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Text:
Nr. 4509.
An sämtliche kath. Pfarrämter und Exposituren des Amtsbezirkes.
Betreff: Kirchensammlung für die Pflegeanstalt in Ursberg.
Nachstehend folgt das Ergebnis der im Betreffe bezeichneten
Sammlung.
Pfarramt Burglengenfeld 18.-
6.— „
Dietldorf
3.— „
Duggendorf
16.— „
Kallmünz
10.— „
Kirchenbuch
6.70„
Leonberg
9. —
Neukirchen
3.10„
Premberg
7.70„
Saltendorf
7.50„
Schmidmühlen
10.— „
Schwandorf
4.80 „
Vilshofen
4.40 „
Wackersdorf
Wiefelsdorf
Burglengenfeld, 19. Juni 1912.
An die Gemeindebehörden.
Nr. 4213.
Betreff: Hagelversicherungs-Beitragserleichterungen.
Die Königliche Versicherungskammer beabsichtigt mit Zu-
stimmung des K. Staatsministeriums des Innern und des
Ausschusses der Landes-Hagelversicherungsanstalt, bei günstigem
Verlauf des Versicherungsjahres 1912 die schon in den Jahren
1893, 1895 und 1899 den Versicherten gewährten Beitrags-
erleichterungen (Rabatte) wieder einzuführen.
Den Anstaltsmitgliedern, die im Jahre 1912 keine Entschä-
digung erhalten und seit ihrer ununterbrochenen Versicherung
mehr an Beiträgen geleistet, als an Entschädigung empfangen
haben, soll, wenn sie mindestens 3 Jahre versichert waren, für
je 50 Mk. Beitragsüberschuß 1 Mk. Beitragserleichterung,
wenn sie aber mindestens 10 Jahre versichert waren, für je
50 Mk. Beitragsüberschuß 2 Mk. Beitragserleichterung ge-
währt, d. h. für die nächstjährige Beitragszahlung gutgeschrieben
werden. Dabei ist vorausgesetzt, daß die Hagelentschädigungen
im laufenden Jahre voll ausbezahlt werden können, und der
Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben zur vollen Ge-
währung der berechneten Beitragserleichterungen ausreicht.
Die Königliche Versicherungskammer möchte auf diese Weise
denjenigen Versicherten tunlichst entgegenkommen, die entweder,
weil sie in weniger hagelgefährlichen Gegenden wohnen, oder
weil sie nicht jeden kleinen Graupelschaden anmelden, die
Landesanstalt weniger belasten und nicht schon durch niedrigere
Bemessung der Beiträge ausreichend berücksichtigt sind.
Dies ist zur Kenntnis der Landwirte der Gemeinde zu bringen.
Burglengenfeld, den 9. Juni 1912.
Nr. 4613.
An die einschlägigen Gemeindebehörden.
Betreff: Fleischbeschau- und Schlachtungsstatistik.
Unter Hinweis auf das Ausschreiben vom 11. August 1904
A.Bl. Nr. 49 — folgen demnächst die für die zweite
Jahreshälfte 1912 benötigten Postkarten zur sofortigen Hinaus-
gabe an die Fleischbeschauer mit der Veranlassung, dafür zu
sorgen, daß die Nachweisungen jeweils bis längstens 8. jeden
Monats an das k. statistische Landesamt eingeschickt werden.
Hiezu wird zur entsprechenden Verständigung des betreffenden
Fleischbeschauers folgendes bemerkt:
Ist ein Beschauer gleichzeitig für mehrere Beschaubezirke in
dem nämlichen Verwaltungsbezirke aufgestellt, so genügt die
Expositur
Pfarramt
Expositur
Pfarramt
Pfarramt
Einsendung einer Monatskarte, jedoch sind die Beschaubezirke
immer namentlich anzugeben.
Die Herren Tierärzte, welche Ergänzungsbeschauen vornehmen,
haben ebenfalls monatlich Nachweisungen einzusenden. Wurde
eine Beschau nicht vorgenommen, so ist Fehlanzeige zu erstatten.
Ist ein Tierarzt selbst als Beschauer eines Beschaubezirks
aufgestellt, so können sämtliche in einem Verwaltungsbezirk
vorgenommenen Beschauen auf einer Karte mitgeteilt werden.
Der Eintrag würde dann lauten: Beschaubezirk N.N. sowie
Ergänzungsbeschau im Bezirksamte N.N.
Burglengenfeld, den 19. Juni 1912.
Königliches Bezirksamt.
Geigel.
Nr. 8361.
Abdruck.
Zekanntmachung.
Verminderung der katholischen Wochenfeiertage betr.
K. Staatsministerium des Königlichen Bauses und des Reußern,
R. Staatsministerien dles Innern beider Rbteilungen.
Nach Anzeige des bayerischen Episkopates soll im Vollzuge des
Motu proprio Seiner Heiligkeit des Papstes Pius X. vom
2. Juli 1911 die Feier der Feste des Hl. Joseph und des
Hl. Johannes des Täufers, dann sämtlicher Patrozinien der
Kirchen- und Ortspatrone auf Sonntage verlegt werden; die
bisherigen Festtage Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung und
Mariä Geburt sollen wegfallen.
Seine Königliche Hoheit der Prinzregent haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, diese Verlegung der
Feier der vorgenannten Feste und den Wegfall der drei Marien-
tage zu genehmigen.
Die Tage der bisherigen Feste sind damit des polizeilichen
Schutzes der K. Allerhöchsten Verordnung vom 21. Mai 1897,
betreffend die Feier der Sonn- und Festtage, entkleidet; ihre
fernere Begehung als bürgerliche Feste kommt in Wegfall.
Die protestantischen Festtage bleiben unberührt.
Die K. Regierungen, Kammern des Innern, und die Distrikts-
verwaltungsbehörden haben für weitere Bekanntgabe Sorge zu
tragen.
München, den 12. Mai 1912.
Dr. Frhr. von Berkling.
Dr. Frhr. v. Sollen-Fraunkiofen.
Dr. v. Knisling.
Betreff: Volksmission in Weidenthal.
Auf Grund des § 366 Z. 10 des St.Ges.B. u. Art. 2
und 44, Pol. Str. G.B. erläßt das K. Bezirksamt Nabburg
nachstehende vorübergehende Distriktspol. Vorschrift.
§ 1. Während der Volksmission in Weidenthal vom 7. bis
14. Juli einschließlich ist das Feilhalten und Verkaufen von
Waren im Umherziehen innerhalb des Gemeindebezirkes Guteneck
verboten.
§ 2. Das Aufstellen von Buden und Verkaufsvorrichtungen
jeder Art in Waidenthal ist innerhalb der oben angegebenen
Zeit nur den in der Gemeinde Guteneck ansässigen Gewerbe-
treibenden mit ortspol. Bewilligung gestattet.
§ 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 60 Mark
oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Nabburg, 11. Juni 1912.
Königliches Bezirksamt.
Mantel.
Druck und Verlag: P. Maul's Buchdruckerei, Burglengenfeld.
Dateiname:
amtsblatt-burglengenfeld-1912-06-28-n32_2000.jp2