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215 des Wasserbenützungsgesetzes vom 28. Mai 1852 zu prüfen, ob vom wasserpolizei- lichen Standpunkt aus die Erlaubnis zur Ausführung des Bahnbauprojektes erteilt werden kann. Hievon wird öffentlich Kenntnis gegeben unter der Aufforderung, daß etwaige Einwen- dungen von wasserpolizeilichen Gesichts- punkten aus binnen 14 Tagen ausschließ- ender Frist, welche Frist vom Dienstag den 9. Oktober 1900 zu laufen beginnt, bei dem k. Bezirksamt Regensburg mündlich oder schrift- lich angebracht werden können. Zugleich wird bekannt gegeben, daß die Pläne während der angegebenen Frist bei dem k. Bezirksamt Regensburg aufgelegt sind und daselbst während der Geschäftsstunden von Jeder- mann aus dem Bezirk eingesehen werden können. Die Herren Bürgermeister der Gemeinden Sulzbach, Demling, Bach, Kruckenberg, Wie- sent, Kiefenholz, Frengkofen, Oberachdorf, Wörth, Sarching, Auburg, Eltheim, Friesheim, und Illkofen erhalten den Auftrag, vorstehende Verfügung gegen sofort anher vorzulegenden Nachweis in den Gemeinden öffentlich in orts- üblicher Weise und durch Anschlag am Ge- meindebrett bekannt zu machen. Denjenigen Gemeindeverwaltungen, durch deren Gemeindebezirke die Bahntrace läuft, ist deren Lage aus den bereits seit längerer Zeit im Gange befindlichen Grunderwerbungs- verhandlungen bekannt und können daselbst von Beteiligten recht wohl auch Aufschlüsse erholt werden. Regensburg den 3. Oktober 1900. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. (Tollwut eines Hundes betr.) Nachdem bei einem Hunde in Pfaffenfang, Bezirksamts Roding, Tollwutverdacht konstatiert wurde, wurde mit diesamtlicher Verfügung vom Heutigen für die Gemeindebezirke Alten- thann und Adlmannstein Hundesperre nach Maßgabe des diesamtlichen Ausschreibens vom 11. Mai l. Is. (Amtsblatt S. 119) bis 27. Dezember l. Is. angeordnet, bez. die für den Gemeindebezirk Göppenbach bereits be- stehende Sperre bis 27. Dezember l. Is. erstreckt. Regensburg den 1. Oktober 1900. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. An die Herrn Bürgermeister von Adlmann- stein, Altenthann, Bach, Brennberg, Bruck- bach, Haag, Hungersacker, Kiefenholz, Kirch- rot, Kreuth, Kruckenberg, Niederachdorf, Ober- achdorf, Rettenbach, Sulzbach, Tiefenthal, Wiesent, Wörth und Zeitldorn. (Distriktsumlagen pro 1900 betr.) Die noch rückständigen Distriktsumlagen sind nunmehr in kürzester Frist einzubezahlen. Regensburg den 3. Oktober 1900. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat. Bekanntmachung. An die Gemeindeverwaltungen Adlmanstein, Altenthann, Bruckbach, Demling, Dietersweg, Frauenzell, Gailsbach, Gmünd, Göppenbach, Griesau, Hungersacker, Kiefenholz, Köfering, Kruckenberg, Oberachdorf, Pfatter, Pillnach, Pondorf, Sanding, Tiefenthal, Zeitldorn und den Magistrat Wörth. Vornahme der Feuerbeschau betr.) Den vorbezeichn. Gemeindebehörden, welche bis jetzt weder ein Feuerbeschauprotokoll für 1899 noch 1900 vorgelegt haben, wird die diesamtliche Verfügung vom 30. Juli 1900 (Amtsbl. S. 183) zur alsbaldigen Erledigung in Erinnerung gebracht. Soferne weder im Jahre 1899 noch 1900 eine Feuerbeschau vorgenommen worden sein sollte, ist alsbald nach Beginn der Heizperiode entsprechend § 3 ff. der kgl. Allerhöchsten Ver- ordnung vom 17. Juni 1898, die Feuerbe- schau betreffend, zu verfahren und das vor- schriftsmäßig abgeschlossene Protokoll mit An- gabe des Befundes bei der Nachschau und den eventuell veranlaßten Anträgen bis längstens 15. Dezember l. Is. anher vorzulegen. Regensburg den 4. Oktober 1900. Königliches Bezirksamt Regensburg. Wagner, k. Regierungsrat.
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amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1900-10-07-n40_2220.jp2