Text auf der Seite 3
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Auf der Ladungsordre ist zu bemerken, daß der Gestellungspflichtige mit sauberem Körper und
reiner Wäsche zu erscheinen habe. Hiebei ist den Pflichtigen zu bemerken, daß ihnen für
Reisen zur Musterung und Aushebung ein Anspruch auf ermässigte Fahrtaxe nicht zusteht.
Der Nachweis der ordnungsgemäß geschehenen Ladung ist bis längstens 8. März
l. Is. bei Meidung der Abordnung eines Wartboten hieher vorzulegen.
Hiezu wird bemerkt, daß der Ladungsnachweis jedes Gestellungspflichtigen, soweit gedruckte
Formulare nicht vorhanden sind, auf gesonderten Bogen (in Quartformat) zu bescheinigen ist.
2. Melden sich Militärpflichtige nachträglich oder werden solche erst jetzt ausfindig gemacht,
so sind sie in die betreffende Stammrolle aufzunehmen und zur Musterung zu laden, von
solchem Zugange ist aber unverzüglich Anzeige unter Einsendung eines Auszuges aus
betreffenden Stammrolle hieher zu erstatten und Ladungsnachweis mitvorzulegen.
3. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein
ärztliches, von der Ortspolizeibehörde beglaubigtes, oder ein bezirksärztliches Zeugnis einzureichen.
Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf seine Kosten drei glaubhafte
Zeugen zu benennen und um deren Vernehmung nachzusuchen. Dies hätte so rechtzeitig zu
geschehen, daß die Vernehmung noch vor den Musterungsterminen möglich ist.
Wer an erblichen Lungenkrankheiten zu leiden behauptet, hat rechtzeitig für Beibringung
der nötigen Beweise zu sorgen und haben die betr. Herren Bürgermeister die bezüglichen
Erhebungen zu pflegen, insbesondere die amtliche Constatirung von Todesfällen in der Fa
milie des betr. Pflichtigen, soweit sie auf Lungenleiden zurückzuführen sind, zu veranlassen.
Das Erscheinen am Loosungstermine ist den Militärpflichtigen freigestellt.
Militärpflichtige, welche im Besitze von Zeugnissen über bestandene Prüfung der Direktion
der Artilleriewerkstätten oder über Leistungen im Maschinenbau oder Telegraphendienste sind,
haben solche vorzuzeigen, zumal, wenn sie Zuteilung zur Artillerie, den Pionieren oder dem
Eisenbahnbataillon anstreben; besonders haben sich auch die Schiffer, Flößer, Schiffbauer,
Musiker, Lithographen, Buchbinder, Schuster, Schneider, Telegraphisten, Telegraphenbau-
arbeiter, Zeugschmiede, Wagenschmiede, Hufschmiede, Köche, Apothekenarbeiter und Bauzeichner
als solche der Musterungskommission anzugeben. Die miterscheinenden Hrn. Bürgermeister
haben ebenfalls auf solche Personen aufmerksam zu machen.
6. Die Gestellungspflichtigen früherer Altersklassen haben ihre Loofungsscheine im
bringen; wer seinen Toosungsschein verloren hat, muß sich ein Duplikat, welches 50
kostet, erholen.
7. Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste (Reklamationsgesuche),
sind, soweit solche nicht bereits vorliegen, ungesäumt zu instruieren und einzusenden und können
spätestens bis zum Musterungstermine oder an diesem Termine eingereicht werden; zur Be-
gründung derselben können die Beteiligten Urkunden, Zeugen und Sachverständige mitbringen.
Das Gleiche gilt für die Erneuerung früherer Reklamationsgesuche bis zum dritten Milikär-
pflichtjahre.
Zur Vermeidung grundloser Verzögerungen im Termine wird bemerkt, daß derartige
Gesuche so rechtzeitig einzureichen sind, daß eine Prüfung derselben noch vor den Musterungs-
terminen stattfinden kann, da außerdem die Abweisung mangels Instruktion erfolgen müßte.
Das Gleiche gilt von den Klassifikationsgesuchen (s. Z. 8).
8. Gesuche um Zurückstellung der Mannschaften der Referve, Landwehr und Ersatzreserve
für den Mobilmachungsfall (Klassifikationsgesuche) sind von den Beteiligten bei dem Bürger-
meister ihres Aufenthaltsortes anzubringen oder zu erneuern.
Die Herren Bürgermeister haben diese Gesuche zu prüfen und darüber in ähnlicher Weise wie
bei den Reklamationsgesuchen eine Nachweisung aufzustellen, aus welcher nicht nur die militärischen,
bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Gesuchsteller, sondern auch die obwaltenden be-
sonderen Umstände ersichtlich sein müssen, durch welche eine zeitweise Zurückstellung begründet
erscheint. Diese Klassifikationsgesuche sind ebenfalls so rechtzeitig einzureichen, daß dieselben
noch instruiert werden können. Die Klassifikation der besagten Mannschaften findet, wie er-
wähnt, am Mittwoch den 22. März 1899 im Rathaussaale zu Regensburg statt,
wovon die Beteiligten durch die Herren Bürgermeister mit der Aufforderung besonders zu ver-
ständigen sind, zu diesem Termine persönlich zu erscheinen.
Dateiname:
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1899-02-26-n9_0540.jp2