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103 wird dieses seinem Eheweib Annna Gösl und dem Wolfgang Feneis zur Last gelegt. In der öffentl. Verhandlung läßt nun der An- geschuldigte Feneis Folgendes herkommen: Er sei schon, ehe er zu dem Göslbauer gekommen sei, öfters dahin auf Besuch gekommen. Bei einer solchen Ge- legenheit habe die Bäuerin Anna Gösl ihn darum angeredet, ob er sich nicht zu ihnen verdingen wolle. Als er dieses zugesagt, wenn es ihrem Bauern recht sei, habe sie ihn wieder hinbestellt, wo ihn dann der Bauer gedungen habe, so daß er an Lichtmeß 1860 dort in den Dienst trat. Nachdem er ungefähr ein Vierteljahr dort gewesen, sei die Anna Gösl in sei- ner Gegenwart einmal darauf zu reden gekommen, daß ihr die Leute Allerlei nachsagen, was nicht wahr sei und woran ihr Mann die Schuld trüge. Er habe auf ihr Zureden den Beischlaf mit ihr vollzo- gen. Vom Heirathen sei Anfangs nicht die Rede gewesen. Als der Bauer einmal die Bäuerin ge- schlagen habe, sei er dazwischen gekommen und nun habe die Bäuerin die Aeußerung gemacht: „Ich kann ihn nicht mehr leiden, wenn ich nur den Mann los hätte.“ Bei andern Gelegenheiten habe sie gesagt!: „wer weiß, dauerts noch lange mit ihm bei seinen offenen Füssen.“ Die Bäuerin habe dann später mehr- mals geäußert, daß sie froh wäre, wenn ihr Mann weg wäre, und daß sie ihn dann heirathen würde, indem sie beifügte, er — Feneis — wäre gewiß besser damit. Von dieser Zeit an hätten sie beide öfter gespro- chen, den Bauern wegzuräumen und habe die Bäu- erin einmal geäußert: „wenn nur etwas wäre, was ihn aus dem Wege brächte.“ Im Verlaufe dieses Gespräches sei die Rede darauf gekommen, daß man dieses mit Gift gut thun könne. Er selbst sei auf diesen Gedanken gekommen. Länger sei nun hievon nicht mehr die Rede gewesen und er habe inzwischen aus dem Dienst gehen wollen, allein der Bauer und die Bäuerin haben ihn nicht fortgelassen. Die Bäu- erin habe ihm nun ganz bestimmt versprochen, ihn zu heirathen und es sei nun fest beschlossen worden, den Mann aus dem Wege zu räumen. Sie habe ihn gefragt, was man ihm eingeben könne, worauf er geantwortet habe, er werde schon um etwas schauen. Er sei nun am Sonntage den 2. Juni v. Is., zu dem sogenannten Hofkommispolischen, von dem er gewußt, daß er sich mit Russenausblasen beschäftige und so etwas haben werde, gegangen und habe um 2 Sechser, die ihm die Bäuerin zu diesem Zwecke mitgegeben habe, solchen Zeug gekauft, indem er an- gab, er brauche es für die Schwaben. Er habe zu Hause im Stalle der Bäuerin das Gift gegeben. Dieselbe habe ihm nicht gesagt, wie sie dem Bauern das Gift beibringen werde; er habe jedoch gewußt, daß es nur zu diesem Zwecke gehöre. In einen Branntwein sei zuerst Gift gebracht worden. Er habe es nicht gesehen, weil er damals im Walde gewesen sei, als er jedoch heimgekommen, sei der Bauer auf der Ofenbank gelegen und später habe ihm die Bäuerin gesagt, sie habe ihrem Manne Branntwein geben müssen und sie habe schon eiu Bißl von dem Gift hineingethan. Am andern Tage sei der Bauer krank gewesen und vor dem Essen habe ihm die Feneis-Bäuerin gesagt, sie habe ihrem Manne Kaffee kochen müssen und da habe sie wieder einen Fingerhut voll von dem Pulver hineingethan, sie habe ihm verboten keinem Menschen etwas davon zu sagen. Am Mittwoch den 5. Juni 1860 habe ihn die Bäuerin zum Doktor nach Vohenstrauß geschickt, und als er zurückgekehrt, habe sie ihm gesagt, daß sie einen Thee habe anbrühen müssen, und daß sie wieder ein Bißl Gift hineingethan habe. Sie habe geäußert: „dieses ist schon das dritte Mal und es wird ihn doch umbringen.“ Am Donnerstag den 6. Juni, als er von Vohen- strauß zurückgekehrt sei, sei ihm die Bäuerin entge- gen gekommen und habe geäußert: „werden thut er — ihren Mann meinend — nicht mehr.“ Er habe zwar das Gift geholt und habe gewußt, daß es für den Mann bestimmt sei, allein er selbst habe nie dem Bauern etwas von dem Gifte gegeben. Er sei lediglich durch das wiederholte Versprechen der Bäu- erin, daß sie ihn heirathen werde, verleitet worden, den Bauern aus dem Wege zu schaffen und mitzu- helfen, daß dieses geschehe. Die Mitangeschuldigte Anna Gösl stellt entschie- den in Abrede, ihrem Manne je nach dem Leben ge- trachtet, oder demselben etwas Schädliches beigebracht und so den Tod desselben veranlaßt zu haben. Sie erklärt die ganze Aussage des Feneis als
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amberger-wochenblatt-1862-06-09-n23_1010.jp2