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Ankaufspreis 6 fl. mit Preisduch u..
7. Preis: 7 Vereinsthaler
mit Preisbuch n. Fahne, [ D. Preis: Butterfaß
5 Vereinsthaler
Die das Preisbieh vorführenden Personen erhalten je 1 Guldenstück.
Daß Stiere und Kühe außer den oben erwähnten auch die sonstigen Eigenschaften besitzen müssen, von denen die Preiswürdigkeit abh
bedarf wohl keiner besondern Erwähnung.
Sollte ein Thier nicht alle diese Erfordernisse haben und sich kein besseres Thier der Art vorfinden, so wird von der Vertheilung des
oder der ersteren obiger Preise Umgang genommen.
Außer diesen Preisen für Rindviehzucht werden auch den bezüglichen Bezirks-Comités Mittel zur Prämirung anderer verdi
licher Leistungen auf dem Gebiete der Landwirthschaft zur Verfugung gestellt. — Hiebei wird aber bemerkt, daß diese Leistungen, in so
sich dieselben auf die Cultivirung größerer Grundstücke oder auf Arrondirungen beziehen, mit den nöthigen Katasterplänen, sowie bei Arrondir
mit den Beglaubigungen des betreffenden k. Rentam!s und des Bezirksgeometers belegt sein müssen
Die Bewerbungen um solche Preise für Leistungen in einer andern Sparte der Landwirthschaft als der Viehzucht, müssen, wenn sie B
sichtigung finden sollen, dem betreffenden Bezirks Comité drei Tage vor der Preisevertheilung zur Würdigung und Beschlußfaßung durch das
gericht vorgelegt sein. — Das Preisgericht besteht aus dem Vorstande des Comite's desjenigen Bezirtes, in welchem die Preisevertheilung
undaus den Bezirks-Comite's-Vorständen oder Ausschußmitgliedern der betreffenden Mayons, und wird, wenn möglich, bei jeder
vertheilung ein Mitglied des Kreis-Comite's sich einfinden, welchem für den Fall, daß sich Zweifel bezüglich der Preiswürdigkeit ergeben
die Entscheidung zusteht — Eine Leistung, welche bei einer der Preisevertheilungen mit einem Preise bedacht worden ist, kann bei einer der
obengenanaten andern Orten stattfindenden nicht mehr um einen solchen concurriren.
Dieß wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Regensburg, den 18. August 1865.
Das Kreis-Comité des landwirthschaftlichen Vereins der Oberpfalz und von Regensburg.
Der 1. Vorstand: v. Gutschneider.
Wagn
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
[Auswanderung des Gütlerssohnes Georg Dietl von
Hetzelfeld, Gemeinde Sattelpeilnstein, nach
Würtemberg betr.]
Der am 17. September 1835 zu Hetzelfeld,
Gemeinde Sattelpeilnstein geborne Gütlerssohn Georg
Dietl beabsichtigt nach Weissenstein, k. würtembergi-
schen Oberamts Geislingen, auszuwandern.
Allenfallsige Rechtsansprüche an denselben sind
binnen 14 Tagen
bei Meidung der Nichtberücksichtigung anher geltend
zu machen. — Cham, den 19. August 1865.
Königliches Bezirksamt Cham.
v. Pigenot, k. Bezirksamtmann.
gegen ein mäßiges Futter- und Stallgeld auf das Staat
Schleißheim in Verpflegung. Die nach 3 Wochen nich
Empfang genommenen Thiere werden zu Gunsten des
Inhabers öffentlich versteigert, und es wird der Erlös
Abzug der Kosten den Gewinnern 10 Monate lang a
hoben, und erst nach Abfluß dieser Zeit, wenn das Geld
erhoben wird, zu ähnlichen Unternehmungen verwendet.
b) Der Besitz eines solchen Looses berechtiget wär
der Dauer der Ausstellung von Maschinen ꝛc. zum unen
lichen Besuch des Glaspalastes, in welchem diefe Ausste-
Statt findet.
Wer solche Loose wünscht, kann dieselben beim Tä
Hrn. Fleischmann zu Cham und dem Gastgeber Hrn. T
zu Furth beziehen, und zwar bis zum 19. Septem
l. Is., an welchem Tage die nicht abgesetzten Loose zu
gesendet werden müssen
Cham, am 20. August 1865.
(Das landwirlhschaftliche Wezirlis-SGomile C
v. Pigenot, l. Vorstand.
Dekanntmachung.
[Haus-Collekte für die Abgebrannten zu Hahnbach betr !
Durch den am 21. Juli l. Is. im Markte Hahnbach,
k. Bezirksamtes Amberg, ausgebrochenen Brand sind 60 Haupt-
und 102 Nebengebäude ein Raub der Flammen geworden und
über 70 Familien in die größte Bedrängniß gerathen, indem
sie alle Futter-Vorräthe, die eingeheimste Kornfrucht, alle
Einrichtungsgegenstände und mitunter auch Vieh verloren haben.
Um den Nothstand der Verunglückten möglichst zu lindern,
wurde eine Sammlung milder Gaben für die hilfsbedürftigen
Abbrändler von Haus zu Haus im Kreise Ober pfalz angeordnet.
Sämmtliche Magistrate und Gemeindevorsteher erhalten
hiemit den Auftrag, diese Sammlung vorzunehmen und das
Ergebniß binnen 14 Tagen dahier vorzulegen.
Cham, am 20. August 1865.
Königliches Bezirksamt Cham.
v. Pigenot, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
[Die Verloosung landwirthschaftlicher Nutzthiere beim heurigen
Oktoverfeste betr.
Beim nächsten Oktoberfeste zu München wird eine Ver-
loosung von landwirthschaftlichen Nutzthieren, in specie
von Rindvieh verschiedener Racen stattfinden,
und kostet das Loos 12 kr., wobei bemerkt wird:
a) Das gewonnene Vieh kommt, bis es abgeholt wird,
Dekanntmachung.
Es wird hiemit bekannt gegeben, daß auf Antrag der Haupta.
der Mobiliar-Feuerversicherungsgesellschaft „Deutscher Phöniz
Commissionar Johann Ada'm Weber in Schwandorf, ansä
Natritz, k Bezirksamtes Bayreuth, als Agent der genannten (
schaft für den Umfang der k. Bezirksämter Amberg, Burgle
feld und Nabburg unterm 7. dε. Mis. bestätigt wurde.
Navburg, am 12. August 1865.
Königliches Bezirksamt Nabbur
Wimmer, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
Diejenigen Gemeinden des dießseitigen Amtsbezirkes, welche n
Sammlung für die Abbrändler in Friedrichshäng noch im
stande sind, werden aufgefordert, die Sammlung nun unverzüglic
zunehmen und das Ergebniß binnen 3 Tagen hieher abzu
worauf das Gesammt-Ergebniß der Sammlung bekannt gemacht
soll. — Neunburg v. W', am 20. Angust 1865.
Königl. Bezirksamt Neunburg v.
v. Baumer, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
[Die Einführung der Pflichtbeiträge zum Distriktskrankenhau
Rodingbetr.]
Der Magistrat Roding, sowie die sämmtlichen
meindeverwaltungen des engeren Bezirkes Rodingen
Dateiname:
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-08-26-n34_2170.jp2