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Text:
Neunburger
latt.
Umfaßend die königlichen
tham, Falkenstein, Furth,
Nittenan, Oberviechtach,
Bezirksamts- und Landgerichtsbezirke
Rabburg, Neunburg /w.5
Roding & Waldmünchen.
�.1S.
Samstag, den G. Mai
1SGS.
DaeubrgBeerjedenmag und kostet (durch die Post bezogen) vierteljährig 33 tr. — Bestellungen
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traf-Urtheile des k. Bezirksgerichts Neunburg v. W.
Donnerstag, den 27. April 1865.
1) Barbara Posset, ledige Inwohnerin von Schönsee,
gen Vergehens der Widersetzung und Uebertretung der Ehren-
inkung — zu 1 Monat 5 Tagen, und Margaretha
sset, ledige Inwohnerin von da, wegen Vergehens der
dersetzung — zu 1 Monat Gefängniß.
2) Joseph Wagner, Bauer von Selling, k. Ldgchts.
am, wegen Vergehens der Widersetzung — zu 6 Mona-
Gefängniß.
3) Friedrich König, Färdergeselle von Aussig in Böh-
i, wegen Vergehens fahrläßiger Brandstiftung — zu 8
Agen Gefängniß.
Samstag, den 29. April 1865.
1) Andreas Inderst, Kufnermeister von Hackenberg,
Ldgchts. Nittenau, wegen zwei Vergehen der Körperver-
sung mit überlegtem Entschlusse — zu 6 Monaten Ge-
gniß.
2) Peter Schmidbauer, Müller von Dosmühle,
Ldgchts. Falkenstein, wegen Malzaufschlags-Contravention
zu 15 fl. Strafe und Kosten.
3)Johann Schwabenbauer, Hüterssohn von Wal-
bach, k. Ldgchts. Roding, und Jakob Meissinger, Gütler
da, wegen des Vergehens der Körperverletzung mit über-
nem Entschluffe — zu Gefängniß, ersterer von 6, letzterer
4 Monaten.
Dienstag, den 2. Mai 1865.
1) Johann Saller, Dienstknecht von Niedermurach,
Ldgchts. Oberviechtach, wegen Vergehens der vorbedachten
Arperverletzung — zu 8 Monaten Gefängniß.
2) Wolfgang Schwarz, Scheerenschleifer von Stein,
Ldgchts. Nabburg, wurde von der Beschuldigung des Ver-
gens der Körperverletzung frei gesprochen.
3) Georg Haider, Dienstknecht von Wieshof, k. Ldgchts.
kenstein, wegen Vergehens falscher Anzeige bei Gericht —
6 Monaten Gefängniß.
Zur Verhandlung kommt:
Donnerstag, den 11. Mai 1865.
na Maria Haimerl, Bauerstochter von Fichthof, wegen
Diebstahls.
Bekanntmachung.
[Die gewerblichen Fortbildungsschulen betr.]
Die Gewerbe nehmen überall einen Aufschwung, welchem
nachzukommen die gewöhnlich bloß gewerbliche Ausbildung
nicht ausreicht. Deßhalb hat auch die Staatsregierung sich
veranlaßt gesehen, in dieser Richtung Bildungsschulen zu
schaffen, welche den angehenden Gewerbsleuten eine höhere
Ausbildung ermöglichen und erleichtern.
Da die Lehrlinge des hiesigen Bezirkes hievon nicht immer
den Gebrauch machen, der in ihrem eigenen Interesse zu wün-
schen wäre, so sieht man sich veranlaßt, dieselben auf die
allerhöchste Verordnung vom 14. Mai 1864 „die Reorgani-
sation der technischen Lehranstalten betr.“ (Reggsbl. pag. 587)
und die derselben beigefügte Schulordnung aufmerksam zu
machen. — Cham, am 28. April 1865.
Königliches Bezirksamt Cham.
v. Pigenot, k. Bezirksamtmann.
Dekanntmachung.
(Hebammen-Sustentation betreffend.)
Da es in
neuerer Zeit wegen Erhebung der Hebammen-
Sustentationen Anstände gab, so erhalten sämmtliche Stadt-
und Landgemeinden den Auftrag, binnen 8 Tagen zuver-
läßig und bei Vermeidung von Ordnungsstrafen anzuzeigen:
1) wie viel jede Gemeinde bisher Beitrag zu der Heb-
ammen-Sustentation bezahlte, und
2) an welche Hebamme.
Cham, am 25. April 1865.
Königliches Bezirksamt Cham.
v. Pigenot, k. Bezirksamtmann.
Bekanntmachung.
[Bestätigung von Agenten betr.]
Vom k. Bezirksamte Burglengenfeld wurde unterm 17.
ds. Mts. der Glasermeister Jakob Schreiner von Schwan-
dorf als Agent der „Magdeburger Feuerversicherungs -Gesell-
schaft“ für den Umfang der Bezirksämter Nabburg und Burg-
lengenfeld bestätigt. — Nabburg, am 25. April 1865.
Königliches Bezirksamt Nabburg.
(D. l. a) Zeller, Stellv.
Dateiname:
neunburger-bezirksamtsblatt-1865-05-06-n18_1100.jp2