Text auf der Seite 4
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ist ausgesprochen, daß auch nachträglich einkommende Unter-
stützungsgesuche zu berücksichtigen sind. — Es werden daher
die Magistrate und Gemeindeverwaltungen beauftragt, etwa
noch vorkommende derartige Gesuche nach Maßgabe des Aus-
schreibens vom 5. August 1864 (Bezirksamtsblatt Nro. 32)
nach der dort bezeichneten Uebersicht zu instruiren und bis
25. ds. Mits. dahier in Einlauf zu bringen.
Waldmünchen, am 3. November 1865.
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
(D. ægr.) Müller, Stellv.
Frei, Bräuknecht von Geigant, wegen Vaterschaft und Kindesal-
tation Klage gestellt. — Zum Sühneversuch oder zur Verhandn
Sache im mündlichen Verfahren ist Tagofahrt auf Samstag der
Dezember 1865, Morgens 9 Uhr, angesetzt, wozu Kläget und
klag'er unterm dem Nachtheil der Kostentragung' vorgeladen werden
Da der Aufenthalt des Beklagten nicht erforscht werden kann,
er hiemit aufgefordert, bis oder längstens am genannten Termine“
Ins. mand. in 10c0 jud. zu benennen, als außerdem Insinuanda a
Gerichtstafel geheftet und so als richtig insinnirt erachtet werden wir
Waldmünchen, am 7. November 1805.
Königl. Landgericht Waldmünche
Dümler, k Landrichter.
Dekänntmachung.
[Militär Conſcription der Altersklasse 1844 betr.]
Die Stadtmagistrate und Gemeindeverwaltungen des Amts-
bezirkes werden demnächst durch die k. Post die heute erlassene
Bekanntmachung ruhr. Betreffs erhalten.
Dieselbe ist nicht nur öfters in der Gemeinde öffentlich
bekannt zu machen und am Amtsbrette oder Gemeindehause
zu affigiren, sondern auch den auf der Rückseite dieser Be-
kanntmachung verzeichneten Conscribirten und in Abwesenheit
derselben ihren Eltern oder Vormündern speziell zu eröffnen
und zur Bestätigung dessen unterschreiben zu lassen.
Die Kundmachung und Affigirung der Bekanntmachung
ist von den Magistraten und Gemeindeverwaltungen auf der-
selben ebenfalls zu bestätigen und die mit diesem Veröffent-
lichungsnachweis versehene Bekanntmachung bis zum 4.
Dezember h. Js. bei Vermeidung eines Wartbotens in
Vorlage hieher zu bringen. — Wegen Behandlung der Zurück-
stellungs-Gesuche wird auf die Bekanntmachung des k. Be-
zirksamtes Roding vom 25. v. Mts. (Bezirksamtsbl. S. 271)
verwiesen. — Waldmünchen, am 5. Novbr. 1865.
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
(D. ægr.) Müller, Stellv.
Dekanntmachung.
[Den Mehrbedarf der deutschen Schulen, hier die Zuschüsse aus Kreis-
sonds nach Art. 6 des Schuldotations Gesetzes vom 10. Nov. 1861 betr.]
Nachdem die Vorlagen für den Kreisfondbedarf zu erfolgen
haben, so werden die Gemeinden derjenigen Schulsprengel,
welche um Zuschüsse aus Kreisfonds nach Art. 6 des Schul-
Dotationsgesetzes für 1866167 nachsuchen wollen, beauftragt,
ihre Gesuche längstens bis 22. d's. Mts dahier in Vor-
lage zu bringen, als außerdem ihre verspäteten Gesuche keine
Berücksichtigung mehr finden könnten.
Diese Gesuche umfaßen die 3 Cathegorien:
a) um Fortbezug der pro 1865/66 bewilligten Unter-
stützungen, b) um Erhöhung dieser Beträge, und c)
um neue Verleihung solcher Unterstützungen;
wobei bemerkt wird, daß Gesuche um neue Verleihungen oder
Erhöhungen gehörig zu motiviren und zu belegen sind durch
durch Anfertigung von Durchschnittsberechnungen über die
gesammte Staatssteuer der betr. Schulsprengel, sodann der
Distrikts- und Gemeindeumlagen.
Waldmünchen, am 7. November 1865.
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
Köfferle, k. Bezirksamtmann.
Dekanntmachtung.
[Nkevision der Steuerquoten in den Umlagenlisten betr J
Welche Aufschlüsse dem kgl. Bezirksamte Moding auf
vorgänzige Anfrage im rubr. Vekreffe ertheilt wurden,
der Bekanntmachung dieses Amtes vom 31. v. Mts 1Neunburge
zirksamtsblatt Stück 44 S. 278] zu entnehmen.
Die Gemeindebehörden werden mit Bezug hierauf beauftragt, revi
fähige Listen rechtzeitig anher vorzulegen, da es einerseits unmi
die — wenige Tage oder Wochen vor Terminsabfluß massenhaft ein
menden Listen sofort zu prufen, anderseits das unterfertigte Amt
den — den Gemeindebehörden zur Erhebung der betreffenden Um
vorgesetzten Terminen sich weder richten kann noch wird.
Walderbach, am 6. November 1865.
Königliches Rentamt Walderba
Wernhammer, k. Rentbeamter.
Bekanntmachung.
[Winzinger:/: Weitzer pct. deb.]
Nachdem bei der Versteigerungstagsfahrt von
ds. Mts. der Schätzungswerth nicht erreicht wurde
habe ich in Folge wiederholten Auftrages des kö-
Landgerichts Furth zur zweitmaligen Versteige-
des beklagtischen, auf 46� fl. gewertheten
wesens — Haus-Nr. 69. dahier — auf
Samstag den 25. November l. Is.
Vormittags von 10-11 Uhr,
in meinem Amtszimmer
Termin anberaumt, wozu Kaufsliebhaber mit dem
hange geladen werden, daß dießmal der Zuschlag
Rücksicht auf den Schätzungswerth erfolgt und daß
mir unbekannte Personen über ihre Identität
Zahlungsfähigkeit legal auszuweisen haben, wen
zur Steigerung zugelassen werden wollen.
Kataster-Auszug, Hypothekenbuchs-Ertrakt
Schätzungs-Urkunde können täglich bei mir einge
werden. — Im Uebrigen wird auf die Ausschr
im Oberpfälzischen Kreisamtsblatte Beilage zu Nr.
und 88., der Bayerischen Zeitung Nr. 217. und“
des Neunburger Bezirksamtsblattes Nr. 32. und
und des Correspondenten von und für Deutse
Nr. 406. und 464. lediglich Bezug genommen.
Furth, am 28. Oktober 1865.
Der kgl. Notar
V. BOfenz.
Dekanntmachung.
(Sandbiehler:!: Frei pct. pat. et alim.)
Der k. Advokat Himmelstoss in Cham hat als Pflichtanwalt
der Anna Maria Sandbiehler von Hartlsöd,k.da.
Vilsbiburg, im Namen derselben und der Kindscuratel gegen Andreaε
Dateiname:
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-11-11-n45_2870.jp2