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in dieser Strecke von der Gemeinde gestattet
werde, was ich mit dem Beifügen bejahte,
wenn Herr Gustav Geipel die Kosten der
3 Kandelaber und des Gasverbrauches aus
Eigenem bestreitet. Die Gemeinde besorgt
nur das Anzünden und Ablöschen zweier Gas-
flammen. Der Gasverbrauch stellt sich bei
einer Flamme jährlich auf 15 fl., somit hat
Herr Gustav Geipel außer den Kandelabern
nebst Aufstellung jährlich 45 fl. für Gasver-
brauch an die Gemeinde zu vergüten, womit
Herr Geipel einverstanden ist.
Auch in diesem Falle befürwortet der
Stadtrath die Annahme, welche für sämmtliche
5 Gasflammen einstimmig erfolgt.
5. Programmspunkt: Besetzung der erledigten
Sicherheitswachmannstelle.
ad. 5. Von den 12 Bewerbern empfiehlt der
Stadrath den Reserve-Zugsführer und Müller
Friedrich Adolf Kraus, gegenwärtig wohnhaft in
Grün, zuständig nach Asch, welchem diese Stelle
einstimmig, jedoch vorläufig probeweise, verliehen
wird.
6. Programmspunkt: Vorlage eines Entwurfes
von Disziplinar-Bestimmungen für die städtische
Sicherheitswache.
ad. 6. Herr Bürgermeister erklärt, daß diese
von ihm verfaßten, vom Stadtrathe zu Annahme
empfohlenen Bestimmungen durch die Vermehrung
der Sicherheitswache nothwendig geworden sind.
Der Entwurf lautet:
Disziplinar-Bestimmungen für die städtische
Sicherheitswache in Asch.
Strafen.
Diese sind:
1. Mündliche Rüge.
2. Löhnungsabzug.
3. Suspendirung vom Dienste bei Einstellung
der Gebühren.
4. Entlassung.
Die mündliche Rüge wird durch den Bürger-
meister oder dessen Stellvertreter ertheilt, welcher
auch den Löhnungsabzug verfügt. Die Sus-
pendirung erfolgt durch den Stadtrath.
Die Entlassung verhängt die Stadtvertretung
über Antrag des Stadtrathes.
Probeweise aufgenommene Sicherheitsorgane
können jederzeit entlassen werden, ohne daß ihnen
der Grund bekannt gegeben zu werden braucht.
Verhängung der Entlassung.
Die Strafe der Entlassung kann ausgesprochen
werden:
1. Beim ersten Falle der Trunkenheit im
Dienste, ferner beim ersten Falle der Trunken-
heit, wenn sich der Betreffende im Dienstkleide,
wenn auch außer Dienst befand, und bei mehr
als dreimaliger Trunkenheit außer Dienst und
nicht im Dienstkleide.
2. Bei Geschenkannahme in dienstlichen An-
gelegenheiten, überhaupt bei Bestechlichkeit.
3. Bei eigenmächtigem, ohne irgend eine
Anzeige oder Meldung geschehenen ungerecht-
fertigten Verlassens seines Postens, ferner wegen
wiederholtem Schlafen am Posten.
4. Bei subordinationswidrigem Benehmen in
und außer Dienst.
5. Bei wiederholten Vernachlässigungen und
Verletzungen der Dienstpflicht.
6. Bei Mangel an Muth, Thatkraft und
Verläßlichkeit.
7. Wenn sich ein Mitglied der Woche einer
unehrenhaften oder das Ansehen derselben kom-
promittirenden Handlungsweise oder eines rohen
Benehmens gegen das Publikum schuldig macht.
8. Wegen schmutziger oder leichtsinniger
Schulden.
9. Wenn Mitglieder der Wache durch unehren-
hafte Handlungen öffentliches Aergernis verur-
sachten.
10. Wegen Verletzungder Amtsverschwiegenheit.
11. Wegen Bekrittelns höherer Anordnungen
und Befehle.
12. Bei Ungehorsam gegen die Befehle des
Vorgesetzten, überhaupt bei Weigerung, einen
aufgetragenen Dienst zu versehen.
13. Wenn sich, die Unbrauchbarkeit eines Mit-
gliedes der Wache in was immer für einer
Richtung, mit Ausnahme der physischen Un-
tauglichkeit, herausstellt.“
14. Die Entlassung erfolgt unbedingt, wenn
ein Mitglied der Sicherheitswache wegen eines
Verbrechens oder Vergehens überhaupt oder
wegen einer Uebertretung gegen die öffentliche
Sittlichkeit oder aus Gewinnsucht verurtheilt
Dieser Entwurf findet ohne Abänderung ein-
stimmig Annahme.
7. Programmspunkt: Austritt des Herrn
Albert Kirchhoff aus der Tagerplan-Kommission.
ad 7. Nachdem früher schon Herr Gustav
Schmidt als Mitglied aus derselben Kommission
ausgetreten war, wird zur Ergänzungswahl
zweier Kommissionsmitglieder geschritten, als
welche nach der Stimmenzählung Herr August
Thoma mit 19 und Herr Heinrich Geipel mit
14 Stimmen gewählt erscheinen.
8. Programmspunkt: Gegenanträge der Frau
Auguste Vetterlein in Betreffs der Entschädigung
für ihren zu Straßenzwecken abzutretenden Grund.
ad 8. Herr Bürgermeister berichtet, daß in
dieser Angelegenheit von der Stadtvertretung be-
reits am 23. Juni d. J. Beschluß gefaßt und
daß dieser auch der Frau Vetterlein zugestellt
worden ist, worauf dieselbe die vorliegende Gegen-
erklärung eingebracht hat. In dieser Eingabe,
welche zur Verlesung kommt, beansprucht Frau
Vetterlein für die abzutretende Grundarea pr.
22 Quadrat-Klftr. 300 fl. und für die abzu-
tretende Grundarea pr 38 Quadrat-Klftr. vom
Meinert'schen Keller bis zur Grenze des Be-
sitzstandes des Herrn Ernst Ploß per Quadrat-
siſtr. 200 fl., und falls ein gütliches Ueberein-
kommen hierüber nicht erzielt werden sollte, die
sofortige Einholung der Entscheidung der hohen
k. k. Statthalterei im Sinne des § 25 Ab-
satz 2 B. Ö.
Herr Bügermeister verliest diese Gesetzstelle
mit dem Bemerken, daß der Stadtrath bean-
tragt, bei dem früheren gemeindlichen Sitzungs-
beschlusse zu beharren und die Frau Vetterlein
an die von ihr angezogene Behörde zu ver-
weisen.
Herr Stadtrath Gustav Panzer betont, daß
die Gemeinde nun und nimmermehr verpflichtet
ist, dermalen von der Frau Vetterlein Grund
zu Straßenzwecken einzulösen. Diese Verpflichtung
tritt erst dann ein, wenn dort gebaut wird.
Will die Gemeinde jetzt schon eine Entschädigung
von 20 fl. per Quadrat-Klafter geben, so ge-
schieht dies aus freiem Willen. Solange jedoch
dort nicht gebaut wird, bleibt die Grundeinlösung
oder Entschädigung eine offene Frage. Ge-
zwungen kann die Gemeinde nur dann werden,
wenn wirklich gebaut wird; ebenso könnte dann
erst von einer Einleitung des angedrohten Ver-
fahrens die Rede sein. Er glaubt, die Gemeinde
würde sich etwas vergeben, falls der frühere Be-
schluß aufrecht bliebe, weil dieselbe, wie erwähnt,
erst nach einer Bauführung dortselbst zur Ein-
lösung oder Entschädigung verpflichtet ist.
Herr Stadtrath Julius Merz erachtet diese
Frage für sehr wichtig. Die Gemeinde ist
gegenwärtig mit der Prüfung des Lagerplan-
Entwurfes beschäftigt und werden durch die neuen
Baulinien viele Haus- oder Grundbesitzer
empfindlich betroffen. Nach erfolgter Bestätigung
des Lagerplanes könnten diese sämmtlich auf ein-
mal Entschädigungsansprüche geltend machen,
wo käme da die Gemeinde hin! Frau Vetterlein
hat das freiwillige Angebot der Gemeinde nicht
angenommen, letztere ist demnach nicht mehr
daran gebunden.
Herr Stadtrath Gustav Panzer befürchtet die
Schaffung eines Präcedenzfalles, wenn auf das
Verlangen der Frau Auguste Vetterlein einge-
gangen würde, und beantragt, deren Eingabe
dahin zu beantworten, daß die Verpflichtung der
Gemeinde zur Entschädigung erst dann eintritt,
wenn dort' der Grund nach der in Rechtskraft
getretenen Baulinie wirklich verbaut wird. Herr
Redner bemerkt noch, daß er von der letzten
Stadtraths-Sitzung abgehalten war und deshalb
in derselben seine Anschauung nicht geltend
machen konnte.
Dieser Antrag wird mit Stimmeneinhelligkeit
zum Beschlusse erhoben.
9. Programmspunkt: Eingabe des Herrn
Rudolf Hofmann auf den mit der stadträthlichen
Erledigung vom 9. Dezember 1895 Z. 3903 be-
kannt gegebenen Sitzungsbeschluß der Stadtver-
tretung, betreffend Grundabtretung im Forst.
ad' 9. Nach Verlesung dieser Eingabe be-
richtet Herr Stadtrath Christian Pfrötzschner,
daß von der Straßenkommission an Ort und
Stelle eine Besichtigung unter Zuziehung des in
der Eingabe namhaft gemachten Gedenkmannes
vorgenommen worden ist. Dieser erklärte, daß
er über 30 Jahre Hofmann'schen Grund im Forst
und auch den reklamirten Weg K. Z. 3573/1
mit gemäht und niemals wahrgenommen habe,
daß Jemand auf diesem Wege ein Fahrrecht zu-
stehe, was er auch beeiden könnte. Der rekla-
mirté Grund ist ganz von dem Besitze des Herrn
Rudolf Hofmann eingeschlossen, durch die Lehm-
aushebung gar nicht mehr sichtbar und hängt mit
dem öffentlichen Wege nicht zusammen, sondern
er ist ein sogenannter Sackweg, der für die Ge-
meinde keinen Werth hat. Herr Rudolf Hof-
mann bietet in seiner Eingabe für eine Quadrat-
Klafter des abzutretenden Grundes K. Z. 3573/1
im Ausmaße von 107 Quadrat-Klafter einen
Betrag von 15 kr. an. Dieses Anbot hält die
Kommission zu gering, dagegen aber den von der
Stadtvertretung früher beschlossenen Preis zu 1 fl.
für eine Quadrat-Klaster zu hoch, sie findet einen
Betrag von 50 kr. pr. Quadrat-Kläfter angemessen.
Er stellt namens der Straßenkommission und
des Stadtrathes den Antrag, den in Rede
stehenden Grund K. Z. 3573/1'pr. 107 Quadrat-
Klafter um den Preis von 50 kr. pr. Quadrat-
Klafter an Herrn Rudolf Hofmann zu überlassen
und den früher beschlossenen Preis von 1 fl. pr.
Quadrat-Klafter für K. Z. 2272/2 pr. 110
Quadrat-Klafter aufrecht zu erhalten, welcher
Antrag mit allen Stimmen angenommen wird.
10. Programmspunkt: Ansuchen dto. Teplitz
am 25. September 1896 um Widmung eines
möglichst ansehnlichen Betrages aus Gemeinde-
mitteln zu dem zu bildenden Nationalfonde.
ad 9. Berichterstatter Herr Bürgermeister:
„Wie aus der vorliegenden Zuschrift nebst Bei-
lage ersichtlich, hat am 20. September d. J.
in Teplitz ein deutsch-böhmischer Bezirke- und
Städtetag stattgefunden, bei welchem ver-
schiedene gemeindliche und nationale Fragen
zur Sprache gekommen sind. Unter Anderem
wurde auch die Gründung eines deutschen
Nationalfondes beschlossen. Ich bringe die Zu-
schrift zur Verlesung und knüpfe daran die
Mittheilung, daß der Stadtrath laut ein-
stimmigen Sitzungsbeschlusses vom 9. Oktober
d. J. hiezu keinen Antrag stellt, sondern es
der Entscheidung der Stadtvertretung überläßt,
in welcher Weise sie sich betheiligen will.
Herr Adolf Schmidt beantragt, dermalen von
einer Beschlußfassung abzusehen und abzuwarten,
wie sich die Sache gestattet.
Findet einstimmig Annahme.
Hiemit ist die Tagesordnung erschöpft, Herr
Bürgermeister schließt die Sitzung.
Gegen Katarrhe
Athmungsorgane, bei Husten, Schnupien,
Heiserkeit und anderen Halsatteétionen wird
ärztlicherseits
MATTONI-
der
GIESSHUBIER
türlicher
SAUEREKGTN
für sich allein, oder mit warmer Misch vermischt,
mit Erfolg angewendet.
Derselbe übt eine fnildiösende, erfrischende
und beruhigende Wirkung aus, befördert die
Schleimabsonderung und ist in solchen Fällen
(II.)
Wertheim
Doppolstoppstich
Nähmaschinen.
Erstelassiges deutsches Fabrikat E Hausgebrauch u. Gewerbe
nach allen piathetαuga. Monarchie
Hocharmige
Fussmasch.
fl. 35. 50
Hocharmig.
Handmasch.
fl. 31.50
Kingschiff-
maschine
Jede Maschine, die sich während der Probezeit als
menstenzuruck.
301α
rant und Nann
au Verlangon zu dsonste
Nanmascninen
LoisSts
Firma handelsgerichtlich protocollirt.
Vereins der k. k. � Staatsheamten
Wien, IV., Margarethenstrasse Nr. 12 B. A.
wird.“
Název souboru:
soap-ch_knihovna_ascher-zeitung-1896-11-21-n94_4115.jp2