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ist ausgesprochen, daß auch nachträglich einkommende Unter- stützungsgesuche zu berücksichtigen sind. — Es werden daher die Magistrate und Gemeindeverwaltungen beauftragt, etwa noch vorkommende derartige Gesuche nach Maßgabe des Aus- schreibens vom 5. August 1864 (Bezirksamtsblatt Nro. 32) nach der dort bezeichneten Uebersicht zu instruiren und bis 25. ds. Mits. dahier in Einlauf zu bringen. Waldmünchen, am 3. November 1865. Königl. Bezirksamt Waldmünchen. (D. ægr.) Müller, Stellv. Frei, Bräuknecht von Geigant, wegen Vaterschaft und Kindesal- tation Klage gestellt. — Zum Sühneversuch oder zur Verhandn Sache im mündlichen Verfahren ist Tagofahrt auf Samstag der Dezember 1865, Morgens 9 Uhr, angesetzt, wozu Kläget und klag'er unterm dem Nachtheil der Kostentragung' vorgeladen werden Da der Aufenthalt des Beklagten nicht erforscht werden kann, er hiemit aufgefordert, bis oder längstens am genannten Termine“ Ins. mand. in 10c0 jud. zu benennen, als außerdem Insinuanda a Gerichtstafel geheftet und so als richtig insinnirt erachtet werden wir Waldmünchen, am 7. November 1805. Königl. Landgericht Waldmünche Dümler, k Landrichter. Dekänntmachung. [Militär Conſcription der Altersklasse 1844 betr.] Die Stadtmagistrate und Gemeindeverwaltungen des Amts- bezirkes werden demnächst durch die k. Post die heute erlassene Bekanntmachung ruhr. Betreffs erhalten. Dieselbe ist nicht nur öfters in der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen und am Amtsbrette oder Gemeindehause zu affigiren, sondern auch den auf der Rückseite dieser Be- kanntmachung verzeichneten Conscribirten und in Abwesenheit derselben ihren Eltern oder Vormündern speziell zu eröffnen und zur Bestätigung dessen unterschreiben zu lassen. Die Kundmachung und Affigirung der Bekanntmachung ist von den Magistraten und Gemeindeverwaltungen auf der- selben ebenfalls zu bestätigen und die mit diesem Veröffent- lichungsnachweis versehene Bekanntmachung bis zum 4. Dezember h. Js. bei Vermeidung eines Wartbotens in Vorlage hieher zu bringen. — Wegen Behandlung der Zurück- stellungs-Gesuche wird auf die Bekanntmachung des k. Be- zirksamtes Roding vom 25. v. Mts. (Bezirksamtsbl. S. 271) verwiesen. — Waldmünchen, am 5. Novbr. 1865. Königl. Bezirksamt Waldmünchen. (D. ægr.) Müller, Stellv. Dekanntmachung. [Den Mehrbedarf der deutschen Schulen, hier die Zuschüsse aus Kreis- sonds nach Art. 6 des Schuldotations Gesetzes vom 10. Nov. 1861 betr.] Nachdem die Vorlagen für den Kreisfondbedarf zu erfolgen haben, so werden die Gemeinden derjenigen Schulsprengel, welche um Zuschüsse aus Kreisfonds nach Art. 6 des Schul- Dotationsgesetzes für 1866167 nachsuchen wollen, beauftragt, ihre Gesuche längstens bis 22. d's. Mts dahier in Vor- lage zu bringen, als außerdem ihre verspäteten Gesuche keine Berücksichtigung mehr finden könnten. Diese Gesuche umfaßen die 3 Cathegorien: a) um Fortbezug der pro 1865/66 bewilligten Unter- stützungen, b) um Erhöhung dieser Beträge, und c) um neue Verleihung solcher Unterstützungen; wobei bemerkt wird, daß Gesuche um neue Verleihungen oder Erhöhungen gehörig zu motiviren und zu belegen sind durch durch Anfertigung von Durchschnittsberechnungen über die gesammte Staatssteuer der betr. Schulsprengel, sodann der Distrikts- und Gemeindeumlagen. Waldmünchen, am 7. November 1865. Königl. Bezirksamt Waldmünchen. Köfferle, k. Bezirksamtmann. Dekanntmachtung. [Nkevision der Steuerquoten in den Umlagenlisten betr J Welche Aufschlüsse dem kgl. Bezirksamte Moding auf vorgänzige Anfrage im rubr. Vekreffe ertheilt wurden, der Bekanntmachung dieses Amtes vom 31. v. Mts 1Neunburge zirksamtsblatt Stück 44 S. 278] zu entnehmen. Die Gemeindebehörden werden mit Bezug hierauf beauftragt, revi fähige Listen rechtzeitig anher vorzulegen, da es einerseits unmi die — wenige Tage oder Wochen vor Terminsabfluß massenhaft ein menden Listen sofort zu prufen, anderseits das unterfertigte Amt den — den Gemeindebehörden zur Erhebung der betreffenden Um vorgesetzten Terminen sich weder richten kann noch wird. Walderbach, am 6. November 1865. Königliches Rentamt Walderba Wernhammer, k. Rentbeamter. Bekanntmachung. [Winzinger:/: Weitzer pct. deb.] Nachdem bei der Versteigerungstagsfahrt von ds. Mts. der Schätzungswerth nicht erreicht wurde habe ich in Folge wiederholten Auftrages des kö- Landgerichts Furth zur zweitmaligen Versteige- des beklagtischen, auf 46� fl. gewertheten wesens — Haus-Nr. 69. dahier — auf Samstag den 25. November l. Is. Vormittags von 10-11 Uhr, in meinem Amtszimmer Termin anberaumt, wozu Kaufsliebhaber mit dem hange geladen werden, daß dießmal der Zuschlag Rücksicht auf den Schätzungswerth erfolgt und daß mir unbekannte Personen über ihre Identität Zahlungsfähigkeit legal auszuweisen haben, wen zur Steigerung zugelassen werden wollen. Kataster-Auszug, Hypothekenbuchs-Ertrakt Schätzungs-Urkunde können täglich bei mir einge werden. — Im Uebrigen wird auf die Ausschr im Oberpfälzischen Kreisamtsblatte Beilage zu Nr. und 88., der Bayerischen Zeitung Nr. 217. und“ des Neunburger Bezirksamtsblattes Nr. 32. und und des Correspondenten von und für Deutse Nr. 406. und 464. lediglich Bezug genommen. Furth, am 28. Oktober 1865. Der kgl. Notar V. BOfenz. Dekanntmachung. (Sandbiehler:!: Frei pct. pat. et alim.) Der k. Advokat Himmelstoss in Cham hat als Pflichtanwalt der Anna Maria Sandbiehler von Hartlsöd,k.da. Vilsbiburg, im Namen derselben und der Kindscuratel gegen Andreaε
Dateiname: 
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-11-11-n45_2870.jp2