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bergbau-Gesellschaft hat von diesem Rechte keinen
Gebrauch gemacht, ein Expropriationsverfahren
nicht eingeleitet. Beschränkungen des Grund-
eigenthumes, wie sie die Beschwerde verlangt,
müßten als Ausnahme von der allgemeinen Regel
des § 354 a. b. G. L. strikte nachgewiesen wer-
den können; übrigens ergebe der § 106 Bergg.,
daß obrigkeitliche Baukonsense für Bauanlagen
innerhalb eines Grubenfeldes vom Gesetze selbst
als zulässig erachtet werden, und die Motive zu
diesem Paragraphe erklären ausdrücklich, daß die
Baubewilligung nach Vorschrift der Gesetze nicht
ohne Einvernehmen der Betheiligten gegeben
werden kann. Es wäre ein übermüthiges Ver-
langen des Bergbaues, zu seinem Gunsten einen
Baugrund Jahrzehnte lang ohne Entschädigung
liegen zu lassen. Der Bergbau würde nicht
allein die Erweiterung von Städten und Ort-
schaften willkürlich verhindern, sondern auch die
bestehenden (siehe Brüx) vernichten dürfen, wenn
die Ansicht der Beschwerdeführer im Gesetze einen
Halt fände. Der Verwaltungsgerichtshof akzep-
tirte diese Rechtsausführung, wies die Beschwerde
der Brüxer Kohlenbergbau-Gesellschaft zurück und
verurtheilte selbe zum Kostenersatze.
Egerländer Lokalbahn. Die letzte Begehung
und Enteignungskommission der Lokalbahn Tirsch-
nitz-Wildstein-Schönbach findet in der Zeit vom
30. November bis 5. Dezember unter Leitung
des Herrn k. k. Statthaltereirathes Hofmann der
k, k. Statthalterei in Prag statt und zwar: am
30. November für die Gemeinden Tirschnitz,
Trebendorf, Höflas, am 1. Dezember für Rohr,
Fonsau und Station Wildstein, am 2. Dezember
für Stadt Wildstein, am 3. Dezember für Groß-
loh, Klinghart, Hörsin, am 4. Dezember für
Brenndorf, Fasattengrün, Unterschönbach und am
5. Dezember für Stadt Schönbach bis ans Ende
der Projektlinie.
Das Gesetz betr. die Regelung der Detail-
handelsgewerbe sanctionirt. Das Gesetz, womit
die Berechtigungen der Detailhandelsgewerbe
geregelt werden sollen, erhielt wie die „W. Ztg.“
vom 20. Nov. berichtet, am 4. Juli die kaiser-
liche Sanction. Das Gesetz hat folgenden Wort-
laut: § 1. Der § 39 des Gesetzes vom 15.
März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, betreffend die
Abänderung und Ergänzung der Gewerbeord-
nung, wird durch die nachfolgende Bestimmung,
welche den 4. Absatz desselben zu bilden hat,
ergänzt: Der Umfang der Berechtigung der De-
tailhandelsgewerbe mit geringerem Warenvorrathe
und mit der Beschränkung auf den Verkauf ge-
ringwerthiger Produkte bei einem lediglich lokalen
Betriebe (Gemischtwarenverschleiß, Greißler-,
Fragner- oder Höcklergewerbe, Viktualienbandel
und dgl.) kann im Verordnungswege nach Ein-
vernehmung der Handls- und Gewerbekammern
und der betheiligten Genossenschaften geregelt
werden. § 2. Dieses Gesetz tritt sechs Monate
nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit
dem Zeitpunkte, in welchem die im § 1 erwähnte
Verordnung in Kraft tritt, dürfen die durch die-
selbe geregelten Detailhandelsgewerbe nur in
dem dort bezeichneten Umfange ausgeübt werden.
Das Gesetz tritt also am 20. Mai n. J.
in Wirksamkeit. Während dieser Zeit dürfte die
betreffende Verordnung fertig gestellt werden.
Es handelt sich hier bekanntlich hauptsächlich um
die Regulirung des sogenannten Gemischtwaren-
verschleißes, womit einem Verlangen sämmtlicher
übrigen Gewerbs- und Handelsbranchen ent-
sprochen werden soll.
Adjustirungsänderungen in der Armee. Man
schreibt aus Wien: In einigen Garnisonstädten
der Monarchie sieht man gegenwärtig neuadjustirte
Infanterie-Mannschaft; sie trägt den himmel-
blauen Rock nach Art der bosnisch-herzegowini-
schen Fußtruppen und die bosnische, in Gamaschen
auslaufende Pumphose — die Mütze und die
übrigen Montursstücke sind unverändert. Es
handelt sich dabei keineswegs, wie man annehmen
könnte, um eine Neuadjustirung, sondern nur
um die Erprobung einer kleidsameren Uniform,
da über die Unschönheit der bisherigen österr.“
ungar. Infanterie-Uniform längst keine Meinungs-
verschiedenheit mehr besteht. Auch würde es sich
darum handeln, die sogenannte „enge“ oder
Schnürhose der ungarischen Infanterie-Regimenter,
welche zwar recht hübsch aussieht, aber horrend
unpraktisch ist, durch ein anderes kleidsames und
dabei praktisches Beinkleid zu ersetzen. Der
nationale Charakter der sogenannten „engen un-
garischen Hose“ ist ja auch nicht über allen
Zweifel erhaben, und bei manchen Marsch-
leistungen, namentlich in gebirgigem Terrain, ist
sie entschieden unbrauchbar. Sollte die licht-
blaue „bosnische“ Uniform allgemeine Infanterie-
Uniform werden, so würde die bisherige ver-
schiedenfarbige Egalisirung keineswegs verschwinden;
man hält an dem historischen Unterscheidungs-
Modus fest, zumal ja auch in anderen Heeren,
z. B. im deutschen, namentlich bei der Reiterei,
mannigfaltige Aufschlagfarben gebräuchlich sind.
Das sogenannte „Farbenkastel“ ist keineswegs
blos österreichische Spezialität; es hat sich
übrigens in mancher ernsten Affaire gezeigt,
welch' großen Werth für den Zusammenhalt
einzelner Truppenkörper der gemeinsame, Allen
kennbare und theuere Aufschlag hatte.
Gerüsteinsturz in Eger. Am 24. d. M.
Vormittags stürzte beim Zubau zur Velociped-
fabrik ein Theil des Gerüstes ein, wodurch ein
Maurer und drei Handlangerinnen zu Schaden
kamen. Zwei der Letzteren erhielten so schwere
Verletzungen, daß sie dem Krankenhause über-
geben werden mußten. Die Ursache des Ein-
sturzes dürfte in einer Ueberlastung des Gerüstes
zu suchen sein.
Musterbeschlagnahme. Am 19. d. M. ließ die
k. k. Sammt- und Baumwollwarenfabrik G. A.
Fröhlich Sohn, Warnsdorf und Wien durch Herrn
JUDr. Klepetar, Advokaten in Warnsdorf, ein
von der Firma Busch und Deutsch in Königinhof
nachgemachtes, bei dem Muster-Registrierungsamte
der Handels, und Gewerbekammer in Reichenborg
geschütztes Druckmuster für baumwollene Kleider-
stoffe unter Intervention der k. k. Bezirkshaupt-
mannschaft in Königinhof mit Beschlag belegen.
Auf dem Vergleichswege wurden von der geklag-
ten Firma die Molette des Musters der Firma
G. A. Fröhlich Sohn übergeben, die Walze durch
Abdrehen vor den Augen des amtierenden Beam-
ten unbrauchbar gemacht und nicht allein die ver-
verursachten Kosten von der Firma Busch und
Deutsch beglichen, sondern auch Schadenersatz ge-
leistet.
Strafgerichtliche Urtheile. Bei dem k. k. Kreis-
gerichte in Eger wurden vor je einem Vierrichter-
senate nach durchgeführter Hauptverhandlung ver-
urtheilt: Am 13. November l. J.: Franz Landa,
Tapezierergehilfe in Karlsbad, welcher am 4.
April l. J. dem Franz Mlejnek 15 fl. ent-
wendete, wegen Verbrechens des Diebstahls zu
7 Tagen Kerkers. — Josef Sandner, Taglöhner
aus Schönau, derzeit wohnhaft in Graslitz, wel-
cher in der Nacht vom 13. zum 14. Juni in
Bad Elster seiner Dienstgeberin Emilie Auguste
Stark 25 Mark und eine Porzellantasse im Werthe
von 15 Pfennig entwendete, wegen Verbrechens
des Diebstahls zu 14 Tagen Kerkers. — Am
18. November: Josefa Maier, Fabriksarbeiterin
in Altrohlau, welche in der Porzellanfabrik
„Viktoria“ in Altrohlau Glanzgold im Werthe
von 41 fl. 60 kr. entwendete, wegen Verbrechens
des Diebstahls zu 1 Monate schweren Kerkers.
Josef Bauer, Kasteltischler in Grünberg, wel-
cher in der Nacht zum 3. Mai l. J. gegen 12
Uhr boshafter Weise mit einem Stück Ziegel
und 3 Holzstücken ein Fenster des Alois Sandner
in Eibenberg einwarf, wodurch 6 Fensterscheiben
und ein Fensterrahmen zertrümmert und dem
Alois Sandner ein Schaden von 2 fl. 30 kr.
zugefügt wurde, ferner demselben 4-5 Wochen
früher 2 Fenstertafeln zerschlug, wegen Verbrechens
der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums
und Uebertretung des § 468 St.-G. zu 1 Mo-
nate schweren Kerkers. — Am 19. November l. J.
Georg Putzer, Holzschläger in Neuhäuslerbrand-
haus, wegen Verbrechens der schweren körper-
lichen Beschädigung zu 3 Monaten schweren
Kerkers.
Brand im Kreisgerichtsgefängniß zu Brüx.
Aus Brüx, 25. d. meldet die „Boh.“: Heute
um 10 Uhr Vormittags ist im Arbeitssaale des
Kreisgerichts-Gefängnisses in Brüx Feuer aus-
gebrochen, welches in Folge der dort aufgehäuften
Wollvorräthe rasch um sich griff, doch gelang es
nach dreiviertelstündiger anstrengender Bemühung,
das Feuer zu lokalisiren. Von den im Arbeiter“
saale beschäftigten Sträflingen erlitten sechs ziem-
lich starke Brandwunden an den Händen und im
Gesichte. Da die Gesahr einer Weiterverbreitung
des Brandes groß war, mußten die in den Zellen
befindlichen Sträflinge in Sicherheit gebracht
werden. Die Ursache des Brandes dürfte
darin gesucht werden, daß einer der Sträflinge
im Arbeitssaale eine Cigarette rauchte. — Wie
das Abendblatt des „Hlas Nar.“ berichtet, wurde
Feuer in einer Zelle, in der Sträflinge mit
Reinigen von Wolle beschäftigt waren, ge-
Der That verdächtig ist ein Sträfling,
Namens Muzik, der seinerzeit wegen Raubmord
zu zwölf Jahren Kerker verurtheilt worden war.
Muzik, der, wie man annimmt, einen Flucht-
versuch plante, habe sich eine Cigarette, die auf
bisher unaufgeklärter Weise in seinen Besitz ge-
kommen war, angebrannt und hiebei die Wolle
in Brand gesteckt. Er hoffte offenbar, daß es
ihm in der entstehenden Verwirrung gelingen
werde, zu entrinnen. Das Feuer nahm rasch
größere Ausdehnung an, der Rauch drang in
alle Zellen, und es begann ein entsetzlicher Lärm.
Die Sträflinge fingen an zu schreien und zu
klopfen und riefen, daß sie ersticken. Die
herbeigeeilten Aufseher öffneten die Thüren und
entließen die Sträflinge auf den Hof. Die
Feuerwehr, die noch rechtzeitig am Orte einge-
troffen war, ging an das Löschen des Feuers.
Kurz darauf war auch Militär zur Stelle, da
man glaubte, daß die Sträflinge vor hatten, zu
revoltiren. Zur Zeit befinden sich beim Brüxer
Kreisgerichte 120 Arbeiter in Gewahrsam, die
beim letzten Streike verhaftet worden waren,
darunter mehrere Anarchisten. Das Feuer er-
zeugte im Kreisgerichtsgebäude große Aufregung,
sämmtliche Beamte stürzten aus ihren Bureaux.
In der Zelle, in der der Brand zum Ausbruche
kam, erlitten mehrere Sträflinge, darunter eine
Frauensperson, Brandwunden.
Effekten- und Wechsel-Kourse
an der k. k. öffentlichen Börse in Wien.
Nov.:
27.
25.26.
Staatsschuld in Noten 10120 101.25 101.35
101.30
Staasschuldin Silber 101.15 101.20
Goldrenté
122.50
122.55 122.60
100.85
Kronenrente100.95 100.90
Ungarische Goldrente 122.15 122.25
122.30
ngarKonrente981598.70
93.10
936. =
937. — 936.-
Bankaktien
363.50 364.50 365.50
Kreditaktien
119.85 119.85 119.85
London
58821/258.821/258.821/2
100 Mark
Keipziger Börse, 27. November. Oesterreichische
Baut-undStaatsn 170.-.
Linz:
Lotto-Ziehung.
884814 6117
Kirchennachrichten aus Asch.
Asch. 8 Uhr früh Communion.
Vorm.: Pfarrer Hildemann
Nachm.: Pfarrer Hildemann.
Neuberg.: Sup. Alberti.
Verfälschte schwarze Seide.
Man verbrenne ein Müsterchen des Stoffes, von dem man kaufen
will undg
Echte, rein gefärbte Seide krauselk sofort zusammen, ver-
rich)rennt langsam fort, namentlich glimmen die „Schuß-
fäden“ weiter (enn sehr mit Farbstoff erschwert), und
neÄshe,echGegenαtzzur
Seidenicrauseit sondern krümmt. Zerdrücktman
fälschen
(e.uef.), Zurkah versenden gern Muster
SchtJederann, und liefert einzeine
Heller'sche Spielwerke.
Mit den Heller'schen Spielwerken wird die Musik
in die ganze Welt getragen, auf daß sie überall die
Freude der Glücklichen erhöhé, die Unglücklichen tröste
und allen Fernweilenden durch ihre Melodien herzbe-
wegende Grüße aus der Heimat sende. In Hotels,
Restauration u. s. w. ersetzen sie ein Orchester und
erweisen sich als bestes Zugmittel; für obige empfehlen
sich noch besonders die automatischen Werke, die beim
Einwerfen eines Geldstückes spielen, wodurch die Aus-
gabe in kurzer Zeit gedeckt wird.
Die Repertoirs sind mit großem Verständnis zu-
sammengestellt und enthalten die beliebtesten Melodien
auf dem Gebiete der Opern-, Operetten- und Tanz-
musik, der Lieder und Choräle. Thatsache ist ferner,
daß der Fabrikant auf allen Ausstellungen mit ersten
Preisen ausgezeichnet, Lieferant aller europäischen Höfe
ist und ihm jährlich Tausende von Anerkennungs-
schreiben zugehen.
Die Heller'schen Spielwerke sind ihrer Vorzüglich-
keit wegen als passendstes Geschenk zu Weihnachten,
Geburts- und Namenstagen, außerdem für Seelsorger,
Lehrer und Kranke, wie überhaupt jedermann, der noch
kein solches besitzt, aufs wärmste zu empfehlen.
Man wende sich direkt nach Bern, selbst bei
kleinen Aufträgen, da die Fabrik keine Niederlagen hat.
Reperaturen, auch solche von fremden Werken, werden
aufs beste besorgt. Auf Wunsch werden Theilzahlungen
bewilligt und illustrierte Preislisten franko zugesdt.
das
dem
legt.
Název souboru:
soap-ch_knihovna_ascher-zeitung-1896-11-28-n96_4215.jp2