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Bekanntmachuna. Die Herstellung der Gemeindeverbindungswege betr. Diejenigen Gemeinden des Landgerichtsbezirkes Kemnath, welche dem mit Bekanntmachung vom 19 v. Mts. rub. Betreffs ertheilten Auftrage (Amtsblatt Nro. 25) noch nicht nach gekommen sind, werden hiemit aufgefordert, inner- halb längstens 14 Tagen denselben zu entsprechen, wo- bei noch anzugeben, ob und welche Brücken und Durch- lässe in den Gemeindebezirken zu unterhalten seien. Kemnath, den 14. Juli 1874. Königliches Bezirks-Amt. Weigert, k. Bezirks-Amtmann. Bekanntmachung. Statistische Aufnahme der Schulkinder nach der Farbe der Augen und der Haut betr. Die noch mit der Einsendung rubrizirter Statistik im Rückstande befindlichen kgl. Lokalschulinspektionen werden unter Bezugnahme auf den dießamtlichen Erlaß vom 4. d. Mts. — Amts- und Wochenblatt Nro. 27 — hier- an binnen endlichen 3 Tagen bei Vermeidung. der Absendung eines Wartboten erinnert. Kemnath, den 16. Juli 1874. Königliches Bezirks-Amt. Weigert, k. Bezirks-Amtmann. Befanntmachung. Verfolgung eines angeblichen Richard Day wegen Betrugs betr Ein angeblicher Richard Day ist angeschuldigt, ein Bankhaus in Neuchatel durch einen gefälschten Kredit- brief des Hauses Gebrüder Baring und Comp. in London um die Summe von ungefähr 12,500 Franken betrogen zu haben. Dieses Individium ist ungefähr 30 Jahre alt, hat mittlere Statur, dunkelbraune Haare und Augenbraunen, braune Augen, blasse Gesichtsfarbe und kleinen Knebel- bart, spricht englisch, ist wahrscheinlich englischer Herkunft, elegant und dunkel gekleidet und trägt einen schwarzen Seidenhut nach amerikanischer Art. Die Lokalpolizeibehörden und die k. Gendarmerie werden beauftragt, auf diese Person sorgfältig Spähe zu halten und im Betretungsfalle sie zu verhaften, gleichzeitig aber Anzeige anher zu erstatten. Kemnath, den 16. Juli 1874. Königliches Bozirks-Amt. Weigert, .k Bezirks-Amtmann. ihre zum Kriegsdienst für tauglich erktärten Pferde gegen Ersatz des vollen, von Sachverständigen unter Zugrund- legung der Friedenspreise endgültig festzustellenden Werthes an die Militärbehörde zu überlassen. Befreit hievon sind nur: 1) Mitglieder der regierenden deutschen Familien; 2) die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschafts- personal; 3) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thier- ärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; 4) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten contraktmässig gehalten werden muß. (§. 25 des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen). Zum Behufe rascher und gleichmässiger Aufbringung der Mobilmachungspferde ist der einen Lieferungs- Verband bildende Verwaltungs-Distrikt Kemnath in zwei Aushebungsbezirke eingetheilt, nämlich: 1) in den Aushebungsbezirt Kemnatch und 2) in den Aushebungsbezirk Erbendorf. Als Sammelplatz zur Vornahme des Musterungs- und Aushebungs-Geschäftes ist für den ersteren Bezirk die Stadt Kemnath und für den letzteren die Stadt Erben- dorf bestimmt. Für jeden dieser Aushebungsbezirke wurde durch den einschlägigen Distrikts-Ausschuß ein Vorstand gewählt, durch welchen die Musterung der Pferde vorgenommen wird; derselbe besteht a) für den Aushebungsbezirk Kemnath aus den Herren: 1) Freiherr v. Künsberg, k. k. Rittmeister i. d. A. und Gutsbesitzer zu Kaibitz, 2) Joseph Frauenholz, Posthalter zu Kemnath und 3) Martin Veigl, Oekonom zu Haunritz; b) für den Aushebungsbezirk Erbendorf aus den Herren: 1) Karl Schmidt, Gutsbesitzer zu Trautenberg, 2) Michael Rupprecht, Gastwirth zu Bahn- Station Reuth und 3) Joseph Zeitler, Oekonom und Bürgermeister zu Thumsenreuth. Mit der Leitung der Geschäfte wurden betraut: ad a) Herr Poststallhalter Frauenholz, ad b) Herr Gutsbesitzer Schmidt. Dieß wird hiemit unter der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, den auf die Musterung und Stellung von Pferden, sowie auf die Vorbereitungen hiezu ergehenden Weisungen der Aushebungsbezirks-Vorstände bei Vermei- dung der gesetzlich bestimmten Strafe (Geldstrafe bis zu 50 Thalern) unweigerlich Folge zu leisten. An die Gemeindebehörden ergeht unter Hinweisung auf die betreffenden Vollzugsvorschristen (Amtsblatt des 5) Grötschenreuth, 6) Hessenreuth, 7) Kaibitz, 8) Neuen- reuth und Steinbach, 9) Oberwappenöst, 10) Punreuth und 11) Wildenreuth. Bekanntmachung. Die Beschaffung des kriegsmäßigen Pferdebededarfs der Armee betreffend. Zur Beschaffung und Erhaltung des kriegsmässigen Vferdevevarfs der Armee sind alle Pferdebesitzer verpflichtet,
Dateiname: 
amtsblatt-kemnath-erbendorf-1874_1100.jp2