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Bekanntmachuna.
Die Herstellung der Gemeindeverbindungswege betr.
Diejenigen Gemeinden des Landgerichtsbezirkes Kemnath,
welche dem mit Bekanntmachung vom 19 v. Mts. rub.
Betreffs ertheilten Auftrage (Amtsblatt Nro. 25) noch
nicht nach gekommen sind, werden hiemit aufgefordert, inner-
halb längstens 14 Tagen denselben zu entsprechen, wo-
bei noch anzugeben, ob und welche Brücken und Durch-
lässe in den Gemeindebezirken zu unterhalten seien.
Kemnath, den 14. Juli 1874.
Königliches Bezirks-Amt.
Weigert, k. Bezirks-Amtmann.
Bekanntmachung.
Statistische Aufnahme der Schulkinder nach der Farbe der Augen
und der Haut betr.
Die noch mit der Einsendung rubrizirter Statistik im
Rückstande befindlichen kgl. Lokalschulinspektionen werden
unter Bezugnahme auf den dießamtlichen Erlaß vom 4.
d. Mts. — Amts- und Wochenblatt Nro. 27 — hier-
an binnen endlichen 3 Tagen bei Vermeidung.
der Absendung eines Wartboten erinnert.
Kemnath, den 16. Juli 1874.
Königliches Bezirks-Amt.
Weigert, k. Bezirks-Amtmann.
Befanntmachung.
Verfolgung eines angeblichen Richard Day wegen Betrugs betr
Ein angeblicher Richard Day ist angeschuldigt, ein
Bankhaus in Neuchatel durch einen gefälschten Kredit-
brief des Hauses Gebrüder Baring und Comp. in
London um die Summe von ungefähr 12,500 Franken
betrogen zu haben.
Dieses Individium ist ungefähr 30 Jahre alt, hat
mittlere Statur, dunkelbraune Haare und Augenbraunen,
braune Augen, blasse Gesichtsfarbe und kleinen Knebel-
bart, spricht englisch, ist wahrscheinlich englischer Herkunft,
elegant und dunkel gekleidet und trägt einen schwarzen
Seidenhut nach amerikanischer Art.
Die Lokalpolizeibehörden und die k. Gendarmerie
werden beauftragt, auf diese Person sorgfältig Spähe zu
halten und im Betretungsfalle sie zu verhaften, gleichzeitig
aber Anzeige anher zu erstatten.
Kemnath, den 16. Juli 1874.
Königliches Bozirks-Amt.
Weigert, .k Bezirks-Amtmann.
ihre zum Kriegsdienst für tauglich erktärten Pferde gegen
Ersatz des vollen, von Sachverständigen unter Zugrund-
legung der Friedenspreise endgültig festzustellenden Werthes
an die Militärbehörde zu überlassen.
Befreit hievon sind nur:
1) Mitglieder der regierenden deutschen Familien;
2) die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschafts-
personal;
3) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich
der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thier-
ärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes
nothwendigen Pferde;
4) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl,
welche von ihnen zur Beförderung der Posten
contraktmässig gehalten werden muß.
(§. 25 des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1873 über
die Kriegsleistungen).
Zum Behufe rascher und gleichmässiger Aufbringung
der Mobilmachungspferde ist der einen Lieferungs-
Verband bildende Verwaltungs-Distrikt Kemnath
in zwei Aushebungsbezirke eingetheilt, nämlich:
1) in den Aushebungsbezirt Kemnatch und
2) in den Aushebungsbezirk Erbendorf.
Als Sammelplatz zur Vornahme des Musterungs-
und Aushebungs-Geschäftes ist für den ersteren Bezirk die
Stadt Kemnath und für den letzteren die Stadt Erben-
dorf bestimmt.
Für jeden dieser Aushebungsbezirke wurde durch den
einschlägigen Distrikts-Ausschuß ein Vorstand gewählt,
durch welchen die Musterung der Pferde vorgenommen
wird; derselbe besteht
a) für den Aushebungsbezirk Kemnath aus den Herren:
1) Freiherr v. Künsberg, k. k. Rittmeister
i. d. A. und Gutsbesitzer zu Kaibitz,
2) Joseph Frauenholz, Posthalter zu Kemnath und
3) Martin Veigl, Oekonom zu Haunritz;
b) für den Aushebungsbezirk Erbendorf aus den Herren:
1) Karl Schmidt, Gutsbesitzer zu Trautenberg,
2) Michael Rupprecht, Gastwirth zu Bahn-
Station Reuth und
3) Joseph Zeitler, Oekonom und Bürgermeister
zu Thumsenreuth.
Mit der Leitung der Geschäfte wurden betraut:
ad a) Herr Poststallhalter Frauenholz,
ad b) Herr Gutsbesitzer Schmidt.
Dieß wird hiemit unter der Aufforderung öffentlich
bekannt gemacht, den auf die Musterung und Stellung
von Pferden, sowie auf die Vorbereitungen hiezu ergehenden
Weisungen der Aushebungsbezirks-Vorstände bei Vermei-
dung der gesetzlich bestimmten Strafe (Geldstrafe bis zu
50 Thalern) unweigerlich Folge zu leisten.
An die Gemeindebehörden ergeht unter Hinweisung
auf die betreffenden Vollzugsvorschristen (Amtsblatt des
5) Grötschenreuth, 6) Hessenreuth, 7) Kaibitz, 8) Neuen-
reuth und Steinbach, 9) Oberwappenöst, 10) Punreuth
und 11) Wildenreuth.
Bekanntmachung.
Die Beschaffung des kriegsmäßigen Pferdebededarfs der Armee
betreffend.
Zur Beschaffung und Erhaltung des kriegsmässigen
Vferdevevarfs der Armee sind alle Pferdebesitzer verpflichtet,
Dateiname:
amtsblatt-kemnath-erbendorf-1874_1100.jp2