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Amts
Blatt
für die königlichen Bezirksämter
Cham, Roding und Waldmünchen
und die königlichen Landgerichte
Cham, Falkenstein, Furth, Nittenau, Roding und Waldmünchen.
�g. 5.
Ausgegeben am Mittwoch 16. Jäner
f S 78.
Viertelj. Abonnementspreis: bei den k. Postexpeditionen 1 Mk. (35 kr.), bei der Redaktion zu Cham 80 Pf. (28 kr.
Allgemeine Ausschreibung.
(Die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe-
schließung betr.)
Die Standesämter werden auf die höchsten Ministerial-
Entschließungen vom 14. Dezbr. 1877 und vom 10. April
1876 (Krsbl. 1878 Nr. 2.) besonders aufmerksam gemacht.
Am 11. Jäner 1878.
Die königl. Bezirksämter
Waldmünchen.
Cham. Roding.
Speth,
Schuster, Wimmer.
Bezirksamtmann. k. Bezirksamtmann. k. Bezirksamtmann.
Strafurtheile des Igl. Bezirksgerichts
Nennburg v. W.
Donnerstag, den 3. Jäner 1838.
1) Jostl Georg, Mühlgeselle von Neunburg v. W.,
wegen eines Vergehens wider die persönliche Freiheit im
Zusammenflusse mit einem Vergehen der leichten Körper-
verletzung — zu 3 Monaten 15 Tagen Gefängniß.
2) Keck Jos., Häuslerssohn von Teunz, Betzl Jak.,
Baderssohn von da, und Rebl Johann, Weberssohn von
Hof, Ersterer wegen eines Vergehens der Körperverletzung
zu 30 Mark Geldstrafe, letztere Beide wegen je einer
Uebertretung der Ruhestörung — zu 6 Tagen Haft, wegen
Körperverletzung dagegen freigesprochen.
3) Vetter Stefan, Bauer von Oberaschau, und dessen
Söhne Johann und Joseph wegen je eines Verdehens der
Körperverletzung — Ersterer freigesprochen, Johann Vetter
dagegen — zu 5 Monaten und Jos. Vetter zu 2 Monaten
Gefängniß.
4) Schießl Jos., Bauerssohn von Windischbergerdorf,
wegen eines Vergehens der Körperverletzung — zu 1 Monat
Gefängniß.
5) Stadler Franz, Söldner von Loifling, wegen Kör-
perverletzung — freigesprochen.
6) Fleischmann Adam, Metzgerssohn von Frieders-
ried, wegen eines Verbrechens des Diebstahls unter An-
nahme mildernder Umstände — zu 6 Monaten Gefängniß.
Dienstag den 8. Januar 1838.
1) Mühlbauer Jos. und Andreas, Steinhauer von
Niederrunding, und Freundorfer Jos., Steinhauer von
Rindberg, wegen je eines Vergehens der Körperverletzung
und zwar Jos. Mühlbauer — zu 1 Monat, Andreas Mühl-
bauer — zu 3 Tagen und Freundorfer Jos. zu 3 Monaten
15 Tagen Gefängniß.
2) Wegele Katharina, Inwohnerstochter von Nab-
burg, wegen 2 Vergehen des Diebstahls — zu 8 Tagen
Gefängniß.
3) Fischer Adam, Wirth von Furth, und Fischer
Jos., Müllerssohn von Kothmaißling, wegen je eines Ver-
gehens der Berufsbeleidigung und zwar Ersterer — zu 20,
Letzterer — zu 27 Tagen Gesängniß.
4) Plötz Joh., Schreiner von Furth, wegen groben
Unfugs — zu 14 Tagen Haft.
5) Nothhaas Jos., Gastwirth von Rötz, wegen Be-
leidigung des Oekonomen Gg. Killermann von Hetzmanns-
dorf — zu 5 M. Geldstrafe.
6) Scharner Joh. Bapt., Bauer von Unterstein-
bach, und
7) Zimmermann Margaretha, Häuslersehefrau
von Teunz, wegen Körperverletzung — freigesprochen.“
8) Schreiner Andreas, Taglöhner von Niederrun-
ding, wegen eines fortgesetzten Verbrechens wider die Sitt-
lichkeit — zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus und 5 Jahren
Ehrenverlust.
Bekanntmachung.
(Gewerbestatistik betreffend.)
Diejenigen
Gemeindebehörden, welche mit ihren Aus-
zügen aus dem Gewerbeanmeldungs- und Niederlegungs-
Register für das letzte Quartal noch im Rückstande sind,
werden aufgefordert, diese Vorlagen eventuell Fehlanzeigen
bis 20. Jäner bei Vermeidung der Absendung eines
Wartboten ganz zuverläßig in den bezirksamtlichen Einlauf
zu bringen.
Unter Hinweis auf die bezirksamtliche Verfügung vom
28. Dezbr. 1874 (Amtsbl. Nr. 104.) werden die Gemeinde-
behörden weiters angewiesen, die zur Herstellung der stati-
stischen Uebersicht mit höchster Ministerial-Entschließung vom
25. Novbr. 1873 (Ministerial-Amtsbl. 1873 S. 582) ange-
ordneten summarischen Nachweise über die in eigener Com-
petenz ausgefertigten Legitimationsscheine bis Ende Jäner
in Vorlage zu bringen, eventuell Fehlanzeige zu erstatten.
Cham, am 11. Jäner 1878.
Königliches Bezirksamt Cham.
Schuster, k. Bezirksamtmann.
Dateiname:
amtsblatt-cham-roding-1878-01-16-n5_0130.jp2