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in dieser Strecke von der Gemeinde gestattet werde, was ich mit dem Beifügen bejahte, wenn Herr Gustav Geipel die Kosten der 3 Kandelaber und des Gasverbrauches aus Eigenem bestreitet. Die Gemeinde besorgt nur das Anzünden und Ablöschen zweier Gas- flammen. Der Gasverbrauch stellt sich bei einer Flamme jährlich auf 15 fl., somit hat Herr Gustav Geipel außer den Kandelabern nebst Aufstellung jährlich 45 fl. für Gasver- brauch an die Gemeinde zu vergüten, womit Herr Geipel einverstanden ist. Auch in diesem Falle befürwortet der Stadtrath die Annahme, welche für sämmtliche 5 Gasflammen einstimmig erfolgt. 5. Programmspunkt: Besetzung der erledigten Sicherheitswachmannstelle. ad. 5. Von den 12 Bewerbern empfiehlt der Stadrath den Reserve-Zugsführer und Müller Friedrich Adolf Kraus, gegenwärtig wohnhaft in Grün, zuständig nach Asch, welchem diese Stelle einstimmig, jedoch vorläufig probeweise, verliehen wird. 6. Programmspunkt: Vorlage eines Entwurfes von Disziplinar-Bestimmungen für die städtische Sicherheitswache. ad. 6. Herr Bürgermeister erklärt, daß diese von ihm verfaßten, vom Stadtrathe zu Annahme empfohlenen Bestimmungen durch die Vermehrung der Sicherheitswache nothwendig geworden sind. Der Entwurf lautet: Disziplinar-Bestimmungen für die städtische Sicherheitswache in Asch. Strafen. Diese sind: 1. Mündliche Rüge. 2. Löhnungsabzug. 3. Suspendirung vom Dienste bei Einstellung der Gebühren. 4. Entlassung. Die mündliche Rüge wird durch den Bürger- meister oder dessen Stellvertreter ertheilt, welcher auch den Löhnungsabzug verfügt. Die Sus- pendirung erfolgt durch den Stadtrath. Die Entlassung verhängt die Stadtvertretung über Antrag des Stadtrathes. Probeweise aufgenommene Sicherheitsorgane können jederzeit entlassen werden, ohne daß ihnen der Grund bekannt gegeben zu werden braucht. Verhängung der Entlassung. Die Strafe der Entlassung kann ausgesprochen werden: 1. Beim ersten Falle der Trunkenheit im Dienste, ferner beim ersten Falle der Trunken- heit, wenn sich der Betreffende im Dienstkleide, wenn auch außer Dienst befand, und bei mehr als dreimaliger Trunkenheit außer Dienst und nicht im Dienstkleide. 2. Bei Geschenkannahme in dienstlichen An- gelegenheiten, überhaupt bei Bestechlichkeit. 3. Bei eigenmächtigem, ohne irgend eine Anzeige oder Meldung geschehenen ungerecht- fertigten Verlassens seines Postens, ferner wegen wiederholtem Schlafen am Posten. 4. Bei subordinationswidrigem Benehmen in und außer Dienst. 5. Bei wiederholten Vernachlässigungen und Verletzungen der Dienstpflicht. 6. Bei Mangel an Muth, Thatkraft und Verläßlichkeit. 7. Wenn sich ein Mitglied der Woche einer unehrenhaften oder das Ansehen derselben kom- promittirenden Handlungsweise oder eines rohen Benehmens gegen das Publikum schuldig macht. 8. Wegen schmutziger oder leichtsinniger Schulden. 9. Wenn Mitglieder der Wache durch unehren- hafte Handlungen öffentliches Aergernis verur- sachten. 10. Wegen Verletzungder Amtsverschwiegenheit. 11. Wegen Bekrittelns höherer Anordnungen und Befehle. 12. Bei Ungehorsam gegen die Befehle des Vorgesetzten, überhaupt bei Weigerung, einen aufgetragenen Dienst zu versehen. 13. Wenn sich, die Unbrauchbarkeit eines Mit- gliedes der Wache in was immer für einer Richtung, mit Ausnahme der physischen Un- tauglichkeit, herausstellt.“ 14. Die Entlassung erfolgt unbedingt, wenn ein Mitglied der Sicherheitswache wegen eines Verbrechens oder Vergehens überhaupt oder wegen einer Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit oder aus Gewinnsucht verurtheilt Dieser Entwurf findet ohne Abänderung ein- stimmig Annahme. 7. Programmspunkt: Austritt des Herrn Albert Kirchhoff aus der Tagerplan-Kommission. ad 7. Nachdem früher schon Herr Gustav Schmidt als Mitglied aus derselben Kommission ausgetreten war, wird zur Ergänzungswahl zweier Kommissionsmitglieder geschritten, als welche nach der Stimmenzählung Herr August Thoma mit 19 und Herr Heinrich Geipel mit 14 Stimmen gewählt erscheinen. 8. Programmspunkt: Gegenanträge der Frau Auguste Vetterlein in Betreffs der Entschädigung für ihren zu Straßenzwecken abzutretenden Grund. ad 8. Herr Bürgermeister berichtet, daß in dieser Angelegenheit von der Stadtvertretung be- reits am 23. Juni d. J. Beschluß gefaßt und daß dieser auch der Frau Vetterlein zugestellt worden ist, worauf dieselbe die vorliegende Gegen- erklärung eingebracht hat. In dieser Eingabe, welche zur Verlesung kommt, beansprucht Frau Vetterlein für die abzutretende Grundarea pr. 22 Quadrat-Klftr. 300 fl. und für die abzu- tretende Grundarea pr 38 Quadrat-Klftr. vom Meinert'schen Keller bis zur Grenze des Be- sitzstandes des Herrn Ernst Ploß per Quadrat- siſtr. 200 fl., und falls ein gütliches Ueberein- kommen hierüber nicht erzielt werden sollte, die sofortige Einholung der Entscheidung der hohen k. k. Statthalterei im Sinne des § 25 Ab- satz 2 B. Ö. Herr Bügermeister verliest diese Gesetzstelle mit dem Bemerken, daß der Stadtrath bean- tragt, bei dem früheren gemeindlichen Sitzungs- beschlusse zu beharren und die Frau Vetterlein an die von ihr angezogene Behörde zu ver- weisen. Herr Stadtrath Gustav Panzer betont, daß die Gemeinde nun und nimmermehr verpflichtet ist, dermalen von der Frau Vetterlein Grund zu Straßenzwecken einzulösen. Diese Verpflichtung tritt erst dann ein, wenn dort gebaut wird. Will die Gemeinde jetzt schon eine Entschädigung von 20 fl. per Quadrat-Klafter geben, so ge- schieht dies aus freiem Willen. Solange jedoch dort nicht gebaut wird, bleibt die Grundeinlösung oder Entschädigung eine offene Frage. Ge- zwungen kann die Gemeinde nur dann werden, wenn wirklich gebaut wird; ebenso könnte dann erst von einer Einleitung des angedrohten Ver- fahrens die Rede sein. Er glaubt, die Gemeinde würde sich etwas vergeben, falls der frühere Be- schluß aufrecht bliebe, weil dieselbe, wie erwähnt, erst nach einer Bauführung dortselbst zur Ein- lösung oder Entschädigung verpflichtet ist. Herr Stadtrath Julius Merz erachtet diese Frage für sehr wichtig. Die Gemeinde ist gegenwärtig mit der Prüfung des Lagerplan- Entwurfes beschäftigt und werden durch die neuen Baulinien viele Haus- oder Grundbesitzer empfindlich betroffen. Nach erfolgter Bestätigung des Lagerplanes könnten diese sämmtlich auf ein- mal Entschädigungsansprüche geltend machen, wo käme da die Gemeinde hin! Frau Vetterlein hat das freiwillige Angebot der Gemeinde nicht angenommen, letztere ist demnach nicht mehr daran gebunden. Herr Stadtrath Gustav Panzer befürchtet die Schaffung eines Präcedenzfalles, wenn auf das Verlangen der Frau Auguste Vetterlein einge- gangen würde, und beantragt, deren Eingabe dahin zu beantworten, daß die Verpflichtung der Gemeinde zur Entschädigung erst dann eintritt, wenn dort' der Grund nach der in Rechtskraft getretenen Baulinie wirklich verbaut wird. Herr Redner bemerkt noch, daß er von der letzten Stadtraths-Sitzung abgehalten war und deshalb in derselben seine Anschauung nicht geltend machen konnte. Dieser Antrag wird mit Stimmeneinhelligkeit zum Beschlusse erhoben. 9. Programmspunkt: Eingabe des Herrn Rudolf Hofmann auf den mit der stadträthlichen Erledigung vom 9. Dezember 1895 Z. 3903 be- kannt gegebenen Sitzungsbeschluß der Stadtver- tretung, betreffend Grundabtretung im Forst. ad' 9. Nach Verlesung dieser Eingabe be- richtet Herr Stadtrath Christian Pfrötzschner, daß von der Straßenkommission an Ort und Stelle eine Besichtigung unter Zuziehung des in der Eingabe namhaft gemachten Gedenkmannes vorgenommen worden ist. Dieser erklärte, daß er über 30 Jahre Hofmann'schen Grund im Forst und auch den reklamirten Weg K. Z. 3573/1 mit gemäht und niemals wahrgenommen habe, daß Jemand auf diesem Wege ein Fahrrecht zu- stehe, was er auch beeiden könnte. Der rekla- mirté Grund ist ganz von dem Besitze des Herrn Rudolf Hofmann eingeschlossen, durch die Lehm- aushebung gar nicht mehr sichtbar und hängt mit dem öffentlichen Wege nicht zusammen, sondern er ist ein sogenannter Sackweg, der für die Ge- meinde keinen Werth hat. Herr Rudolf Hof- mann bietet in seiner Eingabe für eine Quadrat- Klafter des abzutretenden Grundes K. Z. 3573/1 im Ausmaße von 107 Quadrat-Klafter einen Betrag von 15 kr. an. Dieses Anbot hält die Kommission zu gering, dagegen aber den von der Stadtvertretung früher beschlossenen Preis zu 1 fl. für eine Quadrat-Klaster zu hoch, sie findet einen Betrag von 50 kr. pr. Quadrat-Kläfter angemessen. Er stellt namens der Straßenkommission und des Stadtrathes den Antrag, den in Rede stehenden Grund K. Z. 3573/1'pr. 107 Quadrat- Klafter um den Preis von 50 kr. pr. Quadrat- Klafter an Herrn Rudolf Hofmann zu überlassen und den früher beschlossenen Preis von 1 fl. pr. Quadrat-Klafter für K. Z. 2272/2 pr. 110 Quadrat-Klafter aufrecht zu erhalten, welcher Antrag mit allen Stimmen angenommen wird. 10. Programmspunkt: Ansuchen dto. Teplitz am 25. September 1896 um Widmung eines möglichst ansehnlichen Betrages aus Gemeinde- mitteln zu dem zu bildenden Nationalfonde. ad 9. Berichterstatter Herr Bürgermeister: „Wie aus der vorliegenden Zuschrift nebst Bei- lage ersichtlich, hat am 20. September d. J. in Teplitz ein deutsch-böhmischer Bezirke- und Städtetag stattgefunden, bei welchem ver- schiedene gemeindliche und nationale Fragen zur Sprache gekommen sind. Unter Anderem wurde auch die Gründung eines deutschen Nationalfondes beschlossen. Ich bringe die Zu- schrift zur Verlesung und knüpfe daran die Mittheilung, daß der Stadtrath laut ein- stimmigen Sitzungsbeschlusses vom 9. Oktober d. J. hiezu keinen Antrag stellt, sondern es der Entscheidung der Stadtvertretung überläßt, in welcher Weise sie sich betheiligen will. Herr Adolf Schmidt beantragt, dermalen von einer Beschlußfassung abzusehen und abzuwarten, wie sich die Sache gestattet. Findet einstimmig Annahme. Hiemit ist die Tagesordnung erschöpft, Herr Bürgermeister schließt die Sitzung. Gegen Katarrhe Athmungsorgane, bei Husten, Schnupien, Heiserkeit und anderen Halsatteétionen wird ärztlicherseits MATTONI- der GIESSHUBIER türlicher SAUEREKGTN für sich allein, oder mit warmer Misch vermischt, mit Erfolg angewendet. Derselbe übt eine fnildiösende, erfrischende und beruhigende Wirkung aus, befördert die Schleimabsonderung und ist in solchen Fällen (II.) Wertheim Doppolstoppstich Nähmaschinen. Erstelassiges deutsches Fabrikat E Hausgebrauch u. Gewerbe nach allen piathetαuga. Monarchie Hocharmige Fussmasch. fl. 35. 50 Hocharmig. Handmasch. fl. 31.50 Kingschiff- maschine Jede Maschine, die sich während der Probezeit als menstenzuruck. 301α rant und Nann au Verlangon zu dsonste Nanmascninen LoisSts Firma handelsgerichtlich protocollirt. Vereins der k. k. � Staatsheamten Wien, IV., Margarethenstrasse Nr. 12 B. A. wird.“
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