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8. 2341. Kundmachung. Im Grunde der Bestimmungen des § 17 der Wahlvorschrift, Bei- lage D zur Vollzugsvorschrift I. zum Gesetze vom 25. Oktober 1896 RG. Bl. Nr. 220' wurden über Anordnung des hohen k. k. Finanz- ministeriums in Wien vom 10. Februar 1898 Z. 5604 mit dem Erlasse der hochlöblichen k. k. Finanzlandesdirektion in Prag vom 5. März 1898 Z. 873' P. P. im Zwecke der Veranlagung der Personaleinkommensteuer die Wahlen in die Schätzungskommissionen (Ortskommissionen und Be- zirkskommissionen) ausgeschrieben. In weiterer Ausführung dieser Bestimmungen wird Nachstehendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: Für die Schätzungskommissionen des politischen Bezirkes Asch, d. i. für die Ortskommission des Schätzungsbezirkes „Stadt Asch“ und die Be- zirkskommission des Schätzungsbezirkes „Politischer Bezirk Asch mit Aus- schluß der Stadt Asch“ finden sämmtliche Wahlen im Schützenhause in Asch, Kaiserstrasse Nr. C. 486 statt, und zwar in Nachstehender Reihenfolge: für die Schätzungskommission „Stadt Asch“: 1. für den l. Wahlkörper am 26. März 1898 von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags, 2. für den Il. Wahlkörper am 28. März 1898 von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags, 3. für den III. Wahlkörper am 29. März 1898 von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags Tache wirkt staunenswerth! Es tödtet jedwede Art von Insekten mit geradezu frappirender Krast und rottet das vorhandene Ungeziefer schnell und sicher derart aus, daß gar keine lebende Spur mehr davon übrig bleibt. Darum wird es auch von Millionen Kunden gerühmt und gesucht. Seine Merkmale sind: 1. Die versiegelte Flasche, 2. der Name „Zacherl“. II. für die Bezirkskommission des „Politischen Bezirkes Asch“ mit Ausschluß der Stadt Asch: 1. für den l. Wahlkörper am 30. März 1898 von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags, 2 für den Il. Wahlkörper am 31. März 1898 von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags, 3. für den III. Wahlkörper am 1. April 1898 von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags. leder Wahlkörper wählt 1 Mitglied und l. Mitglied-Stellvertreter. Das passive Wahlrecht ist auf den einzelnen Wahlkörper nicht beschränkt. Als Wahlkommissär wird der hierämtliche k. k. Steuerinspektor Herr Franz Schöpel bestellt. Als gewählt wird nur derjenige betrachtet, welcher die relativ meisten und zwar wenigstens 3 Stimmen auf sich vereinigt, wobei allerdings das Vorhandensein von mehr als 3 Stimmberechtigten vorausgesetzt wird. Schließlich wird noch hervorgehoben, daß im Sinne des § 183 alinea 3 des P. St. Ges. und § 22 W. V. sowie art. 46. V. V. IV. die Wahlen ausschließlich mit ämtlichen Stimmzetteln und zwar für die in die Kommission zu entsendenden Mitglieder und deren Stellvertreter ge- trennt stattfinden, und daß nach § 183 alinea 3 des P. St. Ges. und § 30 der Wahlvorschrift die von dem Wahlberechtigten selbst bezw. dessen legitimirten Vertreter (§ 7 W. V.) unterfertigten Stimmzettel entweder persönlich unter gleichzeitiger Vorweisung und Abgabe der Legitimation abzugeben, oder durch die Post unter Anschluß der Wahllegitimation an die wahlleitende Behörde (das heißt an jenen Ort, an welchem die Wahl vorgenommen wird und unter der Adresse des zur Entgegennahme des be- treffenden Stimmzettels berufenen Wahlkommissärs), einzusenden sind. Mit der Post einlangende nicht frankirte Stimmzettelsendungen werden seitens des Wahlkommissärs nicht angenommen und im Sinne des § 34 der Wahlvorschrift als nicht eingebracht angesehen. K. k. Bezirkshauptmannschaft Asch, am 10. März 1898. Der k. k. Amtsleiter: Barvitius. Zur Anfertigung hocheleganter Herren-u. Knabenkleider empfiehlt sich Max Simon, Schneidermeister, akademisch gebildeter Zuschneider. Großes Lager von Damen- und Mädchen-Confection. Elegante Neuheiten für Frühjahr und Hommer 1898 werden Montag, 21. 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Dateiname: 
soap-ch_knihovna_ascher-zeitung-1898-03-16-n22_0940.jp2