Text auf der Seite 4

Text: 
230 An alle Gemeindebehörden. Neuaufforstung landwirtschaftl. Grundstücke und Rodung von Waldgrundstücken während des Zeitraumes von 1. Januar 1913 bis 1. Juli 1920 betreffend.) Die Gemeindsbehörden werden auf die Entschließung des Staatsministeriums für Landwirtschaft vom 13. August 1920 Nr. 6022 b 19 zur genauen Beachtung hingewiesen. Es wird erwartet, daß die Gemeindebehörden die Formblätter bestimmt zum 10. September 1920 anher einsenden, damit die für 20. September vorgeschriebene Vorlage an das statistische Landes- amt ohne Verzögerung betätigt werden kann. Die Formblätter werden nach Eintreffen den Gemeindebehörden sofort übersandt werden. Die Bekanntmachung ist im Bayer. Staatsanzeiger vom 18. August 1920 Nr. 191 abgedruckt. Stadtamhof den 21. August 1920. An alle Gemeindebehörden. (Privatwaldwirtschaft betreffend.) Auf die Entschließung des Staatsministeriums für Landwirtschaft und des Innern vom 7. August 1920 — Bayer. Staatsanzeiger Nr. 185 — werden die Gemeindebehörden hingewiesen. Stadtamhof den 19. August 1920. Nr. 4624. (Frühdruschprämien betreffend.) Unter Bezugnahme auf die Ausschreiben vom 23. und 30. Juli und 19. August (Amtsblatt Nr. 33 34 und 37) odigen Betreffs wird hiemit des Weiteren bekannt gegeben, daß die im Amtsblatt Nr. 37 vermerkten Anträge nur bis 11. September 1920 Gültigkeit haben. Nach diesem Tage wird keines- falls mehr die 10 �-Prämie bezahlt werden. Wird also in der Zeit vom 28. August bis 11. September Brotgetreide oder Gerste mit gemeinde- behördlich bestätigtem Antragsformular abgeliefert, so gilt hiefür noch die 10 -Prämie. Ohne dieses Antragsformular jedoch wird in der Zeit vom 28. August bis 16. September 1920 an Prämie nur 7,50 A bezahlt werden. Vorstehendes ist ortsüblich bekanntzugeben. Stadtamhof den 25. August 1920. Nr. 7376. An die Gemeinderäte und Gendarmeriestationen. (Fürsorgeerziehung des Franz Frötzlich betreffend.) Nach Mitteilung des Bezirksamtes Kelheim ist der Fürsorgezögling Franz Fröhlich, geb. im Septbr. 1909 in der ersten Woche des Auguft aus der Dechant Wiser'schen Fundation Regenstauf entlaufen. Nach dem Knaben ist zu fahnden und er im Betretungsfalle in die Anstalt einzuliefern. Stadtamhof den 25. August 1920. Nr. 1780. An die Gemeindebehörden. Feuerpolizei betreffend.) Die einschlägigen Geschäfte sind auf die Bekannkmachung des Staatsministeriums des Innern vom 22. Juli 1920 Nr. 4309 b 498 (betr. Feuerpolizei) — Staatsanzeiger Nr. 174 — hinzuweisen; desgl. sind allenfalls ermittelte Käufer entsprechend vor Benützung oder Verwahrung solcher Gewebe zu warnen. Stadtamhof den 21. Auguft 1920. Bezirksamt Stadtamhof. einer Beilage.)
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-1920-08-28-n38_2790.jp2