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der Gesellschaften:
Namen
der Hauptagenten:
Der Agenten
Name, Stand und Wohnort.
Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank in München
München-Aachener
Leipziger
Magdeburger
Deutscher Phönix
Elberfelder
b. Vereinsbank in München.
Ruederer, Kfm. in München.
Schmalix in München.
Niessen in München.
Bronberger in München.
Wimpessinger H., Kaufmann in Amberg.
Wisling Franz, Scribent in Neunburg v. W.
Brauser G. H., Großhändler in Regensburg.
Peter J. N., Lehrer in Rötz.
Koller Joh., Kaufmann in Waldmünchen.
Lössl Vinzenz, Conditor in Waldmünchen.
Reinhard Franz, Kaufmann in Waldmünchen.
Bekanntmachung.
(Impfkosten pro 1869 betreffend.)
Die Magistrate und Bürgermeistereien des Amtsbezirkes erhalten
gemit den Auftrag, die nachstehenden verzeichneten und repartirten
mpfkosten pro 1869, welche mit kgl. Regierungs-Ausschreiben vom
s. Oktbr. 1869 (Kreisbl. S. 1894) eingewiesen wurden, innerhalb
Tagen hieher einzusenden bei Vermeidung der Absendung eines
gartboten. “ Am 4. Jäner 1870.
KKönigl. Bezirksamt Waldmünchen.
Köfferle, k. Bezirksamtmann.
Impfkosten-Nepartition pro 1869 im Amtsbezirke
Waldmünchen (vide Krsbl. 1869 S. 1894).
Steuer-
Betrag.
Vetrag der
Impfkosten.
Gemeinden:
fl. kr. hl.
1) Albernhof
305 51 2
2) Ast
370 57 —
3) Berndorf
253 586
Bernried
608 24
Biberbach
543 34 6
Breitenried
321 45
Diepoldsried
225 436
Döfering
996 15
Englmannsbrunn
146 33 —
Fahnersdorf
169 12 3
Flischbach
277 194
Geigant
328 20 6
Gleissenberg
458 47 2
Gmünd
23532
Grassersdorf
231 33 —
Herzogau
860 492
Hetzmannsdorf
289 19 2
Hiltersried
313 3 6
Hocha
277 18 6
Katzbach
3672.
Katzelsried
37744
Lixenried
40144
Loitendorf
400 47 —
Pillmersried
333 39 3
Premeisch!
334 103
Prosdorf
4547
Rannersdorf379 14
Schäfferei
2172
541 14
Schönthal
Sinzendorf
361 36.
Spielberg
312 33
Steegen
484 13
Steinlohe
4126
166 14
Thurau“
Tiefenbach1037 57
Treffelstein
657 —
304 19 -
Ulrichsgrün
Untergrafenried 205 37
Rötz
1403 29
Waldmünchen
2872 48
Höll
fl. kr. hl.
2 20 —
2 50 —
1 56 —
4 38 —
9 —
2 28
6 31
2 12
2 23 —
2 34
2 33
2 33
1 34
10 40
21 46
Bekanntmachung.
Die Gemeindeverwaltungen des Amtsbezirkes werden hiemit aus-
klich darauf aufmerksam gemacht, daß denselben nach art. 44 des
tzes vom 16. April v. Is. „über Heimath, Verehelichung und Aufent-
zusteht, ortspolizeiliche Vorschriften zu erlassen, und daß
ihr wünschenswerth erscheint, daß gleichförmige ortspolizeiliche Vor-
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schriften hierüber im Interesse der betr. Gemeinden zu Stande kommen.
Es wird als Entwurf folgende Fassung dieser ortspolizeilichen Vor-
schriften anempfohlen:
1) Binnen'8 Tagen nach der Ankunft hat sich Jeder, der sich
in einer Gemeinde aufhalten will, ohne daselbst Bürgerrecht oder Hei-
math zu besitzen, bei dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes anzumelden
und hiebei seinen Namen, Stand, bisherigen Aufenthaltsort, Heimaths-
verhältnisse, Familienangehörigen und sonftige Begleitung nebst der Zeit
der Ankunft und mithmaßlichen Dauer des Aufenthaktes Anzeige zu
erstatten.
2) Persönlich haben sich anzumelden nach Maßgabe der unter Ziff.
1 aufgeführten Anzeigepflicht: a) Diensthoten, b) Gewerbsgehilfen, c)
Lehrlinge, ) Faprikarbeiter' und andere Lohnarbeiter.
3) Wer dieje Vorschriften in Ziff. 1 und 2 nicht beachtet, welche auf die
im art. 48 des Ges. v. 16. April 1868 „über Heimath, Verehelichung und
Aufenthalt“ bezeichneten Personen, sowie auch solche, bezüglich deren ge-
mäß der oberpolizeilichen Vorschrift vom 11. Juni 1862 Kreisamtsb1.
Seite 734) ohnehin von Gastwirthen und Herderggebern Anzeige zu er-
statten ist, keine Anwendung finden, wird mit Geld bis zu 10'fl. gestraft.
Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche solche ortspolizeiliche Vor-
schriften erlassen wollen, haben diese Beschlüsse durch den Gemeindeaus-
schuß fassen zu lassen und diese Beschlüsse in vierfacher Ausfertigung
hieher vorzulegen.
Waldmünchen, den 7. Jäner 1870.
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
Köfferle, k. Bezirksamtmann.
Dekanntmachung.
[Zurücktretung der Stadt Nötz in eine Landgemeindeverfassung betr.]
Die Stadt Rötz hat die bisherige magistratische Ver-
fassung aufgegeben und die Landgemeinde-Verfassung seit 1.
ds Mts. angenommen, was hiemit zur öffentlichen Kunde
gebracht wird mit dem Bemerken, daß sich bei Corresponden-
zen ꝛc. an die Bürgermeisterei oder Stadtg emeindeverwaltung
Rötz zu wenden ist.
Zugleich wird auch bekannt gegeben, daß sich die Ge-
meinden Steegen und Flischbach in eine Bürgermeisterei
vereinigt haben mit dem Titl „Bürgermeisterei Steegen.“
Waldmünchen, am 4 Jäner 1870
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
Köfferle, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
Zum Vollzuge gerichtlicher Anordnung wird Be-
hufs Hilfsvollstreckung unter meiner Leitung im „Gast-
hause“ zur „Post“ in Tiefenbach am
Freitag den 25. Februar 1909,
Nachmittags von 3—4 Uhr,
das Anwesen Haus-Nummer 381/2. des Joseph
Rohrmüller in Tiefenbach zum ersten Male
öffentlich an den Meistbietenden in nachbezeichneten Ab-
theilungen versteigert:
I. Abtheilung:
Pl.-Nr. 411/2. Wohnhaus mit Nebengebäuden und
Dateiname:
neunburger-bezirksamtsblatt-1870-01-08-n3_0120.jp2