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Schlachtviehmarkt in Regensburg erfolgt. Sämtlichen Händlern ist daher gegen Unterschrift zum ge-
meindlichen Akt zu eröffnen, daß jeder Handel mit Klauenvieh und Geflügel verboten ist und als Handel
im Sinne dieser Vorschrift auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von
Tieren gilt. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft. S. Ausschreiben vom 29. März 1922 Nr. 13.
Stadtamhof den 19. April 1922.
An die Gemeinderäte und Gendarmeriestationen.
(Maul- und Klauenseuche betreffend.)
Unter dem Biehbestande des Biersack He.=Nr 21 in Oberwinzer wurde amtstierärztlich die
Biaul- und Klauenseuche festgestellt. Beobachtungsgebiet: die Ortschaft Oberwinzer; 15 km-Zone: wie
bisher der ganze Amtsbezirt.
Stadtamhof den 20. April 1922.
An die Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen.
(Be kehr mit Milch betreffend.)
Die herannahende war ne Jahreszeit gibt Veranlassung, auf die Gefahr des Sauerwerdens der Milch
aufmerksam zu machen.
Es darf bei den gegenwärtigen außerordentlich hohen Milchpreisen nicht vergessen werden, daß Erzeuger
und Händler alles aufzubieten haben, um einwandfreie süße Vollmilch zum Verkauf zu bringen.
Nichts verbittert die Verbraucher so sehr als um teueres Geld die für Säuglinge, Kinder und Kranke
unentbehrliche Milch wenigstens in den Städten um den 30fachen Friedenspreis in sauerem oder verdor-
benen Zustande zu erhalten. Diese unhaltdaren Verhältnisse schildert nachstehender Auszug aus einem
Lericht des Milchamtes der Stadt München in zutreffender Weise:
„Von sämtlichen zur Zeit im Verkehr befindlichen Transportkannen kann nur noch ein kleiner Bro-
zentsatz als zum Transport von Milch unbrauchbar angesprochen werden. Auf die Reinigung der Kannen
wird das größte Augenmerk gerichtet. Wir möchten nicht verfehlen, dacauf hinzuweisen, daß die Haupt-
ursache der Sauermilchlieferung weniger auf angerostete Kannen, als vielmehr auf die unsach emäße und
sehr nachlässige Behandlung der Milch seiten der Erzeuger, Saminelst llhalter usw. zurückzuführen ist.
Jeder Händler muß hier bestätigen, daß große Mengen Sauermilch auch in tadellos gereinigtem neuem
Geschirr hier eintreffen, sodaß die Hauptursache der Lieferung von verdorbener Milch weniger dem Kamen-
material zugeschoben werden darf. Während man in der Vorkriegszeit sehr wenig von Sauermilchliefer-
ungen gewußt hat, trafen im Mai vor Is. bei einem täglichen Bahneinlauf von rund 11300) Liter Milch
nahezu 30000 Lit. sauere und ungesäuerte Milch hier ein. Vor der Vorkriegszeit wurden die Lieferanten
derartig verdorbener Milch bestraft und leider hat es den Anschein, daß auch in der heutigen wärmeren
Jahreszeit wieder Unmengen von Sauermilch nach Manchen geliefert werden. Es mag ja wohl bei diesem
Mißstand bis zu einem gewissen Prozentsatz das jetzige große Milcheinzugsgebiet, die lange Bahnbeförderung
und teilweise die Wasserverhältnisse in den Produktionsorten mit Schuld tragen, in der Hauptsache jedoch
lommt das größere Quantum der hier ein eeffenden Sauermilch erstickt, und zwar deshalb, weil die warme
soeben gemolkene Milch sofort in die Drasportkübel geschüttet und diese fest verschlossen werden. Früh-
und Abendmilch werden von den Produzenten oftmals zusammengeschüttet, alte, bereits angesäuerte Milch
wird unter die frische Milch gemengt, die vollen Milchtransportküvel sind oftmals stundenlang der Sonnen-
hitze ausgesetzt. Die Leichtfertigkeit einzelner Produzenten geht daraus hervor, daß aus allernächster Nähe
Münchens Sauermilch geliefert wird. Es muß verlangt werden, daß die Milch sofort nach dem Molken
geseiht und gekühlt wird, nicht erst in den Sammelstellen usw. wo die Milch erst nach 1 = 3 stündigem
Zusammenfahren oder nach stundenlangen Stehenbleiben in der Oekonomie oder auf den Straßen zur Ab-
lieferung gelangt. Das mit dem Melten betraute Personal muß sich über die Wichtigkeit dieses Lebens-
mittels wieder vollständig im klaren sein und muß endlich wieder angehalten werden zur sachgemäßen
R r. 2842.
Název souboru:
amtsblatt-stadtamhof-1922-04-22-n16_0600.jp2