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— 11 der Gesellschaften: Namen der Hauptagenten: Der Agenten Name, Stand und Wohnort. Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München München-Aachener Leipziger Magdeburger Deutscher Phönix Elberfelder b. Vereinsbank in München. Ruederer, Kfm. in München. Schmalix in München. Niessen in München. Bronberger in München. Wimpessinger H., Kaufmann in Amberg. Wisling Franz, Scribent in Neunburg v. W. Brauser G. H., Großhändler in Regensburg. Peter J. N., Lehrer in Rötz. Koller Joh., Kaufmann in Waldmünchen. Lössl Vinzenz, Conditor in Waldmünchen. Reinhard Franz, Kaufmann in Waldmünchen. Bekanntmachung. (Impfkosten pro 1869 betreffend.) Die Magistrate und Bürgermeistereien des Amtsbezirkes erhalten gemit den Auftrag, die nachstehenden verzeichneten und repartirten mpfkosten pro 1869, welche mit kgl. Regierungs-Ausschreiben vom s. Oktbr. 1869 (Kreisbl. S. 1894) eingewiesen wurden, innerhalb Tagen hieher einzusenden bei Vermeidung der Absendung eines gartboten. “ Am 4. Jäner 1870. KKönigl. Bezirksamt Waldmünchen. Köfferle, k. Bezirksamtmann. Impfkosten-Nepartition pro 1869 im Amtsbezirke Waldmünchen (vide Krsbl. 1869 S. 1894). Steuer- Betrag. Vetrag der Impfkosten. Gemeinden: fl. kr. hl. 1) Albernhof 305 51 2 2) Ast 370 57 — 3) Berndorf 253 586 Bernried 608 24 Biberbach 543 34 6 Breitenried 321 45 Diepoldsried 225 436 Döfering 996 15 Englmannsbrunn 146 33 — Fahnersdorf 169 12 3 Flischbach 277 194 Geigant 328 20 6 Gleissenberg 458 47 2 Gmünd 23532 Grassersdorf 231 33 — Herzogau 860 492 Hetzmannsdorf 289 19 2 Hiltersried 313 3 6 Hocha 277 18 6 Katzbach 3672. Katzelsried 37744 Lixenried 40144 Loitendorf 400 47 — Pillmersried 333 39 3 Premeisch! 334 103 Prosdorf 4547 Rannersdorf379 14 Schäfferei 2172 541 14 Schönthal Sinzendorf 361 36. Spielberg 312 33 Steegen 484 13 Steinlohe 4126 166 14 Thurau“ Tiefenbach1037 57 Treffelstein 657 — 304 19 - Ulrichsgrün Untergrafenried 205 37 Rötz 1403 29 Waldmünchen 2872 48 Höll fl. kr. hl. 2 20 — 2 50 — 1 56 — 4 38 — 9 — 2 28 6 31 2 12 2 23 — 2 34 2 33 2 33 1 34 10 40 21 46 Bekanntmachung. Die Gemeindeverwaltungen des Amtsbezirkes werden hiemit aus- klich darauf aufmerksam gemacht, daß denselben nach art. 44 des tzes vom 16. April v. Is. „über Heimath, Verehelichung und Aufent- zusteht, ortspolizeiliche Vorschriften zu erlassen, und daß ihr wünschenswerth erscheint, daß gleichförmige ortspolizeiliche Vor- 12) 18' 21 5 22) 26) 27) 31) 37) 41' schriften hierüber im Interesse der betr. Gemeinden zu Stande kommen. Es wird als Entwurf folgende Fassung dieser ortspolizeilichen Vor- schriften anempfohlen: 1) Binnen'8 Tagen nach der Ankunft hat sich Jeder, der sich in einer Gemeinde aufhalten will, ohne daselbst Bürgerrecht oder Hei- math zu besitzen, bei dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes anzumelden und hiebei seinen Namen, Stand, bisherigen Aufenthaltsort, Heimaths- verhältnisse, Familienangehörigen und sonftige Begleitung nebst der Zeit der Ankunft und mithmaßlichen Dauer des Aufenthaktes Anzeige zu erstatten. 2) Persönlich haben sich anzumelden nach Maßgabe der unter Ziff. 1 aufgeführten Anzeigepflicht: a) Diensthoten, b) Gewerbsgehilfen, c) Lehrlinge, ) Faprikarbeiter' und andere Lohnarbeiter. 3) Wer dieje Vorschriften in Ziff. 1 und 2 nicht beachtet, welche auf die im art. 48 des Ges. v. 16. April 1868 „über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt“ bezeichneten Personen, sowie auch solche, bezüglich deren ge- mäß der oberpolizeilichen Vorschrift vom 11. Juni 1862 Kreisamtsb1. Seite 734) ohnehin von Gastwirthen und Herderggebern Anzeige zu er- statten ist, keine Anwendung finden, wird mit Geld bis zu 10'fl. gestraft. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche solche ortspolizeiliche Vor- schriften erlassen wollen, haben diese Beschlüsse durch den Gemeindeaus- schuß fassen zu lassen und diese Beschlüsse in vierfacher Ausfertigung hieher vorzulegen. Waldmünchen, den 7. Jäner 1870. Königl. Bezirksamt Waldmünchen. Köfferle, k. Bezirksamtmann. Dekanntmachung. [Zurücktretung der Stadt Nötz in eine Landgemeindeverfassung betr.] Die Stadt Rötz hat die bisherige magistratische Ver- fassung aufgegeben und die Landgemeinde-Verfassung seit 1. ds Mts. angenommen, was hiemit zur öffentlichen Kunde gebracht wird mit dem Bemerken, daß sich bei Corresponden- zen ꝛc. an die Bürgermeisterei oder Stadtg emeindeverwaltung Rötz zu wenden ist. Zugleich wird auch bekannt gegeben, daß sich die Ge- meinden Steegen und Flischbach in eine Bürgermeisterei vereinigt haben mit dem Titl „Bürgermeisterei Steegen.“ Waldmünchen, am 4 Jäner 1870 Königl. Bezirksamt Waldmünchen. Köfferle, k. Bezirksamtmann. Bekanntmachung. Zum Vollzuge gerichtlicher Anordnung wird Be- hufs Hilfsvollstreckung unter meiner Leitung im „Gast- hause“ zur „Post“ in Tiefenbach am Freitag den 25. Februar 1909, Nachmittags von 3—4 Uhr, das Anwesen Haus-Nummer 381/2. des Joseph Rohrmüller in Tiefenbach zum ersten Male öffentlich an den Meistbietenden in nachbezeichneten Ab- theilungen versteigert: I. Abtheilung: Pl.-Nr. 411/2. Wohnhaus mit Nebengebäuden und
Dateiname: 
neunburger-bezirksamtsblatt-1870-01-08-n3_0120.jp2