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senberg müssen 100 große Alleebäume, nämlich 4 Linden und 6 Pappeln, entfernt werden. Da diese Bäume Staatseigenthum sind, so wird zur öffentlichen Versteigerung derselben an die Meist- bietenden Termin auf Mittwoch den 2B. Februar l. Is., Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle, und für die weitere Verhand- lung in loco Rosenberg im dortigen Wirthshause angesetzt, wozu Kaufslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Strichs-Bedingungen bei der Steigerungs-Tagsfahrt selbst kundgegeben werden. Die zu fällenden Bäume sind bereits bezeichnet, und der Wegmacher Moosburger von Rosenberg ist durch die k. Baubehörde Amberg zur allenfall- sigen Vorzeigung derselben bereits beauftragt. Sulzbach, den 12. Februar 1859. Königl. Rentamt Sulzbach. Schweiger, k. Rentbeamter. Holzversteigerung. In den Staatswaldungen Kaundl, Kuchen- schlag, Flohschlag, knahige Wiese und Hartling des k. Forstreviers Hannesreuth wird Dienstag den fl. und Mittwoch den 2. März 1. Is. folgendes Holzmaterial unter den üblichen Bedingungen an Ort und Stelle versteigert: 33 Stück Birken-Wagnerholz, Aspen-Nutzholz, 764 Nadelholzblöcher, Nadelholzbaustämme, 566 274 Nadelholz-Stangen verschiedener Sortimente, 2 Klafter Buchen-Scheiter und Prügel, Nadelholz-Scheiter und Prügel, 1413 weiches Stockholz. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei der hohen Tanne. Das Holz ist nummerirt und kann täglich ein- gesehen werden; auch ertheilt das k. Forstpersonal in Hannesreuth und Nitzelbuch inzwischen gewünscht werdende Aufschlüsse. Hannesreuth, den 16. Februar 1859. Der königliche Revierförster: Straßner. Bekanntmachung. Am Donnerstag und Freitag den 24. und 25. Februar 1859) wird in dem königl. Forstreviere Holzhammer, Wulddistrikt Neudorfer- wald und Sulzrangen, folgendes Holzmaterial öffentlich versteigert: Am Donnerstag den 24. Februar beim sogen. Weisbrunnen und Schmierhütte 772 Klafter weiches Stockholz. Am Freitag den 25. Februar in der Bum- melseige 833 Stück Baustämme und Blöcher. Kaufslustige, welche dieses Material noch vor- her einsehen wollen, haben sich deshalb an den Unterzeichneten zu wenden, und übrigens am ersten Tage in dem Reis'schen Wirthshaus zu Schnait- tenbach und am zweiten im Schloßbräuhaus zu Holzhammer bis 10 Uhr zu erscheinen, wo mit dem Verkaufe angefangen wird. Forst, den 9. Februar 1859. Der königliche Revierförster: Angerer. Bekanntmachung. Die in neuester Zeit, so haufig' vorkommenden Pflasterzolldefraudationen veranlassen den unterfer- tigten Magistrat auf die Bestimmungen der be- stehenden Pflasterzollordnung dd 24. Oktober 1822 hinzuweisen, wornach von Bezahlung des Zolles nur befreit sind: 1) alle Posten, 2) alle Bedürfnisse und Naturalreichnisse für lan- desherrliche Anstalten, Wägen, welche Aerarial-Salz von einer kgl. Niederlage zur andern fahren, Fuhren mit Eisenerz und rohen Kalkstein, Kohlenfuhren für die hiesige k. Gewehrfabrik, 6) die mit Erntegetreide, Heu, Stroh, Futter und Früchten beladenen Wägen hiesiger Ein- wohner, sowie deren Chaisen, alles Bau- und Brennholz, welches zum Ver- brauche der hiesigen Bewohner in die Stadt geführt wird und 8) Vorspannen, welche mit Pferden von hie- sigen Einwohnern gemacht werden. Ferners ist bestimmt, daß die Thorwärter ebenso, wie die Polizei- und Flurwache die Obliegenheit haben, außerhalb den Thoren jeden Pflasterzoll- pflichtigen anzuhalten und von ihm den Aus- weis über den bezahlten Pflasterzoll zu verlangen und wenn er sich nicht legitimiren kann, ihn in die Stadt zurück zuweisen, wo er nicht nur zur Lösung des betreffenden Zollbetrages angehalten, sondern auch noch außerdessen bestraft werden würde. Zur Zeit wird an den Thoren von jedem ein- zelnen Thorwärter der Pflasterzoll eingenommen und diese sind nach obiger Bestimmung befugt, je- den Pflasterzollpflichtigen, welcher die Bezahlung des schuldigen Zolles verweigert, anzuhalten und wegen Lösung des Zolles, dann behufs Bestrafung des Renitenten sogleich Anzeige zu erstatten. Amberg, den 11. Februar 1859. Stadtmagistrat. Greil, rechtsk. Bürgermeister.
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amberger-wochenblatt-1859-02-21-n8_0540.jp2