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— 2 15 it angewiesen, die rückständigen Pflichtbeiträge Am 11. September Vorm. 9 Uhr in Loitendorf, 10 Uhr für Loitendorf Distriktskrankenhause Roding binnen in Trossendorf, Mitt. 11 Uhr in Hiltersried, Nachm. 1 Uhr in Fahnersdorf, 2 Uhr in Katzlesried, 3 Uhr für Katzlesried in Stein, Tagen um so gewisser an die Srankenhausverwaltung 4 Uhr in Biberbach lng abzuliefern, als nach Umfluß obigen Termines den Am 12. September Vorm 9 Uhr in Berndorf, Mitt. 11 Uhr in Die- nigen Gemeinden Exekutionsboten eingelegt werden. poldsried, Nachm. 1 Uhr in Pillmergried, 2 Uhr für Pillmersried in Boitsried, 3 Uhr in Grassersdorf, Abends 5 Uhr in Hetzmannsdorf. Hiebei wird auf die dießamtliche Bekanntmachung vom Am 13. September Vorm. 8 Uhr in Rotz, 10 Uhr in Bernried, Mitt. Juni 1864 (Bezirksamtsblatt 1864 Nr. 24. Seite 145) 11 Uhr für Bernried in Schatzendorf, 12 Uhr für Beruried in diesen, wornach die Pflichtbeiträge alle Quartale an die Marketsried. enkenhausverwaltung abzuliefern sind. Am 14. September Vorm. 8 Uhr in Gmünd, 9 Uhr für Gmünd in Grub, 10 Uhr in Steegen, Mitt. 11 Uhr für Stregen in Oed, Roding, am 18 August 1865. 12 Uhr für Steegen in Flischbach, Nachm. 3 Uhe in Premeischl. Königliches Bezirksamt Roding. Hayes, k. Bezirksamtmann. Dekanntmachung. Ertradition und Visitation des k. Bezirksamtes Roding im Jahre hier die Anlegung von Blitzableitern auf den Culiusgebäuden betr.J Zufolge hoher Regierungs-Entschließung vom 16. Mai l. Is. §.20033. ist das unterfertigte Amt angewiesen, den Vollzug der dten Verordnung vom 20. November 1815 „die Vermehrung der lableiter betr.“ möglichst in Vollzug zu setzen. Die Magistrate Bruck, Nittenau und Roding, sowie sämmt- Stiftungs- und Gemeindeverwaltungen des Amtsbezirkes Roding rn deßhalb angewiesen, über die Thunlichkeit der Setzung von Blitz- tern auf den Gemeinde- und Cultusgebauden, sowie über die Auf- hung der Mittel diezu Beschluß zu faßen und diesen binnen läng- 4 Wochen)in Vorlage zu bringen. Nach Ziff. 2 der allegirten Verordnung sind die Kosten aus dem gnder betheiliglen Gemeinden, Stiftungen und Kirchen zu schö- � die Kosten für die Ableiter auf den Kirchenthürmen inobesondere u zur Hälfte aus Mitteln der Kirchen, zur Hälfte aus Mitteln der heinden bestritten werden. — Roding, am 19' August 1865. Königliches Bezirksamt Roding. Hayes, k. Bezirksamtmann. Ediktalladung. [Verlassenschaft der Veronika Holler, Schmiedswittwe von Stadlern, beir J“ Michael und Thomas Holler, Schmiedssöhne von Stadlern, werden aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen dahier entweder persönlich zur Erklärungsabgabe einzufinden oder ihren Aufenthalt anzeigen zu lassen, widrigenfalls über den Rücklaß ihrer obengenannten Mutter durch den für sie bereits aufgestellten Curator rechtlicher Ordnung gemäß weiter verfügt werden wird. Innerhalb dieser Frist sind auch etwaige Forderungen an rubr. Rücklaß bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bei Auseinandersetzung der Verlassenschaft zur Anmeldung zu bringen. — Oberviechtach, am 23 August 1865. Königl. Landgericht Oberviechtach. Müller, k. Landrichter. Hoch. Dekanntmachung. [Zuchtstier-Visitation pro 1805 betr. ] Der Bezirksthierarzt Eigner dahier wurde beauftragt, den nachstehend beigesetzten Tagen die Visitation der chtstiere in sämmtlichen Gemeinden des Amtsbezirkes Ort und Stelle, wo sich die Zuchtstiere befinden, vorzu- men, und werden deßhalb die Gemeindevorsteher der auf- ihrten Gemeinden beauftragt, die gegenwärtigen Besitzer Zuchtstiere unverzüglich anzuweisen, daß ihre Zuchtstiere den beigesetzten Tagen zur thierärztlichen Visitation bereit halten und in den Ställen belassen werden. Waldmünchen, am 23. August 1865. Königl. Bezirksamt Waldmünchen. Köfferle, k. Bezirksamtmann. Termine. 30. August Vorm. 8 Uhr in Waldmünchen, Mitt. 11 Uhr in Untergrafenried, Nachm. 2 Uhr in Schäfferei, 4 Uhr in Hocha. 31 August Vorm. 8 Uhr für Spielberg in Eglsee, 10 Uhr für Steinlohe in Großsteinlohe, Mitt. 12 Uhr für Steinlohe in Edl- mühl, Nachm. 1 Uhr in Treffelstein, 3 Uhr in Tiefenbach, 4 Uhr in Breitenried 2. September Vorm 8 Uhr in Ulrichsgrün, 10 Uhr in Prosdorf, Mitt. 11 Uhr für Prosdorf in Moosdorf, 12 Uhr für Prosdorf in Machtesberg, Nachm. 2 Uhr in Herzogau. 4. Seytember Vorm. 8 Uhr in Gleissenberg, 9 Uhr für Lixenried in Gschwandt, Mitt. 11 Uhr in Geigant, Nachm. 1 Uhr in Katz- bach, 2 Uhr für Katzbach in Häuslern, 4 Uhr in Sinzendorf, Abends 5 Uhr für Sinzendorf in Haschaberg. 6. September Vorm. 9Uhr für Rannersdorf in Zillendorf, 10 Uhr in Rannersdorf, Mitt. 12 Uhr in Döfering, Nachm. 1 Uhr für Döfering in Lixendöfering, 2 Uhr für Döfering in Rhan, 4 Uhr in Schönthal. 9. September Vorm. 8 Uhr in Englmannsbrunn, 10 Uhr in Albern- hof, Mitt. 11 Uhr für Albernhof in Kritzenast, 12 Uhr in Thirau, Nachm. 2 Uhr in Ast, 3 Uhr für Ast in Hirschhöf. Bekanntmachung. [Zwangsversteigerung.] Im Auftrage des königl. Landgerichts Falkenstein hat der unterfer- tigte kgl. Notar zur Versteigerung des Anwesens des Commissionärs Joseph Steibl zu Falkenstein, bestehend aus einem neuerbauten Wohnhause Nr. 231/2. in Falkenstein mit Garten zu 0, 17 Dez. im Schä- tzungswerthe zu 2200 fl. — Tagsfahrt auf Samstag den 2. September l. Is., Mittags 11—12 Uhr, in seinem Amtszimmer anberaumt und ladet hiezu Kaufslustige mit dem Bemerken ein, daß diese Ver- steigerung sich nach §. 64. des Hypothekengesetzes vom 1. Juni 1822 vorbehaltlich der Bestimmungen in den §§. 88—101. der Prozeßnovelle vom 17. November 1837 richtet, daß sohin der Zuschlag nur dann erfolgt, wenn das Meistgebot mindestens den Schätzungswerth erreicht, und daß sich dem Unterfertigten unbekannte Steigerer über ihre Person und Zahlungsfähigkeit ge- nügend auszuweisen haben und die Angebote unver- möglicher Steigerer keine Berücksichtigung finden. Die näheren Steigerungsbedingungen werden bei der Versteigerungs-Tagsfahrt bekannt gegeben und können inzwischen sammt der Schätzungsurkunde im Amtszimmer des Unterfertigten eingesehen werden. Falkenstein, am 7. Juli 1865. �. ScRe�flep-, kgl. Notar.
Dateiname: 
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-08-26-n34_2180.jp2