Text auf der Seite 3

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Auf der Ladungsordre ist zu bemerken, daß der Gestellungspflichtige mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen habe. Hiebei ist den Pflichtigen zu bemerken, daß ihnen für Reisen zur Musterung und Aushebung ein Anspruch auf ermässigte Fahrtaxe nicht zusteht. Der Nachweis der ordnungsgemäß geschehenen Ladung ist bis längstens 8. März l. Is. bei Meidung der Abordnung eines Wartboten hieher vorzulegen. Hiezu wird bemerkt, daß der Ladungsnachweis jedes Gestellungspflichtigen, soweit gedruckte Formulare nicht vorhanden sind, auf gesonderten Bogen (in Quartformat) zu bescheinigen ist. 2. Melden sich Militärpflichtige nachträglich oder werden solche erst jetzt ausfindig gemacht, so sind sie in die betreffende Stammrolle aufzunehmen und zur Musterung zu laden, von solchem Zugange ist aber unverzüglich Anzeige unter Einsendung eines Auszuges aus betreffenden Stammrolle hieher zu erstatten und Ladungsnachweis mitvorzulegen. 3. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches, von der Ortspolizeibehörde beglaubigtes, oder ein bezirksärztliches Zeugnis einzureichen. Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf seine Kosten drei glaubhafte Zeugen zu benennen und um deren Vernehmung nachzusuchen. Dies hätte so rechtzeitig zu geschehen, daß die Vernehmung noch vor den Musterungsterminen möglich ist. Wer an erblichen Lungenkrankheiten zu leiden behauptet, hat rechtzeitig für Beibringung der nötigen Beweise zu sorgen und haben die betr. Herren Bürgermeister die bezüglichen Erhebungen zu pflegen, insbesondere die amtliche Constatirung von Todesfällen in der Fa milie des betr. Pflichtigen, soweit sie auf Lungenleiden zurückzuführen sind, zu veranlassen. Das Erscheinen am Loosungstermine ist den Militärpflichtigen freigestellt. Militärpflichtige, welche im Besitze von Zeugnissen über bestandene Prüfung der Direktion der Artilleriewerkstätten oder über Leistungen im Maschinenbau oder Telegraphendienste sind, haben solche vorzuzeigen, zumal, wenn sie Zuteilung zur Artillerie, den Pionieren oder dem Eisenbahnbataillon anstreben; besonders haben sich auch die Schiffer, Flößer, Schiffbauer, Musiker, Lithographen, Buchbinder, Schuster, Schneider, Telegraphisten, Telegraphenbau- arbeiter, Zeugschmiede, Wagenschmiede, Hufschmiede, Köche, Apothekenarbeiter und Bauzeichner als solche der Musterungskommission anzugeben. Die miterscheinenden Hrn. Bürgermeister haben ebenfalls auf solche Personen aufmerksam zu machen. 6. Die Gestellungspflichtigen früherer Altersklassen haben ihre Loofungsscheine im bringen; wer seinen Toosungsschein verloren hat, muß sich ein Duplikat, welches 50 kostet, erholen. 7. Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste (Reklamationsgesuche), sind, soweit solche nicht bereits vorliegen, ungesäumt zu instruieren und einzusenden und können spätestens bis zum Musterungstermine oder an diesem Termine eingereicht werden; zur Be- gründung derselben können die Beteiligten Urkunden, Zeugen und Sachverständige mitbringen. Das Gleiche gilt für die Erneuerung früherer Reklamationsgesuche bis zum dritten Milikär- pflichtjahre. Zur Vermeidung grundloser Verzögerungen im Termine wird bemerkt, daß derartige Gesuche so rechtzeitig einzureichen sind, daß eine Prüfung derselben noch vor den Musterungs- terminen stattfinden kann, da außerdem die Abweisung mangels Instruktion erfolgen müßte. Das Gleiche gilt von den Klassifikationsgesuchen (s. Z. 8). 8. Gesuche um Zurückstellung der Mannschaften der Referve, Landwehr und Ersatzreserve für den Mobilmachungsfall (Klassifikationsgesuche) sind von den Beteiligten bei dem Bürger- meister ihres Aufenthaltsortes anzubringen oder zu erneuern. Die Herren Bürgermeister haben diese Gesuche zu prüfen und darüber in ähnlicher Weise wie bei den Reklamationsgesuchen eine Nachweisung aufzustellen, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Gesuchsteller, sondern auch die obwaltenden be- sonderen Umstände ersichtlich sein müssen, durch welche eine zeitweise Zurückstellung begründet erscheint. Diese Klassifikationsgesuche sind ebenfalls so rechtzeitig einzureichen, daß dieselben noch instruiert werden können. Die Klassifikation der besagten Mannschaften findet, wie er- wähnt, am Mittwoch den 22. März 1899 im Rathaussaale zu Regensburg statt, wovon die Beteiligten durch die Herren Bürgermeister mit der Aufforderung besonders zu ver- ständigen sind, zu diesem Termine persönlich zu erscheinen.
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1899-02-26-n9_0540.jp2