 Pfund.
Im Allgemeinen erzielt der Torpedo im See-
kriege nur geringe Erfolge, obgleich seine potentielle
Zerſtörungskraft eine ungeheure und eine wohlge-
zielte Torpedorxplosion im Stande ist, das stärkste
Schiff in die Luft zu sprengen. Nur wegen dieser
votentiellen Zernörungskraft, nicht wegen der wirk-
lichen Erforde macht der Torpedo einen gewaltigen
moralischen Eindruck, der den Mangel an activer
Leistungsfähigkeit einigermaßen ersetzt. Die Kriegs-
erprobungen des Whitehead Torpedos sind nur ver-
einzelte gewesen. Im Jahre 1878, als das eng-
lische Kriegsschiff Shah“ mit dem peruanischen
Kriegsschiff „Huascar“ kämpfte, seuerte das erstere
gegen seinen Gegner einen Whitehead Torpedo ab,
der wegen der allzugroßen Entfernung seine Wirkung
das Rennbahnterrain. Die Herren äußerten noch
einige Wünsche, welche Berücksichtigung finden werden.
Auch der Secretär des böhmischen Rennvereines
Herr Hugo Capin traf hier ein und unterzog
die Anlage einer genauen Iaspection. Nach dem
Ausspruche der Herren dürfte das erste Rennen
im Sommer nächsten Jahres in Karlsbad stattfinden.
(Die Tombola,) welche gestern der Zweig-
verein Karlsbad des Frauenhilfsvereigs vom Rothen
Kreuze im Etablissement Pupp veranstaltete, war
zahlreich besucht und dürfte ein hübscher Ectrag
dem edlen Zwecke verbleiben. Das Animo an dem
Spiele war ein allgemeines und fanden die schönen
Gewinnste den Beifall der Spieler. Die Pleier'sche
Concertkapelle wurde gleichfalls wiederholt mit
Applaus ausgezeichnet.
(Im Stadttheater) tritt heute zum ersten-
male die renommirte amerikanische Serpentintänzerin
Miss Lole Fuller auf. Dieselbe ist die eigent-
liche Original Serpentintänzerin, welche heute einen
Weltruf besitzt. — Miſs Fuller weilt zum Kur-
gebrauche hier und wird nur an drei Abenden auf
der Bühne hier sich zeigen.
(Lawn-Tennis-Tournier.) Wie in den
Vorjahren findet auch heuer wieder auf den Lawn-
Tennis-Plätzen des Etablissements „Jägerhaus“
ein Lawn-Tennis-Match statt und zwar sind
hiefür der 17. und 18. Juni (Freitag und Samstag)
anberaumt. Diese Turniere hatten sich in den Vor-
jahren lebhaften Zuspruchs seitens des distinguirten
Publicums zu erfreuen und wurden sehr schöne
Resultate erzielt. Die Einzeichnungslisten für die
Theilnehmer liegen im Herrenmodewarengeschäfte
des Herrn Guſtav Lederer, „Vesuv“, Markt und
beim Lawn-Tennis-Meister am „Jägerhause“ auf.
(Das Mailänder Sänger-Ensemble)
concertiert heute nachmittags wieder im Etablisse-
ment Sanssouci. Die Direction scheint unsere
Rathschläge beherzigt zu haben, denn das Extrée
ist vermindert, die Tendenz der Programme zeigt
ein mehr heiteres Geure und die Sänger tragen
zum Theil auch in deutscher Sprache vor. Das
Publicum hatte sich denn auch zahlreicher einge-
funden, umsomehr als ja die sanglichen Leistungen
des Ensembl-g gute sind.
(Zur Errichtung eines Gewerbege-
richtes in Karlsbad) Das Handelsministerium
hat mit dem Erlasse vom 10. Mai 1898, Z. 19815
das Gewerbeinspectorat beauftragt, nach entsprechen-
der Umfrage bei den betheiligten Kreisen eine gut-
ächtliche Aeußerung über eine Reihe von aus ver-
schiedenen Interessentenkreisen eingebrachten Gesuchen,
betreffend die Errichtung von Gewerbegerichten, im
Sinne des § 2 Abs. IV des Gewerbegerichtsgesetzes
versagte. Während des russisch türkischen Krieges
schleuderten die Russen zwei Whiteheads von Tor-
pedoschiffen gegen die türkische Flotte vor Batum.
Beide Geschosse verfehlten ihr Ziel, aber 1878
wurde ein fürkischer Dampfer durch Torpedos in
die Luft gesprengt. Auf gleiche Weise versanken
das chilenische Schiff „Blanco Encalada“ und das
brasilianische Kriegsschiff „Aquidaban“ in die Tiefe.
Das Abfeuern des Torpedos unter Wasser hat
den Vortheil, dass die Bedienungsmannschaft vor
den Wirkungen des Geschosses geschützt bleibt; bei
dem Lufttorpedo kann die Explosion zu frühzeitig
erfolgen und der Mannschaft Gefahr bringen. Die
Angriffsweise eines Torpedoschiffes ist doppelter
Art. Entweder dampft das Torpedoschiff bis auf
die Entfernung von etwa 600 Yards an das feind-
liche Schiff heran und backt sofort nach Abfeuernug
des Torpedos oder vollzieht eine Drehung, während
deren es den Torpedo abfeuert, um sodann unter
vollem Dampf die Rückfahrt anzutreten. Im ersteren
Falle ist das Schiff länger dem feindlichen Feuer
ausgesetzt; denn die Fahrgeschwindigkeit beim Rück-
wär'sfahren ist geringer als im Vorwärtsfahren.
Der Vortheil besteht nur darin, daſs das Torpedo-
schiff dem Gegner weniger Fläche als Zielscheibe
bietet. Von einer Küstenbasis aus und für einen
Hafenangriff ist der eff ctive Wirkungskreis eines
Torpedoschiffs gleich der vollen Fahrgeschwindigkeit
während der Dunkelheit bis zu dem Hafen, auf
den der Angriff beabsichtigt wird. Unter dem
schützenden Geleit eines Kreuzers hängt der Wir-
kungskreis des Torpedoschiffs von dem Verhältnis
von Vorrath und Verbrauch der Kohlen ab.
(„Deutsche Warte.“)
vom 27. November 1896, R.-G.-Bl. Nr. 218, zu
erstatten. Um dies zu ermöglichen, hat das Ge-
werbeinspectorat um die Veranstaltung einer Be-
sprechung mit den Interessenten bei der hiesigen
Bezirkshauptmannschaft angesucht. Diese Be-
sprechung findet am Freitag, den 17. Juni 1898,
um 9 Uhr vormittags im Schützenhause in Karlsbad
statt. Die zur Erörterung kommenden Fragen sind
folgende: 1) Ob die Errichtung eines Gewerbe-
gerichtes an dem in der betreffenden Petition ge-
nannten Orte mit Rücksicht auf die industrielle Be-
deutung desselben oder seiner Umgebung als noth-
wendig zu bezeichnen ist, oder etwa allgemein ge-
wünscht wird; ob der in der Petition beantragte
Standort des Gewerbegerichtes mit Rücksicht auf
dessen centrale Lage in einem zusammengehörigen
Industriegebiete, auf die durch Eisenbahnen u. dergl.
ermöglichte rasche und leichte Communication mit
demselben und das Vorhandensein eines Bezirks-
gerichtes oder Gerichtshofes daselbst ꝛc. als zweck-
mäßig erscheint, oder ob vielmehr für die etwa
sonst wünschenswerte Ausdehnung der gewerbe-
gerichtlichen Competenz auf die dortigen Betriebe
die Einbeziehung dieses Ortes in den Sprengel
eines in einem benachbarten, die genannten Be-
dingungen besser vereinigenden Orte zu schaffenden
Gewerbegerichtes vorzusorgen wäre; 3) welche
Gemeindegebiete (Gerichte, politische Bezirke) der
Sprengel des in der Petition beantragten oder nach
dem Gutachten zu errichtenden Gewerbegerichtes zu
umfassen hätte, wobei darauf Rücksicht zu nehmen
wäre, daſs der Sprengel ein geographisch geschlossenes
industriell zusammengehöriges und nicht allzuweit
ausgedehntes Gebiet sein muss: 4) ob die sachliche
Zuständigkeit des Gewerbegerichtes alle in seinem
Sprengel befindlichen gewerblichen Betriebe zu um-
fassen hätte oder ob und welche Einschränkungen
in Bezug auf den Umfang dieser sachlichen Zu-
ständigkeit sich empfehlen; 5) ob insbesondere die
sachliche Zuständigkeit des Gewerbegerichtes sich auch
auf die gewerblichen Streitigkeiten zwischen Handels-
treibenden und ihren Bediensteten (§ 21 des Ge-
werbe-Gerichts-Gesetzes) zu erstrecken hätte; 6) ob
und in welche ständige Abtheilungen das Gewerbe-
gericht einzutheilen wäre (§ 20, Abs. 3 d. Gew.-
Ger.Ges. sofern nach dem Gutachten das Gewerbe-
gericht verschiedenartige Gewerbszweige oder mehrere
Kategorien verwandter Gewerbszweige umfassen soll;
7) ob und in welche Gruppen die zur Zuständigkeit
des Gewerbegerichtes gehörigen Betriebe für die
Zwecke der Wahl der Beisitzer und Ersatzmänner
des Gewerbgerichtes, bezw. auch der Wahl der
Beisitzer des im Sprengel desselben gelegenen, als
Berufungsgericht fungierenden Gerichtshofes (§ 23
d. M. Verordg. vom 23. April 1898 R.-G.-Bl.
Nr. 56, bezw. § 11 d. M. Verordg. vom 23. April
1898, R. G.-Bl. Nr. 57 einzutheilen wären, ob
diese Trennung lediglich nach (Handels-) Groß- und
Kleinbetrieben (wie beim Gewerbegerichte in Bielitz),
oder ausschließlich nach industriellen Fachgruppen
(wie beim Gewerbegerichte in Wien), oder endlich
nach der einen und anderen dieser beiden Unter-
scheidungen (wie bei den Gewerberichten in Brünn
und Reichenberg zu erfolgen hätte; 8) auf welche
Anzahl von Streitigkeiten das Gewerbegericht, wenn
es im Umfange des Gutachtens errrichtet würde,
voraussichtlich zu rechnen hätte; 9) wie viel Bei-
sitzer und Ersatzmänner des Gewerbegerichtes (event.
auch wie viele zu wählende Berufungsgerichtsbeisitzer)
mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Geschäfts-
umfang des Gewerbegerichtes als erforderlich er-
scheinen, unter Auftheilung der beantragten Gesammt-
zahl derselben auf die etwa vorgeschlagenen Wahl-
gruppen der Betriebe; 10) welche Entschädigung
für den Verdienstentgang den aus dem Wahlkörper
der Arbeiter gewählten Beisitzern und Ersatzmännern
des Gewerbegerichtes, bezw. Beisitzern des Be-
rufungsgerichtes zu gewähren wäre (§ 13 d. Gew.-
Ger. Ges), wobei deren Höhe für je einen ganzen
und je einen halben Tag, ohne weietre Untertheilung
zu bestimmen wäre. — Wir glauben, daſs alle ge-
werblichen und industriellen Factoren betreffs der
Cardinalfrage auf Errichtung eines solchen
Gerichtes in Karlsbad eine gleichlautende be-
jahende Beantwortung geben werden.
(Ehrende Auszeichnung.) Ueber den
jüngsten Besuch des Kaisers in der Wiener
Jubiläumsausstellung bringt die „N. Fr. P.“
einen langen Artikel, dem wir Folgendes entnehmen:
Název souboru:
karlsbader-badeblatt-1898-06-13-n133_6475.jp2