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bergbau-Gesellschaft hat von diesem Rechte keinen Gebrauch gemacht, ein Expropriationsverfahren nicht eingeleitet. Beschränkungen des Grund- eigenthumes, wie sie die Beschwerde verlangt, müßten als Ausnahme von der allgemeinen Regel des § 354 a. b. G. L. strikte nachgewiesen wer- den können; übrigens ergebe der § 106 Bergg., daß obrigkeitliche Baukonsense für Bauanlagen innerhalb eines Grubenfeldes vom Gesetze selbst als zulässig erachtet werden, und die Motive zu diesem Paragraphe erklären ausdrücklich, daß die Baubewilligung nach Vorschrift der Gesetze nicht ohne Einvernehmen der Betheiligten gegeben werden kann. Es wäre ein übermüthiges Ver- langen des Bergbaues, zu seinem Gunsten einen Baugrund Jahrzehnte lang ohne Entschädigung liegen zu lassen. Der Bergbau würde nicht allein die Erweiterung von Städten und Ort- schaften willkürlich verhindern, sondern auch die bestehenden (siehe Brüx) vernichten dürfen, wenn die Ansicht der Beschwerdeführer im Gesetze einen Halt fände. Der Verwaltungsgerichtshof akzep- tirte diese Rechtsausführung, wies die Beschwerde der Brüxer Kohlenbergbau-Gesellschaft zurück und verurtheilte selbe zum Kostenersatze. Egerländer Lokalbahn. Die letzte Begehung und Enteignungskommission der Lokalbahn Tirsch- nitz-Wildstein-Schönbach findet in der Zeit vom 30. November bis 5. Dezember unter Leitung des Herrn k. k. Statthaltereirathes Hofmann der k, k. Statthalterei in Prag statt und zwar: am 30. November für die Gemeinden Tirschnitz, Trebendorf, Höflas, am 1. Dezember für Rohr, Fonsau und Station Wildstein, am 2. Dezember für Stadt Wildstein, am 3. Dezember für Groß- loh, Klinghart, Hörsin, am 4. Dezember für Brenndorf, Fasattengrün, Unterschönbach und am 5. Dezember für Stadt Schönbach bis ans Ende der Projektlinie. Das Gesetz betr. die Regelung der Detail- handelsgewerbe sanctionirt. Das Gesetz, womit die Berechtigungen der Detailhandelsgewerbe geregelt werden sollen, erhielt wie die „W. Ztg.“ vom 20. Nov. berichtet, am 4. Juli die kaiser- liche Sanction. Das Gesetz hat folgenden Wort- laut: § 1. Der § 39 des Gesetzes vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeord- nung, wird durch die nachfolgende Bestimmung, welche den 4. Absatz desselben zu bilden hat, ergänzt: Der Umfang der Berechtigung der De- tailhandelsgewerbe mit geringerem Warenvorrathe und mit der Beschränkung auf den Verkauf ge- ringwerthiger Produkte bei einem lediglich lokalen Betriebe (Gemischtwarenverschleiß, Greißler-, Fragner- oder Höcklergewerbe, Viktualienbandel und dgl.) kann im Verordnungswege nach Ein- vernehmung der Handls- und Gewerbekammern und der betheiligten Genossenschaften geregelt werden. § 2. Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit dem Zeitpunkte, in welchem die im § 1 erwähnte Verordnung in Kraft tritt, dürfen die durch die- selbe geregelten Detailhandelsgewerbe nur in dem dort bezeichneten Umfange ausgeübt werden. Das Gesetz tritt also am 20. Mai n. J. in Wirksamkeit. Während dieser Zeit dürfte die betreffende Verordnung fertig gestellt werden. Es handelt sich hier bekanntlich hauptsächlich um die Regulirung des sogenannten Gemischtwaren- verschleißes, womit einem Verlangen sämmtlicher übrigen Gewerbs- und Handelsbranchen ent- sprochen werden soll. Adjustirungsänderungen in der Armee. Man schreibt aus Wien: In einigen Garnisonstädten der Monarchie sieht man gegenwärtig neuadjustirte Infanterie-Mannschaft; sie trägt den himmel- blauen Rock nach Art der bosnisch-herzegowini- schen Fußtruppen und die bosnische, in Gamaschen auslaufende Pumphose — die Mütze und die übrigen Montursstücke sind unverändert. Es handelt sich dabei keineswegs, wie man annehmen könnte, um eine Neuadjustirung, sondern nur um die Erprobung einer kleidsameren Uniform, da über die Unschönheit der bisherigen österr.“ ungar. Infanterie-Uniform längst keine Meinungs- verschiedenheit mehr besteht. Auch würde es sich darum handeln, die sogenannte „enge“ oder Schnürhose der ungarischen Infanterie-Regimenter, welche zwar recht hübsch aussieht, aber horrend unpraktisch ist, durch ein anderes kleidsames und dabei praktisches Beinkleid zu ersetzen. Der nationale Charakter der sogenannten „engen un- garischen Hose“ ist ja auch nicht über allen Zweifel erhaben, und bei manchen Marsch- leistungen, namentlich in gebirgigem Terrain, ist sie entschieden unbrauchbar. Sollte die licht- blaue „bosnische“ Uniform allgemeine Infanterie- Uniform werden, so würde die bisherige ver- schiedenfarbige Egalisirung keineswegs verschwinden; man hält an dem historischen Unterscheidungs- Modus fest, zumal ja auch in anderen Heeren, z. B. im deutschen, namentlich bei der Reiterei, mannigfaltige Aufschlagfarben gebräuchlich sind. Das sogenannte „Farbenkastel“ ist keineswegs blos österreichische Spezialität; es hat sich übrigens in mancher ernsten Affaire gezeigt, welch' großen Werth für den Zusammenhalt einzelner Truppenkörper der gemeinsame, Allen kennbare und theuere Aufschlag hatte. Gerüsteinsturz in Eger. Am 24. d. M. Vormittags stürzte beim Zubau zur Velociped- fabrik ein Theil des Gerüstes ein, wodurch ein Maurer und drei Handlangerinnen zu Schaden kamen. Zwei der Letzteren erhielten so schwere Verletzungen, daß sie dem Krankenhause über- geben werden mußten. Die Ursache des Ein- sturzes dürfte in einer Ueberlastung des Gerüstes zu suchen sein. Musterbeschlagnahme. Am 19. d. M. ließ die k. k. Sammt- und Baumwollwarenfabrik G. A. Fröhlich Sohn, Warnsdorf und Wien durch Herrn JUDr. Klepetar, Advokaten in Warnsdorf, ein von der Firma Busch und Deutsch in Königinhof nachgemachtes, bei dem Muster-Registrierungsamte der Handels, und Gewerbekammer in Reichenborg geschütztes Druckmuster für baumwollene Kleider- stoffe unter Intervention der k. k. Bezirkshaupt- mannschaft in Königinhof mit Beschlag belegen. Auf dem Vergleichswege wurden von der geklag- ten Firma die Molette des Musters der Firma G. A. Fröhlich Sohn übergeben, die Walze durch Abdrehen vor den Augen des amtierenden Beam- ten unbrauchbar gemacht und nicht allein die ver- verursachten Kosten von der Firma Busch und Deutsch beglichen, sondern auch Schadenersatz ge- leistet. Strafgerichtliche Urtheile. Bei dem k. k. Kreis- gerichte in Eger wurden vor je einem Vierrichter- senate nach durchgeführter Hauptverhandlung ver- urtheilt: Am 13. November l. J.: Franz Landa, Tapezierergehilfe in Karlsbad, welcher am 4. April l. J. dem Franz Mlejnek 15 fl. ent- wendete, wegen Verbrechens des Diebstahls zu 7 Tagen Kerkers. — Josef Sandner, Taglöhner aus Schönau, derzeit wohnhaft in Graslitz, wel- cher in der Nacht vom 13. zum 14. Juni in Bad Elster seiner Dienstgeberin Emilie Auguste Stark 25 Mark und eine Porzellantasse im Werthe von 15 Pfennig entwendete, wegen Verbrechens des Diebstahls zu 14 Tagen Kerkers. — Am 18. November: Josefa Maier, Fabriksarbeiterin in Altrohlau, welche in der Porzellanfabrik „Viktoria“ in Altrohlau Glanzgold im Werthe von 41 fl. 60 kr. entwendete, wegen Verbrechens des Diebstahls zu 1 Monate schweren Kerkers. Josef Bauer, Kasteltischler in Grünberg, wel- cher in der Nacht zum 3. Mai l. J. gegen 12 Uhr boshafter Weise mit einem Stück Ziegel und 3 Holzstücken ein Fenster des Alois Sandner in Eibenberg einwarf, wodurch 6 Fensterscheiben und ein Fensterrahmen zertrümmert und dem Alois Sandner ein Schaden von 2 fl. 30 kr. zugefügt wurde, ferner demselben 4-5 Wochen früher 2 Fenstertafeln zerschlug, wegen Verbrechens der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums und Uebertretung des § 468 St.-G. zu 1 Mo- nate schweren Kerkers. — Am 19. November l. J. Georg Putzer, Holzschläger in Neuhäuslerbrand- haus, wegen Verbrechens der schweren körper- lichen Beschädigung zu 3 Monaten schweren Kerkers. Brand im Kreisgerichtsgefängniß zu Brüx. Aus Brüx, 25. d. meldet die „Boh.“: Heute um 10 Uhr Vormittags ist im Arbeitssaale des Kreisgerichts-Gefängnisses in Brüx Feuer aus- gebrochen, welches in Folge der dort aufgehäuften Wollvorräthe rasch um sich griff, doch gelang es nach dreiviertelstündiger anstrengender Bemühung, das Feuer zu lokalisiren. Von den im Arbeiter“ saale beschäftigten Sträflingen erlitten sechs ziem- lich starke Brandwunden an den Händen und im Gesichte. Da die Gesahr einer Weiterverbreitung des Brandes groß war, mußten die in den Zellen befindlichen Sträflinge in Sicherheit gebracht werden. Die Ursache des Brandes dürfte darin gesucht werden, daß einer der Sträflinge im Arbeitssaale eine Cigarette rauchte. — Wie das Abendblatt des „Hlas Nar.“ berichtet, wurde Feuer in einer Zelle, in der Sträflinge mit Reinigen von Wolle beschäftigt waren, ge- Der That verdächtig ist ein Sträfling, Namens Muzik, der seinerzeit wegen Raubmord zu zwölf Jahren Kerker verurtheilt worden war. Muzik, der, wie man annimmt, einen Flucht- versuch plante, habe sich eine Cigarette, die auf bisher unaufgeklärter Weise in seinen Besitz ge- kommen war, angebrannt und hiebei die Wolle in Brand gesteckt. Er hoffte offenbar, daß es ihm in der entstehenden Verwirrung gelingen werde, zu entrinnen. Das Feuer nahm rasch größere Ausdehnung an, der Rauch drang in alle Zellen, und es begann ein entsetzlicher Lärm. Die Sträflinge fingen an zu schreien und zu klopfen und riefen, daß sie ersticken. Die herbeigeeilten Aufseher öffneten die Thüren und entließen die Sträflinge auf den Hof. Die Feuerwehr, die noch rechtzeitig am Orte einge- troffen war, ging an das Löschen des Feuers. Kurz darauf war auch Militär zur Stelle, da man glaubte, daß die Sträflinge vor hatten, zu revoltiren. Zur Zeit befinden sich beim Brüxer Kreisgerichte 120 Arbeiter in Gewahrsam, die beim letzten Streike verhaftet worden waren, darunter mehrere Anarchisten. Das Feuer er- zeugte im Kreisgerichtsgebäude große Aufregung, sämmtliche Beamte stürzten aus ihren Bureaux. In der Zelle, in der der Brand zum Ausbruche kam, erlitten mehrere Sträflinge, darunter eine Frauensperson, Brandwunden. Effekten- und Wechsel-Kourse an der k. k. öffentlichen Börse in Wien. Nov.: 27. 25.26. Staatsschuld in Noten 10120 101.25 101.35 101.30 Staasschuldin Silber 101.15 101.20 Goldrenté 122.50 122.55 122.60 100.85 Kronenrente100.95 100.90 Ungarische Goldrente 122.15 122.25 122.30 ngarKonrente981598.70 93.10 936. = 937. — 936.- Bankaktien 363.50 364.50 365.50 Kreditaktien 119.85 119.85 119.85 London 58821/258.821/258.821/2 100 Mark Keipziger Börse, 27. November. Oesterreichische Baut-undStaatsn 170.-. Linz: Lotto-Ziehung. 884814 6117 Kirchennachrichten aus Asch. Asch. 8 Uhr früh Communion. Vorm.: Pfarrer Hildemann Nachm.: Pfarrer Hildemann. Neuberg.: Sup. Alberti. Verfälschte schwarze Seide. Man verbrenne ein Müsterchen des Stoffes, von dem man kaufen will undg Echte, rein gefärbte Seide krauselk sofort zusammen, ver- rich)rennt langsam fort, namentlich glimmen die „Schuß- fäden“ weiter (enn sehr mit Farbstoff erschwert), und neÄshe,echGegenαtzzur Seidenicrauseit sondern krümmt. Zerdrücktman fälschen (e.uef.), Zurkah versenden gern Muster SchtJederann, und liefert einzeine Heller'sche Spielwerke. Mit den Heller'schen Spielwerken wird die Musik in die ganze Welt getragen, auf daß sie überall die Freude der Glücklichen erhöhé, die Unglücklichen tröste und allen Fernweilenden durch ihre Melodien herzbe- wegende Grüße aus der Heimat sende. In Hotels, Restauration u. s. w. ersetzen sie ein Orchester und erweisen sich als bestes Zugmittel; für obige empfehlen sich noch besonders die automatischen Werke, die beim Einwerfen eines Geldstückes spielen, wodurch die Aus- gabe in kurzer Zeit gedeckt wird. Die Repertoirs sind mit großem Verständnis zu- sammengestellt und enthalten die beliebtesten Melodien auf dem Gebiete der Opern-, Operetten- und Tanz- musik, der Lieder und Choräle. Thatsache ist ferner, daß der Fabrikant auf allen Ausstellungen mit ersten Preisen ausgezeichnet, Lieferant aller europäischen Höfe ist und ihm jährlich Tausende von Anerkennungs- schreiben zugehen. Die Heller'schen Spielwerke sind ihrer Vorzüglich- keit wegen als passendstes Geschenk zu Weihnachten, Geburts- und Namenstagen, außerdem für Seelsorger, Lehrer und Kranke, wie überhaupt jedermann, der noch kein solches besitzt, aufs wärmste zu empfehlen. Man wende sich direkt nach Bern, selbst bei kleinen Aufträgen, da die Fabrik keine Niederlagen hat. Reperaturen, auch solche von fremden Werken, werden aufs beste besorgt. Auf Wunsch werden Theilzahlungen bewilligt und illustrierte Preislisten franko zugesdt. das dem legt.
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