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des Wasserbenützungsgesetzes vom 28. Mai
1852 zu prüfen, ob vom wasserpolizei-
lichen Standpunkt aus die Erlaubnis zur
Ausführung des Bahnbauprojektes erteilt werden
kann.
Hievon wird öffentlich Kenntnis gegeben
unter der Aufforderung, daß etwaige Einwen-
dungen von wasserpolizeilichen Gesichts-
punkten aus binnen 14 Tagen ausschließ-
ender Frist, welche Frist vom Dienstag den
9. Oktober 1900 zu laufen beginnt, bei dem
k. Bezirksamt Regensburg mündlich oder schrift-
lich angebracht werden können.
Zugleich wird bekannt gegeben, daß die
Pläne während der angegebenen Frist bei dem
k. Bezirksamt Regensburg aufgelegt sind und
daselbst während der Geschäftsstunden von Jeder-
mann aus dem Bezirk eingesehen werden können.
Die Herren Bürgermeister der Gemeinden
Sulzbach, Demling, Bach, Kruckenberg, Wie-
sent, Kiefenholz, Frengkofen, Oberachdorf,
Wörth, Sarching, Auburg, Eltheim, Friesheim,
und Illkofen erhalten den Auftrag, vorstehende
Verfügung gegen sofort anher vorzulegenden
Nachweis in den Gemeinden öffentlich in orts-
üblicher Weise und durch Anschlag am Ge-
meindebrett bekannt zu machen.
Denjenigen Gemeindeverwaltungen, durch
deren Gemeindebezirke die Bahntrace läuft,
ist deren Lage aus den bereits seit längerer
Zeit im Gange befindlichen Grunderwerbungs-
verhandlungen bekannt und können daselbst von
Beteiligten recht wohl auch Aufschlüsse erholt
werden.
Regensburg den 3. Oktober 1900.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
(Tollwut eines Hundes betr.)
Nachdem bei einem Hunde in Pfaffenfang,
Bezirksamts Roding, Tollwutverdacht konstatiert
wurde, wurde mit diesamtlicher Verfügung
vom Heutigen für die Gemeindebezirke Alten-
thann und Adlmannstein Hundesperre nach
Maßgabe des diesamtlichen Ausschreibens vom
11. Mai l. Is. (Amtsblatt S. 119) bis
27. Dezember l. Is. angeordnet, bez. die für
den Gemeindebezirk Göppenbach bereits be-
stehende Sperre bis 27. Dezember l. Is. erstreckt.
Regensburg den 1. Oktober 1900.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
An die Herrn Bürgermeister von Adlmann-
stein, Altenthann, Bach, Brennberg, Bruck-
bach, Haag, Hungersacker, Kiefenholz, Kirch-
rot, Kreuth, Kruckenberg, Niederachdorf, Ober-
achdorf, Rettenbach, Sulzbach, Tiefenthal,
Wiesent, Wörth und Zeitldorn.
(Distriktsumlagen pro 1900 betr.)
Die noch rückständigen Distriktsumlagen
sind nunmehr in kürzester Frist einzubezahlen.
Regensburg den 3. Oktober 1900.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
An die Gemeindeverwaltungen Adlmanstein,
Altenthann, Bruckbach, Demling, Dietersweg,
Frauenzell, Gailsbach, Gmünd, Göppenbach,
Griesau, Hungersacker, Kiefenholz, Köfering,
Kruckenberg, Oberachdorf, Pfatter, Pillnach,
Pondorf, Sanding, Tiefenthal, Zeitldorn und
den Magistrat Wörth.
Vornahme der Feuerbeschau betr.)
Den vorbezeichn. Gemeindebehörden, welche
bis jetzt weder ein Feuerbeschauprotokoll für
1899 noch 1900 vorgelegt haben, wird die
diesamtliche Verfügung vom 30. Juli 1900
(Amtsbl. S. 183) zur alsbaldigen Erledigung
in Erinnerung gebracht.
Soferne weder im Jahre 1899 noch 1900
eine Feuerbeschau vorgenommen worden sein
sollte, ist alsbald nach Beginn der Heizperiode
entsprechend § 3 ff. der kgl. Allerhöchsten Ver-
ordnung vom 17. Juni 1898, die Feuerbe-
schau betreffend, zu verfahren und das vor-
schriftsmäßig abgeschlossene Protokoll mit An-
gabe des Befundes bei der Nachschau und den
eventuell veranlaßten Anträgen bis längstens
15. Dezember l. Is. anher vorzulegen.
Regensburg den 4. Oktober 1900.
Königliches Bezirksamt Regensburg.
Wagner, k. Regierungsrat.
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