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Diese Anzeigen sind sofort dem k. Bezirks-
amt vorzulegen.
Die Hengstbesitzer sind sofort hievon zu
verständigen und noch besonders darauf auf.
merksam zu machen, daß über den Verkauf und
die Aenderung des Standortes der Hengste
ohne Verzug Anzeige erstattet wird.
Regensburg den 3. Dezember 1898.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
An die Gemeindeverwaltungen Lichtenwald,
Gmünd, Dengling, Mötzing, Tiefbrunn, Die-
tersweg, Pfatter, Griesau, Obermiethnach.
(Feuerbeschau betreffend.)
Unter Hinweis auf das dießamtliche Aus-
schreiben außenbezeichn. Betreffs vom Heutigen,
inhaltlich dessen der vom Gemeindeausschuß auf-
zustellende sachverständige Feuerbeschauer aus den
bauverständigen Gewerbetreibenden (Mau-
rer- oder Zimmermeister) genommen werden
muß, ergeht der Auftrag, sofort einen geeig-
neten Sachverständigen aufzustellen und bis
20. Dezember 1898 unter Angabe des Namens
und Standes des aufgestellten Feuerbeschauers
über den Vollzug zu berichten.
Regensburg den 2. Dezember 1898.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
(Servisvergütung für gewährte Quartiere betr.)
Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis
gebracht, daß die von der Corps-Intendantur
des k. bayer. II. Armeekorps festgestellte tarif.
mäßige Entschädigung (Servis) für das den
Truppen bei den Herbstmanövern im Monate
August und September l. Is. gewährte Na-
turalquartier in den im unten beigefügten Ver-
zeichnisse aufgeführten Beträgen gemäß § 15
Abs. 4 des Quartierleistungsgesetzes v. 25. Juni
1868 anher zur Einzahlung kam.
Die Beiträge werden an die Herrn Bür-
germeister der beteiligten Gemeinden, denen es
nach Abs. 5 a. a. O. nunmehr zukommt, die
einzelnen Quartiergeber gemäß den Sätzen des
Servistarifs (Reichsgesetzblatt 1897 S. 619 ff.)
nachweislich zu befriedigen, in den nächsten
Tagen per Postanweisung übermittelt.
Verzeichnis.
Adlmanstein 4,47 .
Niederachdorf 327,75. .
Altenthann
41,46„
Obermiethnach176,78„
60,28 „
Bach
Pillnach 190,49 „
Brennberg 280,58„
87,36 „
Pondorf
Bruckbach
95,17„
Rettenbach 198,26 „
15,72„
Demling
Sanding
68,76„
Dietersweg 41,34„
Sulzbach
48,03 „
Ebersroith 91,02 „
Thalmassing
52,95„
Frankenberg 19,59 „
Tiefenthal
75,60„
115,90„
Weillohe
Frauenzell
41,60„
6,53„
Frengkofen
36,96„
Wiesent
Gebelkofen
33,49„
Wörth
89,87 „
53,94 „
Haag
Wolkering
36,00 „
Hofdorf 271,80 „
Zeitldorn 290,07„
Kirchroth 294,30 „
Zinzendorf 155,82
Kruckenberg 7,27 „
Summa 3309,16 M.
Regensburg den 5. Dezember 1898.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
An sämtliche Ortspolizeibehörden des Verwal-
tungsbezirkes.
(Hauptkörung der Zuchtstiere im Jahre 1899
betreffend.)
Im Hinblick auf Art. 9 des Gesetzes vom
5. April 1888, betr. die Haltung und Körung
der Zuchtstiere, und Ziff. 16 der Ministerial-
Bekanntmachung vom 16. Juni 1888 ergebt
der Auftrag, Namen und Wohnort sämtlicher
Zuchtstierhalter
a. im Distrikt Regensburg an Herrn Bezirks-
tierarzt Munkenbeck in Regensburg,
b. im Distrikt Wörth an Herrn Distrikts-
tierarzt Graf in Wörth bis längstens
2 4. Dezember 1899
anzuzeigen.
Regensburg den 9. Dezember 1898.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Dateiname:
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1898-12-11-n50_2800.jp2