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540 denselben Einwohner eine Klafter Holz abgegeben; — Abnehmer von 1/2 und 1/4 Klaftern können sich erst nach 14 Tagen, und Käufer von 1/3 Klafter nach 7 Tagen neuerdings um ähnliche Quantitäten mel- Für Abgabe ganzer und halber Klafter hat die Anmeldung am Mittwoch jeder Woche Vormittags zwischen 8 und 10 Uhr auf dem Magistrats-Büreau zu ge- schehen, wo diejenigen, welche sich nach den Bestimmungen Nro. 1. zum Holzbe- zuge eignen, in ein Verzeichniß aufge- nommen werden; — für 1/4 und 1/3 Klafter kann jedoch die Anmeldung täglich zwi- schen 8 und 10 Uhr geschehen. Die Zah- lung geschieht sodann im Hospitalgebäude zwischen 11 und 12 Uhr an den Stadt- kammerverwalter Betz, von welchem so- fort der Holzanweiszettel ausgefertigt wird. Holz zu ganzen und halben Klaftern wird in jeder Woche am Donnerstag oder Freitag, zu kleineren Beträgen aber, täglich um 1 Uhr Nachmittags im Holzmagazin durch den Magazinverwalter Magistratsrath Mayer, gegen Vorlage des betreffenden Holzanweiszettels verab- folgt. Als Preis für eine ganze Klafter sind 6 fl. 30 kr., für eine halbe Klafter 3 fl. 15 kr., für eine 1/4 Klafter 1 fl. 38 kr. fest- gesetzt; — für 1/34 Klafter, welche nur im geklobenen Zustande abgegeben werden, sind 42 kr. als Kaufspreis bestimmt. Für jene Holzabnehmer, welche kein ei- genthümliches Gespann besitzen, oder sol- ches entlehnen wollen, stehen Wägen bereit, welche das gekaufte Holz in die Wohnungen der Käufer fahren, und für einen solchen Transport nebst Auf- und den. Abladen ist bei jeder Klafter die Gebühr von 24 kr. zu entrichten. 8. Da das städtische Holzmagazin hauptsäch- lich zur Unterstützung der minderbemittel- ten Einwohnerschaft errichtet worden ist, und damit die getroffene Anordnung nicht fernerhin umgangen werden könne, wurde dem Verwalter des Holzmagazins aus- drücklich verboten, Zahlungen für das abzunehmende Holz anzunehmen, und ihm vielmehr der Auftrag ertheilt, nur gegen Uebergabe eines von der Stadtkämmerei ausgestellten Bewilligungsscheines das Holz verabfolgen zu lassen. Deßgleichen wurde auch die Stadt- kammerverwaltung angewiesen, nur denje- nigen Individuen Bewilligungsscheine aus- zustellen, welche nach Maßgabe der unter Nro. 1. aufgeführten Bestimmungen sich zum Holzbezuge eignen, und daher in das an die Stadtkammerverwaltung mitzuthei- lende Verzeichniß aufgenomwen werden. 9. Die Tage und Stunden der Anmeldung, sowie der Holzabgaben sind pünktlich ein- zuhalten, damit genauere Geschäftsordnung beobachtet — und störendes Geläufe ver- mieden werde. Amberg am 18. Oktober 1853. Stadtmagistrat. Der rechtskundige Bürgermeister Lengfelder. Greil. Gerichtliche Bekanntmachungen. Landgerichtliche Spar-Kassa Amberg gegen Barbara Harrer wegen Hypothek-Zinsen betr. Im Wege der gerichtlichen Hilfsvollstreckung werden folgende Realitäten der Beisitzerswittwe Barbara Harrer dahier dem öffentlichen Verkaufe an den Meistbietenden untergestellt: 1) das Wohnhaus im Neustift sub Nro. 107
Dateiname: 
wochenblatt-amberg-1853-10-27-n86_4450.jp2