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259 Diese Anzeigen sind sofort dem k. Bezirks- amt vorzulegen. Die Hengstbesitzer sind sofort hievon zu verständigen und noch besonders darauf auf. merksam zu machen, daß über den Verkauf und die Aenderung des Standortes der Hengste ohne Verzug Anzeige erstattet wird. Regensburg den 3. Dezember 1898. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. An die Gemeindeverwaltungen Lichtenwald, Gmünd, Dengling, Mötzing, Tiefbrunn, Die- tersweg, Pfatter, Griesau, Obermiethnach. (Feuerbeschau betreffend.) Unter Hinweis auf das dießamtliche Aus- schreiben außenbezeichn. Betreffs vom Heutigen, inhaltlich dessen der vom Gemeindeausschuß auf- zustellende sachverständige Feuerbeschauer aus den bauverständigen Gewerbetreibenden (Mau- rer- oder Zimmermeister) genommen werden muß, ergeht der Auftrag, sofort einen geeig- neten Sachverständigen aufzustellen und bis 20. Dezember 1898 unter Angabe des Namens und Standes des aufgestellten Feuerbeschauers über den Vollzug zu berichten. Regensburg den 2. Dezember 1898. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. (Servisvergütung für gewährte Quartiere betr.) Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die von der Corps-Intendantur des k. bayer. II. Armeekorps festgestellte tarif. mäßige Entschädigung (Servis) für das den Truppen bei den Herbstmanövern im Monate August und September l. Is. gewährte Na- turalquartier in den im unten beigefügten Ver- zeichnisse aufgeführten Beträgen gemäß § 15 Abs. 4 des Quartierleistungsgesetzes v. 25. Juni 1868 anher zur Einzahlung kam. Die Beiträge werden an die Herrn Bür- germeister der beteiligten Gemeinden, denen es nach Abs. 5 a. a. O. nunmehr zukommt, die einzelnen Quartiergeber gemäß den Sätzen des Servistarifs (Reichsgesetzblatt 1897 S. 619 ff.) nachweislich zu befriedigen, in den nächsten Tagen per Postanweisung übermittelt. Verzeichnis. Adlmanstein 4,47 . Niederachdorf 327,75. . Altenthann 41,46„ Obermiethnach176,78„ 60,28 „ Bach Pillnach 190,49 „ Brennberg 280,58„ 87,36 „ Pondorf Bruckbach 95,17„ Rettenbach 198,26 „ 15,72„ Demling Sanding 68,76„ Dietersweg 41,34„ Sulzbach 48,03 „ Ebersroith 91,02 „ Thalmassing 52,95„ Frankenberg 19,59 „ Tiefenthal 75,60„ 115,90„ Weillohe Frauenzell 41,60„ 6,53„ Frengkofen 36,96„ Wiesent Gebelkofen 33,49„ Wörth 89,87 „ 53,94 „ Haag Wolkering 36,00 „ Hofdorf 271,80 „ Zeitldorn 290,07„ Kirchroth 294,30 „ Zinzendorf 155,82 Kruckenberg 7,27 „ Summa 3309,16 M. Regensburg den 5. Dezember 1898. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. An sämtliche Ortspolizeibehörden des Verwal- tungsbezirkes. (Hauptkörung der Zuchtstiere im Jahre 1899 betreffend.) Im Hinblick auf Art. 9 des Gesetzes vom 5. April 1888, betr. die Haltung und Körung der Zuchtstiere, und Ziff. 16 der Ministerial- Bekanntmachung vom 16. Juni 1888 ergebt der Auftrag, Namen und Wohnort sämtlicher Zuchtstierhalter a. im Distrikt Regensburg an Herrn Bezirks- tierarzt Munkenbeck in Regensburg, b. im Distrikt Wörth an Herrn Distrikts- tierarzt Graf in Wörth bis längstens 2 4. Dezember 1899 anzuzeigen. Regensburg den 9. Dezember 1898. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat.
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1898-12-11-n50_2800.jp2