Text na stránkách 4
Text:
senberg müssen 100 große Alleebäume,
nämlich 4 Linden und 6 Pappeln, entfernt werden.
Da diese Bäume Staatseigenthum sind, so wird
zur öffentlichen Versteigerung derselben an die Meist-
bietenden Termin auf
Mittwoch den 2B. Februar l. Is.,
Nachmittags 2 Uhr,
an Ort und Stelle, und für die weitere Verhand-
lung in loco Rosenberg im dortigen Wirthshause
angesetzt, wozu Kaufslustige mit dem Bemerken
eingeladen werden, daß die Strichs-Bedingungen
bei der Steigerungs-Tagsfahrt selbst kundgegeben
werden.
Die zu fällenden Bäume sind bereits bezeichnet,
und der Wegmacher Moosburger von Rosenberg
ist durch die k. Baubehörde Amberg zur allenfall-
sigen Vorzeigung derselben bereits beauftragt.
Sulzbach, den 12. Februar 1859.
Königl. Rentamt Sulzbach.
Schweiger, k. Rentbeamter.
Holzversteigerung.
In den Staatswaldungen Kaundl, Kuchen-
schlag, Flohschlag, knahige Wiese und
Hartling des k. Forstreviers Hannesreuth wird
Dienstag den fl. und Mittwoch den 2.
März 1. Is. folgendes Holzmaterial unter den
üblichen Bedingungen an Ort und Stelle versteigert:
33 Stück Birken-Wagnerholz,
Aspen-Nutzholz,
764
Nadelholzblöcher,
Nadelholzbaustämme,
566
274
Nadelholz-Stangen verschiedener
Sortimente,
2 Klafter Buchen-Scheiter und Prügel,
Nadelholz-Scheiter und Prügel,
1413
weiches Stockholz.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei der hohen
Tanne.
Das Holz ist nummerirt und kann täglich ein-
gesehen werden; auch ertheilt das k. Forstpersonal
in Hannesreuth und Nitzelbuch inzwischen gewünscht
werdende Aufschlüsse.
Hannesreuth, den 16. Februar 1859.
Der königliche Revierförster:
Straßner.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag und Freitag den 24.
und 25. Februar 1859) wird in dem königl.
Forstreviere Holzhammer, Wulddistrikt Neudorfer-
wald und Sulzrangen, folgendes Holzmaterial
öffentlich versteigert:
Am Donnerstag den 24. Februar beim
sogen. Weisbrunnen und Schmierhütte
772 Klafter weiches Stockholz.
Am Freitag den 25. Februar in der Bum-
melseige
833 Stück Baustämme und Blöcher.
Kaufslustige, welche dieses Material noch vor-
her einsehen wollen, haben sich deshalb an den
Unterzeichneten zu wenden, und übrigens am ersten
Tage in dem Reis'schen Wirthshaus zu Schnait-
tenbach und am zweiten im Schloßbräuhaus
zu Holzhammer bis 10 Uhr zu erscheinen, wo
mit dem Verkaufe angefangen wird.
Forst, den 9. Februar 1859.
Der königliche Revierförster:
Angerer.
Bekanntmachung.
Die in neuester Zeit, so haufig' vorkommenden
Pflasterzolldefraudationen veranlassen den unterfer-
tigten Magistrat auf die Bestimmungen der be-
stehenden Pflasterzollordnung dd 24. Oktober 1822
hinzuweisen, wornach von Bezahlung des Zolles
nur befreit sind:
1) alle Posten,
2) alle Bedürfnisse und Naturalreichnisse für lan-
desherrliche Anstalten,
Wägen, welche Aerarial-Salz von einer kgl.
Niederlage zur andern fahren,
Fuhren mit Eisenerz und rohen Kalkstein,
Kohlenfuhren für die hiesige k. Gewehrfabrik,
6) die mit Erntegetreide, Heu, Stroh, Futter und
Früchten beladenen Wägen hiesiger Ein-
wohner, sowie deren Chaisen,
alles Bau- und Brennholz, welches zum Ver-
brauche der hiesigen Bewohner in die
Stadt geführt wird und
8) Vorspannen, welche mit Pferden von hie-
sigen Einwohnern gemacht werden.
Ferners ist bestimmt, daß die Thorwärter ebenso,
wie die Polizei- und Flurwache die Obliegenheit
haben, außerhalb den Thoren jeden Pflasterzoll-
pflichtigen anzuhalten und von ihm den Aus-
weis über den bezahlten Pflasterzoll zu verlangen
und wenn er sich nicht legitimiren kann, ihn in
die Stadt zurück zuweisen, wo er nicht nur zur
Lösung des betreffenden Zollbetrages angehalten,
sondern auch noch außerdessen bestraft werden würde.
Zur Zeit wird an den Thoren von jedem ein-
zelnen Thorwärter der Pflasterzoll eingenommen
und diese sind nach obiger Bestimmung befugt, je-
den Pflasterzollpflichtigen, welcher die Bezahlung
des schuldigen Zolles verweigert, anzuhalten und
wegen Lösung des Zolles, dann behufs Bestrafung
des Renitenten sogleich Anzeige zu erstatten.
Amberg, den 11. Februar 1859.
Stadtmagistrat.
Greil, rechtsk. Bürgermeister.
Název souboru:
amberger-wochenblatt-1859-02-21-n8_0540.jp2