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— 2 14 — Ankaufspreis 6 fl. mit Preisduch u.. 7. Preis: 7 Vereinsthaler mit Preisbuch n. Fahne, [ D. Preis: Butterfaß 5 Vereinsthaler Die das Preisbieh vorführenden Personen erhalten je 1 Guldenstück. Daß Stiere und Kühe außer den oben erwähnten auch die sonstigen Eigenschaften besitzen müssen, von denen die Preiswürdigkeit abh bedarf wohl keiner besondern Erwähnung. Sollte ein Thier nicht alle diese Erfordernisse haben und sich kein besseres Thier der Art vorfinden, so wird von der Vertheilung des oder der ersteren obiger Preise Umgang genommen. Außer diesen Preisen für Rindviehzucht werden auch den bezüglichen Bezirks-Comités Mittel zur Prämirung anderer verdi licher Leistungen auf dem Gebiete der Landwirthschaft zur Verfugung gestellt. — Hiebei wird aber bemerkt, daß diese Leistungen, in so sich dieselben auf die Cultivirung größerer Grundstücke oder auf Arrondirungen beziehen, mit den nöthigen Katasterplänen, sowie bei Arrondir mit den Beglaubigungen des betreffenden k. Rentam!s und des Bezirksgeometers belegt sein müssen Die Bewerbungen um solche Preise für Leistungen in einer andern Sparte der Landwirthschaft als der Viehzucht, müssen, wenn sie B sichtigung finden sollen, dem betreffenden Bezirks Comité drei Tage vor der Preisevertheilung zur Würdigung und Beschlußfaßung durch das gericht vorgelegt sein. — Das Preisgericht besteht aus dem Vorstande des Comite's desjenigen Bezirtes, in welchem die Preisevertheilung undaus den Bezirks-Comite's-Vorständen oder Ausschußmitgliedern der betreffenden Mayons, und wird, wenn möglich, bei jeder vertheilung ein Mitglied des Kreis-Comite's sich einfinden, welchem für den Fall, daß sich Zweifel bezüglich der Preiswürdigkeit ergeben die Entscheidung zusteht — Eine Leistung, welche bei einer der Preisevertheilungen mit einem Preise bedacht worden ist, kann bei einer der obengenanaten andern Orten stattfindenden nicht mehr um einen solchen concurriren. Dieß wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Regensburg, den 18. August 1865. Das Kreis-Comité des landwirthschaftlichen Vereins der Oberpfalz und von Regensburg. Der 1. Vorstand: v. Gutschneider. Wagn Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. [Auswanderung des Gütlerssohnes Georg Dietl von Hetzelfeld, Gemeinde Sattelpeilnstein, nach Würtemberg betr.] Der am 17. September 1835 zu Hetzelfeld, Gemeinde Sattelpeilnstein geborne Gütlerssohn Georg Dietl beabsichtigt nach Weissenstein, k. würtembergi- schen Oberamts Geislingen, auszuwandern. Allenfallsige Rechtsansprüche an denselben sind binnen 14 Tagen bei Meidung der Nichtberücksichtigung anher geltend zu machen. — Cham, den 19. August 1865. Königliches Bezirksamt Cham. v. Pigenot, k. Bezirksamtmann. gegen ein mäßiges Futter- und Stallgeld auf das Staat Schleißheim in Verpflegung. Die nach 3 Wochen nich Empfang genommenen Thiere werden zu Gunsten des Inhabers öffentlich versteigert, und es wird der Erlös Abzug der Kosten den Gewinnern 10 Monate lang a hoben, und erst nach Abfluß dieser Zeit, wenn das Geld erhoben wird, zu ähnlichen Unternehmungen verwendet. b) Der Besitz eines solchen Looses berechtiget wär der Dauer der Ausstellung von Maschinen ꝛc. zum unen lichen Besuch des Glaspalastes, in welchem diefe Ausste- Statt findet. Wer solche Loose wünscht, kann dieselben beim Tä Hrn. Fleischmann zu Cham und dem Gastgeber Hrn. T zu Furth beziehen, und zwar bis zum 19. Septem l. Is., an welchem Tage die nicht abgesetzten Loose zu gesendet werden müssen Cham, am 20. August 1865. (Das landwirlhschaftliche Wezirlis-SGomile C v. Pigenot, l. Vorstand. Dekanntmachung. [Haus-Collekte für die Abgebrannten zu Hahnbach betr ! Durch den am 21. Juli l. Is. im Markte Hahnbach, k. Bezirksamtes Amberg, ausgebrochenen Brand sind 60 Haupt- und 102 Nebengebäude ein Raub der Flammen geworden und über 70 Familien in die größte Bedrängniß gerathen, indem sie alle Futter-Vorräthe, die eingeheimste Kornfrucht, alle Einrichtungsgegenstände und mitunter auch Vieh verloren haben. Um den Nothstand der Verunglückten möglichst zu lindern, wurde eine Sammlung milder Gaben für die hilfsbedürftigen Abbrändler von Haus zu Haus im Kreise Ober pfalz angeordnet. Sämmtliche Magistrate und Gemeindevorsteher erhalten hiemit den Auftrag, diese Sammlung vorzunehmen und das Ergebniß binnen 14 Tagen dahier vorzulegen. Cham, am 20. August 1865. Königliches Bezirksamt Cham. v. Pigenot, k. Bezirksamtmann. Bekanntmachung. [Die Verloosung landwirthschaftlicher Nutzthiere beim heurigen Oktoverfeste betr. Beim nächsten Oktoberfeste zu München wird eine Ver- loosung von landwirthschaftlichen Nutzthieren, in specie von Rindvieh verschiedener Racen stattfinden, und kostet das Loos 12 kr., wobei bemerkt wird: a) Das gewonnene Vieh kommt, bis es abgeholt wird, Dekanntmachung. Es wird hiemit bekannt gegeben, daß auf Antrag der Haupta. der Mobiliar-Feuerversicherungsgesellschaft „Deutscher Phöniz Commissionar Johann Ada'm Weber in Schwandorf, ansä Natritz, k Bezirksamtes Bayreuth, als Agent der genannten ( schaft für den Umfang der k. Bezirksämter Amberg, Burgle feld und Nabburg unterm 7. dε. Mis. bestätigt wurde. Navburg, am 12. August 1865. Königliches Bezirksamt Nabbur Wimmer, k. Bezirksamtmann. Bekanntmachung. Diejenigen Gemeinden des dießseitigen Amtsbezirkes, welche n Sammlung für die Abbrändler in Friedrichshäng noch im stande sind, werden aufgefordert, die Sammlung nun unverzüglic zunehmen und das Ergebniß binnen 3 Tagen hieher abzu worauf das Gesammt-Ergebniß der Sammlung bekannt gemacht soll. — Neunburg v. W', am 20. Angust 1865. Königl. Bezirksamt Neunburg v. v. Baumer, k. Bezirksamtmann. Bekanntmachung. [Die Einführung der Pflichtbeiträge zum Distriktskrankenhau Rodingbetr.] Der Magistrat Roding, sowie die sämmtlichen meindeverwaltungen des engeren Bezirkes Rodingen
Dateiname: 
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-08-26-n34_2170.jp2