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wird dieses seinem Eheweib Annna Gösl und dem
Wolfgang Feneis zur Last gelegt.
In der öffentl. Verhandlung läßt nun der An-
geschuldigte Feneis Folgendes herkommen: Er sei
schon, ehe er zu dem Göslbauer gekommen sei, öfters
dahin auf Besuch gekommen. Bei einer solchen Ge-
legenheit habe die Bäuerin Anna Gösl ihn darum
angeredet, ob er sich nicht zu ihnen verdingen wolle.
Als er dieses zugesagt, wenn es ihrem Bauern recht
sei, habe sie ihn wieder hinbestellt, wo ihn dann der
Bauer gedungen habe, so daß er an Lichtmeß 1860
dort in den Dienst trat. Nachdem er ungefähr ein
Vierteljahr dort gewesen, sei die Anna Gösl in sei-
ner Gegenwart einmal darauf zu reden gekommen,
daß ihr die Leute Allerlei nachsagen, was nicht wahr
sei und woran ihr Mann die Schuld trüge. Er
habe auf ihr Zureden den Beischlaf mit ihr vollzo-
gen. Vom Heirathen sei Anfangs nicht die Rede
gewesen. Als der Bauer einmal die Bäuerin ge-
schlagen habe, sei er dazwischen gekommen und nun
habe die Bäuerin die Aeußerung gemacht: „Ich kann
ihn nicht mehr leiden, wenn ich nur den Mann los
hätte.“ Bei andern Gelegenheiten habe sie gesagt!:
„wer weiß, dauerts noch lange mit ihm bei seinen
offenen Füssen.“ Die Bäuerin habe dann später mehr-
mals geäußert, daß sie froh wäre, wenn ihr Mann
weg wäre, und daß sie ihn dann heirathen würde,
indem sie beifügte, er — Feneis — wäre gewiß
besser damit.
Von dieser Zeit an hätten sie beide öfter gespro-
chen, den Bauern wegzuräumen und habe die Bäu-
erin einmal geäußert: „wenn nur etwas wäre, was
ihn aus dem Wege brächte.“ Im Verlaufe dieses
Gespräches sei die Rede darauf gekommen, daß man
dieses mit Gift gut thun könne. Er selbst sei auf
diesen Gedanken gekommen. Länger sei nun hievon
nicht mehr die Rede gewesen und er habe inzwischen
aus dem Dienst gehen wollen, allein der Bauer und
die Bäuerin haben ihn nicht fortgelassen. Die Bäu-
erin habe ihm nun ganz bestimmt versprochen, ihn
zu heirathen und es sei nun fest beschlossen worden,
den Mann aus dem Wege zu räumen. Sie habe
ihn gefragt, was man ihm eingeben könne, worauf
er geantwortet habe, er werde schon um etwas schauen.
Er sei nun am Sonntage den 2. Juni v. Is., zu
dem sogenannten Hofkommispolischen, von dem er
gewußt, daß er sich mit Russenausblasen beschäftige
und so etwas haben werde, gegangen und habe um
2 Sechser, die ihm die Bäuerin zu diesem Zwecke
mitgegeben habe, solchen Zeug gekauft, indem er an-
gab, er brauche es für die Schwaben.
Er habe zu Hause im Stalle der Bäuerin das
Gift gegeben. Dieselbe habe ihm nicht gesagt, wie
sie dem Bauern das Gift beibringen werde; er habe
jedoch gewußt, daß es nur zu diesem Zwecke gehöre.
In einen Branntwein sei zuerst Gift gebracht
worden. Er habe es nicht gesehen, weil er damals
im Walde gewesen sei, als er jedoch heimgekommen,
sei der Bauer auf der Ofenbank gelegen und später
habe ihm die Bäuerin gesagt, sie habe ihrem Manne
Branntwein geben müssen und sie habe schon eiu
Bißl von dem Gift hineingethan. Am andern Tage
sei der Bauer krank gewesen und vor dem Essen habe
ihm die Feneis-Bäuerin gesagt, sie habe ihrem Manne
Kaffee kochen müssen und da habe sie wieder einen
Fingerhut voll von dem Pulver hineingethan, sie
habe ihm verboten keinem Menschen etwas davon zu
sagen. Am Mittwoch den 5. Juni 1860 habe ihn
die Bäuerin zum Doktor nach Vohenstrauß geschickt,
und als er zurückgekehrt, habe sie ihm gesagt, daß
sie einen Thee habe anbrühen müssen, und daß sie
wieder ein Bißl Gift hineingethan habe. Sie habe
geäußert: „dieses ist schon das dritte Mal und es
wird ihn doch umbringen.“
Am Donnerstag den 6. Juni, als er von Vohen-
strauß zurückgekehrt sei, sei ihm die Bäuerin entge-
gen gekommen und habe geäußert: „werden thut er
— ihren Mann meinend — nicht mehr.“ Er habe
zwar das Gift geholt und habe gewußt, daß es für
den Mann bestimmt sei, allein er selbst habe nie
dem Bauern etwas von dem Gifte gegeben. Er sei
lediglich durch das wiederholte Versprechen der Bäu-
erin, daß sie ihn heirathen werde, verleitet worden,
den Bauern aus dem Wege zu schaffen und mitzu-
helfen, daß dieses geschehe.
Die Mitangeschuldigte Anna Gösl stellt entschie-
den in Abrede, ihrem Manne je nach dem Leben ge-
trachtet, oder demselben etwas Schädliches beigebracht
und so den Tod desselben veranlaßt zu haben.
Sie erklärt die ganze Aussage des Feneis als
Název souboru:
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