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8. 2341.
Kundmachung.
Im Grunde der Bestimmungen des § 17 der Wahlvorschrift, Bei-
lage D zur Vollzugsvorschrift I. zum Gesetze vom 25. Oktober 1896
RG. Bl. Nr. 220' wurden über Anordnung des hohen k. k. Finanz-
ministeriums in Wien vom 10. Februar 1898 Z. 5604 mit dem Erlasse
der hochlöblichen k. k. Finanzlandesdirektion in Prag vom 5. März 1898
Z. 873' P. P. im Zwecke der Veranlagung der Personaleinkommensteuer
die Wahlen in die Schätzungskommissionen (Ortskommissionen und Be-
zirkskommissionen) ausgeschrieben.
In weiterer Ausführung dieser Bestimmungen wird Nachstehendes
zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
Für die Schätzungskommissionen des politischen Bezirkes Asch, d. i.
für die Ortskommission des Schätzungsbezirkes „Stadt Asch“ und die Be-
zirkskommission des Schätzungsbezirkes „Politischer Bezirk Asch mit Aus-
schluß der Stadt Asch“ finden sämmtliche Wahlen
im Schützenhause in Asch, Kaiserstrasse Nr. C. 486
statt, und zwar in Nachstehender Reihenfolge:
für die Schätzungskommission „Stadt Asch“:
1. für den l. Wahlkörper am 26. März 1898
von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags,
2. für den Il. Wahlkörper am 28. März 1898
von 9 Uhr
vormittags bis 12 Uhr mittags,
3. für den III. Wahlkörper am 29. März 1898
von 9 Uhr
vormittags bis 3 Uhr nachmittags
Tache
wirkt staunenswerth! Es tödtet jedwede
Art von Insekten mit geradezu frappirender Krast und rottet
das vorhandene Ungeziefer schnell und sicher derart aus, daß
gar keine lebende Spur mehr davon übrig bleibt. Darum wird
es auch von Millionen Kunden gerühmt und gesucht. Seine
Merkmale sind: 1. Die versiegelte Flasche, 2. der Name „Zacherl“.
II.
für die Bezirkskommission des „Politischen
Bezirkes Asch“ mit Ausschluß der Stadt Asch:
1. für den l. Wahlkörper am 30. März 1898
von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags,
2 für den Il. Wahlkörper am 31. März 1898
von 9 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags,
3. für den III. Wahlkörper am 1. April 1898
von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags.
leder Wahlkörper wählt 1 Mitglied und l. Mitglied-Stellvertreter.
Das passive Wahlrecht ist auf den einzelnen Wahlkörper nicht
beschränkt.
Als Wahlkommissär wird der hierämtliche k. k. Steuerinspektor
Herr Franz Schöpel bestellt.
Als gewählt wird nur derjenige betrachtet, welcher die relativ meisten
und zwar wenigstens 3 Stimmen auf sich vereinigt, wobei allerdings das
Vorhandensein von mehr als 3 Stimmberechtigten vorausgesetzt wird.
Schließlich wird noch hervorgehoben, daß im Sinne des § 183
alinea 3 des P. St. Ges. und § 22 W. V. sowie art. 46. V. V. IV.
die Wahlen ausschließlich mit ämtlichen Stimmzetteln und zwar für die
in die Kommission zu entsendenden Mitglieder und deren Stellvertreter ge-
trennt stattfinden, und daß nach § 183 alinea 3 des P. St. Ges. und
§ 30 der Wahlvorschrift die von dem Wahlberechtigten selbst bezw. dessen
legitimirten Vertreter (§ 7 W. V.) unterfertigten Stimmzettel entweder
persönlich unter gleichzeitiger Vorweisung und Abgabe der Legitimation
abzugeben, oder durch die Post unter Anschluß der Wahllegitimation an
die wahlleitende Behörde (das heißt an jenen Ort, an welchem die Wahl
vorgenommen wird und unter der Adresse des zur Entgegennahme des be-
treffenden Stimmzettels berufenen Wahlkommissärs), einzusenden sind.
Mit der Post einlangende nicht frankirte Stimmzettelsendungen
werden seitens des Wahlkommissärs nicht angenommen und im Sinne des
§ 34 der Wahlvorschrift als nicht eingebracht angesehen.
K. k. Bezirkshauptmannschaft Asch, am 10. März 1898.
Der k. k. Amtsleiter:
Barvitius.
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Max Simon, Schneidermeister,
akademisch gebildeter Zuschneider.
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sind und allein echt erzeugt werden in der Apotheke „zum goldenen
Reichsapfel“, Wien, I., Hingerstraße 15.
Von diesen Pillen kostet: 1 Scachtel mit 15 Pillen 21 kr.,
1 Nolle mit 6 Gaachteln 1 fi. 5 kr.
Bei vorheriger Einsendung des Geldbetrages kostet sammt portofreier
Zusendung: 1 Rollc Pillen 1 fl 25 tr., 2 Rollen 2 fl. 30 kr., 3 Rollen
4 Rollen 4 fl. 40 kr., 5 Rollen 5 fl. 20 tr., 10 Rollen“9 fl. 20tr.
(Weniger als eine Rolle kann nicht versendet werden.)“
(119 64)
Es wird erlucht, ausdrücklich „J. Pserhofer's Abühr-illen“
den auf der Gebrauchsanweisung stehenden Namenszug J. Pserhofer, und
zu verlangen und darauf zu achten, daß die Deckelaufschrift jeder Schachtel
Zwar in roiher Schrift trage.
regender und kräftigender Einwirkung
N. Pserhefer. 1 Tiegel
Frostbalsum40m.anczu.r.
auf den Magen bei Verdauungs-
störungen Preis eines Fläschchens
schleim-
J. Pferhufer's Spitzwegerichlast,
22 kt., ein Dutzend Fläschchen 2 fl.
1 Fläschchen 50 tr.
1 Flasche
J. Pferhofer's Mundenbalsam,
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J. Perhufer's kropf-Ballum 40?t
v. J. Pferhofer,
Francozusendung 65 kr..
Tannochinin-Bomndeeses
vorzüglichstes
Stoll'- Kuln-Präparnte�
mittel, 1 Dose 2 fl.
v. weil. Prof.
für den Magen und die Nere1Lit.
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Kola-Wein oder Elixier 3 fl. 1/2 Lit.
Tiegel 50 kr., mit Francozus. 75 kr.
1 fl. 60 kr., 1/4 Liter 85 tr.
von A. W.
Universal-Reinigungs-Salz rich,
J. serhofer's bittere Magentinktur
(früher Lebensessenz genannt). Ge-
Hausmittel gegen schlechte Ver-
linde auflösendes Vittel von an-
dauung. 1 Patet fl. 1.
Außer den hier genannten Präparaten sind noch sämmtliche
in öste rreichischen Zeitungen angekündigte in- und ausländische pharma-
ceutische Specialitäten theils vorräthig, theils werden alle etwa nicht am
Lager befindlichen Artikel auf Verlangen prompt und billigst besorgt.
Versendungen per Post werden schnellstens effectuiert
gegen vorherige Geldsendung, größere Bestellungen
auch gegen Nachnahme des Betrages.
Bei vorheriger Einsendung des Geldbetrages
(am besten mittels Postanweisung) stellt sich das Porto
bedeutend billiger, als bei Nachnahmesendungen.
Ein Schneiderlehrling
wird per sofort oder zu Ostern aufge-
nommen bei
Lorenz Wilfert,
Marknenkirchen, Berggässe.
In Asch:
In Rossbach:
bei Herrn Franz Mehlhose.
Heinr. Hoffmann.
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Ernst Burlbardt,
Sodawassererzeuger.
Dateiname:
soap-ch_knihovna_ascher-zeitung-1898-03-16-n22_0940.jp2