Text auf der Seite 1
Text:
Imts-Blatt
für das
Königliche Bezirksamt Burglengenfeld
und das
urglrngenfeld.
Nr. 65.
Ausgegeben am Samstag, den 29. Dezember
Zierteljähriger Abonnementspreis: 1 9r. 50 Pfennige. Durch die kgl. Post: 1. 5ec. Eine einsparlige Inseratenzeile 15 Pfg
1917.
Königl. Bezirksamt Burglengenfeld.
Inhalt.
Festsetzung der Polizeistunde in der Silvesternacht 1917 betr. — Anmel-
dung zu den Rekrutierungsstammrollen betr. — Rekrutierung 1918 betr.
Eichung der Fässer 18918 betr. — 1. Hebammenlehrkurs in Bamberg
1918 betr. — Beitritt Bayerischer Versorgungsverband betr. — Lebens-
rettung betr. — Paßwesen betr.
Nr. 13957.
Behanntmacungen.
An die Gemeindebehörden.
Betreff: Festsetzung der Polizeistunde in der Silvesternacht 1917.
Es wird hiemit gestattet, daß in der Nacht vom 31. Dez.
1917 auf 1. Januar 1918 die Gast-, Schank- und Speise-
wirtschaften, die Kaffeehäuser und die Vereins- und Gesell-
schaftsräume bis spätestens 1 Uhr nachts offengehalten werden.
Burglengenfeld, den 23. Dezember 1917.
An die Herren Bürgermeister.
Betreff: Anmeldung zu den Retrutierungsstammrollen.
Im Hinblick auf § 25 und 57 der Wehrordnung ergeht.
an die Herren Bürgermeister die Aufforderung, die im G
meindebezirk vorhandenen Militärpflichtigen aus der
Altersklasse 1898 und aus früheren Altersklassen,
welche eine endgiltige Entscheidung über ihre Dienstpflicht noch
nicht erlangt haben, durch Erlassung öffentlicher Bekannt-
machung mittels Anschlages an der Gemeindetafel und auf
sonst geeignete Weise darauf aufmerksam zu machen, daß sie
sich in der Zeit vom 2. Januar bis 15. Januar 1918
zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden haben.
Die Anmeldung hat zu erfolgen:
1) bei der Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem
der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat,
2) für den Fall, daß ein Militärpflichtiger keinen dauernden
Aufenthalt hat, bei der Ortspolizeibehörde seines Wohnsitzes,
3) falls ein Militärpflichtiger innerhalb des Reichsgebietes
weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat,
bei der Ortspolizeibehörde seines Geburtsortes und wenn der
Geburtsort im Auslande liegt, bei der Behörde desjenigen
Ortes, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren
letzten Wohnsitz hatten,
4) für den Fall, daß Militärpflichtige an dem Orte, an
welchem sie sich nach Ziff. 1 und 2 zur Stammrolle anzu-
melden haben, zeitig abwesend sind, z. B. auf der Reise be-
griffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute ꝛc.,
so haben deren Eltern, Vormünder, Brot- oder Fabrikherrn die
Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Soferne die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt,
ist bei der Anmeldung zur Stammrolle ein standesamtlicher
Geburtsschein vorzulegen. Die Militärpflichtigen sind ferner
darauf aufmerksam zu machen, daß sie die Anmeldung zur
Stammrolle in der vorstehend vorgeschriebenen Weise solange
alljährlich zu wiederholen haben, bis eine endgültige Ent-
scheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörde erfolgt
ist und daß sie bei Wiederholung der Anmeldung zur Stamm-
rolle den im ersten Militärpflichtjahre erhaltenen Losungsschein
vorzulegen und hiebei etwa eingetretene Aenderungen in An-
sehung des Wohnsitzes, des Berufes ꝛc. anzuzeigen haben.
Weiter ist den Militärpflichtigen die Bestimmung in § 25
Ziff. 9 der Wehrordnung bekannt zu geben, wonach Militär-
pflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe
eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder
Wohnsitz verlegen, behufs Berichtigung der Stammrolle so-
wohl beim Abgange bei der Behörde, welche sie in die Stamm-
rolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem
neuen Orte bei der Behörde, welche daselbst die Stammrolle
führt, spätestens innerhalb 3 Tagen sich zu melden
haben. Während der Zeit der Anmeldung, d. i. vom 2.
Januar bis 15. Januar, haben die Herren Bürgermeister be-
züglich derjenigen Anmeldepflichtigen, welche nicht im Ge-
meindebezirke wohnen, über deren Aufenthalt, Beruf ꝛc. ein-
gehende Erhebungen anzustellen.
Nach Ablauf der für die Anmeldung vorgeschriebenen Frist
ist die Rekrutierungsstammrolle der Altersklasse 1898 auf-
zustellen und sind die älteren Stammrollen, in welchen sich
noch Namen vorgetragen finden, die nicht gestrichen sind, nach
Maßgabe der eingelängten Anmeldungen und der angestellten
Erhebungen zu berichtigen und sind sämtliche Listen bis
längstens 20. Januar zuverlässig anher vorzulegen und
die Belege (Geburtsurkunden und Geburtslisten) zu den
Stammrollen mit einzusenden.
Wegen der Anlage der Listen wird auf Ziffer II des Aus-
schreibens vom 2. Januar 1914 bez. Betreffs — Amtsblatt
Nr. 1/14 — verwiesen.
Hiezu wird noch folgendes bemerkt:
a) es haben sich alle Militärpflichtigen des Jahrganges
1898 und der älteren Jahrgänge wie im Frieden
zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden, auch wenn sie
bereits zu einem Truppenteil auf Grund der Landsturm-
musterung ausgehoben sind, mit Ausnahme der Ein-
gestellten.
in die Rekrutierungsstammrolle des Geburtsjahrganges
1898 sind auch sämtliche in diesem Jahre (also 1898)
geborenen männlichen Personen, soweit der Nachweis
über den früheren Tod fehlt, auf Grund der Geburts-
liste zur Rekrutierungsstammrolle des Jahres 1898 ein-
zutragen, auch wenn sie bereits eingestellt sind,
die Geburtsliste muß mit der Stammrolle ein-
gesandt werden.
Am 22. Dezember 1917.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des
Aushebungsbezirks Burglengenfeld.
Schneider.
Bekanntmachung.
An die Standesämter.
Betreff: Rekrutierung 1918.
Unter Hinweis auf § 46 Ziffer 7 der Wehrordnung, die
Ministerialentschließung vom 6. März 1876 (M.A. Bl. S. 127),
die Ministerialentschließung vom 1. Juni 1895 (M. A.Bl.
S. 321), sowie das bezirksamtliche Ausschreiben vom 19.
Juni 1895 — Bezirksamtsblalt Nr. 44 — werden die Herren
Standesbeamten beauftragt,
1) bis 5. Januar 1918 den mit der Anfertigung der
Rekrutierungsstammrolle betrauten Bürgermeistern einen
Auszug aus dem Geburtsregister für das Jahr 1901,
enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern
männlichen Geschlechts, zu übermitteln, in dieser Geburtsliste
sind zugleich die bis jetzt eingetretenen und aus den Sterbe-
registern zu entnehmenden Sterbefälle der im Jahre 1901
Geborenen vorzutragen.
Für jede zum Standesamtsbezirk gehörige Gemeinde ist
eine besondere Liste anzufertigen;
Dateiname:
amtsblatt-burglengenfeld-1917-12-29-n65_1810.jp2