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it angewiesen, die rückständigen Pflichtbeiträge Am 11. September Vorm. 9 Uhr in Loitendorf, 10 Uhr für Loitendorf
Distriktskrankenhause Roding binnen
in Trossendorf, Mitt. 11 Uhr in Hiltersried, Nachm. 1 Uhr in
Fahnersdorf, 2 Uhr in Katzlesried, 3 Uhr für Katzlesried in Stein,
Tagen um so gewisser an die Srankenhausverwaltung
4 Uhr in Biberbach
lng abzuliefern, als nach Umfluß obigen Termines den
Am 12. September Vorm 9 Uhr in Berndorf, Mitt. 11 Uhr in Die-
nigen Gemeinden Exekutionsboten eingelegt werden.
poldsried, Nachm. 1 Uhr in Pillmergried, 2 Uhr für Pillmersried
in Boitsried, 3 Uhr in Grassersdorf, Abends 5 Uhr in Hetzmannsdorf.
Hiebei wird auf die dießamtliche Bekanntmachung vom
Am 13. September Vorm. 8 Uhr in Rotz, 10 Uhr in Bernried, Mitt.
Juni 1864 (Bezirksamtsblatt 1864 Nr. 24. Seite 145)
11 Uhr für Bernried in Schatzendorf, 12 Uhr für Beruried in
diesen, wornach die Pflichtbeiträge alle Quartale an die
Marketsried.
enkenhausverwaltung abzuliefern sind.
Am 14. September Vorm. 8 Uhr in Gmünd, 9 Uhr für Gmünd in
Grub, 10 Uhr in Steegen, Mitt. 11 Uhr für Stregen in Oed,
Roding, am 18 August 1865.
12 Uhr für Steegen in Flischbach, Nachm. 3 Uhe in Premeischl.
Königliches Bezirksamt Roding.
Hayes, k. Bezirksamtmann.
Dekanntmachung.
Ertradition und Visitation des k. Bezirksamtes Roding im Jahre
hier die Anlegung von Blitzableitern auf den Culiusgebäuden betr.J
Zufolge hoher Regierungs-Entschließung vom 16. Mai l. Is.
§.20033. ist das unterfertigte Amt angewiesen, den Vollzug der
dten Verordnung vom 20. November 1815 „die Vermehrung der
lableiter betr.“ möglichst in Vollzug zu setzen.
Die Magistrate Bruck, Nittenau und Roding, sowie sämmt-
Stiftungs- und Gemeindeverwaltungen des Amtsbezirkes Roding
rn deßhalb angewiesen, über die Thunlichkeit der Setzung von Blitz-
tern auf den Gemeinde- und Cultusgebauden, sowie über die Auf-
hung der Mittel diezu Beschluß zu faßen und diesen binnen läng-
4 Wochen)in Vorlage zu bringen.
Nach Ziff. 2 der allegirten Verordnung sind die Kosten aus dem
gnder betheiliglen Gemeinden, Stiftungen und Kirchen zu schö-
� die Kosten für die Ableiter auf den Kirchenthürmen inobesondere
u zur Hälfte aus Mitteln der Kirchen, zur Hälfte aus Mitteln der
heinden bestritten werden. — Roding, am 19' August 1865.
Königliches Bezirksamt Roding.
Hayes, k. Bezirksamtmann.
Ediktalladung.
[Verlassenschaft der Veronika Holler, Schmiedswittwe
von Stadlern, beir J“
Michael und Thomas Holler, Schmiedssöhne
von Stadlern, werden aufgefordert, sich
innerhalb 4 Wochen
dahier entweder persönlich zur Erklärungsabgabe einzufinden
oder ihren Aufenthalt anzeigen zu lassen, widrigenfalls über
den Rücklaß ihrer obengenannten Mutter durch den für sie
bereits aufgestellten Curator rechtlicher Ordnung gemäß weiter
verfügt werden wird.
Innerhalb dieser Frist sind auch etwaige Forderungen
an rubr. Rücklaß bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung
bei Auseinandersetzung der Verlassenschaft zur Anmeldung zu
bringen. — Oberviechtach, am 23 August 1865.
Königl. Landgericht Oberviechtach.
Müller, k. Landrichter.
Hoch.
Dekanntmachung.
[Zuchtstier-Visitation pro 1805 betr. ]
Der Bezirksthierarzt Eigner dahier wurde beauftragt,
den nachstehend beigesetzten Tagen die Visitation der
chtstiere in sämmtlichen Gemeinden des Amtsbezirkes
Ort und Stelle, wo sich die Zuchtstiere befinden, vorzu-
men, und werden deßhalb die Gemeindevorsteher der auf-
ihrten Gemeinden beauftragt, die gegenwärtigen Besitzer
Zuchtstiere unverzüglich anzuweisen, daß ihre Zuchtstiere
den beigesetzten Tagen zur thierärztlichen Visitation bereit
halten und in den Ställen belassen werden.
Waldmünchen, am 23. August 1865.
Königl. Bezirksamt Waldmünchen.
Köfferle, k. Bezirksamtmann.
Termine.
30. August Vorm. 8 Uhr in Waldmünchen, Mitt. 11 Uhr in
Untergrafenried, Nachm. 2 Uhr in Schäfferei, 4 Uhr in Hocha.
31 August Vorm. 8 Uhr für Spielberg in Eglsee, 10 Uhr für
Steinlohe in Großsteinlohe, Mitt. 12 Uhr für Steinlohe in Edl-
mühl, Nachm. 1 Uhr in Treffelstein, 3 Uhr in Tiefenbach, 4 Uhr
in Breitenried
2. September Vorm 8 Uhr in Ulrichsgrün, 10 Uhr in Prosdorf,
Mitt. 11 Uhr für Prosdorf in Moosdorf, 12 Uhr für Prosdorf in
Machtesberg, Nachm. 2 Uhr in Herzogau.
4. Seytember Vorm. 8 Uhr in Gleissenberg, 9 Uhr für Lixenried
in Gschwandt, Mitt. 11 Uhr in Geigant, Nachm. 1 Uhr in Katz-
bach, 2 Uhr für Katzbach in Häuslern, 4 Uhr in Sinzendorf,
Abends 5 Uhr für Sinzendorf in Haschaberg.
6. September Vorm. 9Uhr für Rannersdorf in Zillendorf, 10 Uhr
in Rannersdorf, Mitt. 12 Uhr in Döfering, Nachm. 1 Uhr für
Döfering in Lixendöfering, 2 Uhr für Döfering in Rhan, 4 Uhr
in Schönthal.
9. September Vorm. 8 Uhr in Englmannsbrunn, 10 Uhr in Albern-
hof, Mitt. 11 Uhr für Albernhof in Kritzenast, 12 Uhr in Thirau,
Nachm. 2 Uhr in Ast, 3 Uhr für Ast in Hirschhöf.
Bekanntmachung.
[Zwangsversteigerung.] Im Auftrage des
königl. Landgerichts Falkenstein hat der unterfer-
tigte kgl. Notar zur Versteigerung des Anwesens
des Commissionärs Joseph Steibl zu Falkenstein,
bestehend aus einem neuerbauten Wohnhause Nr. 231/2.
in Falkenstein mit Garten zu 0, 17 Dez. im Schä-
tzungswerthe zu 2200 fl. — Tagsfahrt auf
Samstag den 2. September l. Is.,
Mittags 11—12 Uhr,
in seinem Amtszimmer anberaumt und ladet hiezu
Kaufslustige mit dem Bemerken ein, daß diese Ver-
steigerung sich nach §. 64. des Hypothekengesetzes vom
1. Juni 1822 vorbehaltlich der Bestimmungen in den
§§. 88—101. der Prozeßnovelle vom 17. November
1837 richtet, daß sohin der Zuschlag nur dann erfolgt,
wenn das Meistgebot mindestens den Schätzungswerth
erreicht, und daß sich dem Unterfertigten unbekannte
Steigerer über ihre Person und Zahlungsfähigkeit ge-
nügend auszuweisen haben und die Angebote unver-
möglicher Steigerer keine Berücksichtigung finden.
Die näheren Steigerungsbedingungen werden bei der
Versteigerungs-Tagsfahrt bekannt gegeben und können
inzwischen sammt der Schätzungsurkunde im Amtszimmer
des Unterfertigten eingesehen werden.
Falkenstein, am 7. Juli 1865.
�. ScRe�flep-,
kgl. Notar.
Dateiname:
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-08-26-n34_2180.jp2