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denselben Einwohner eine Klafter Holz
abgegeben; — Abnehmer von 1/2 und 1/4
Klaftern können sich erst nach 14 Tagen,
und Käufer von 1/3 Klafter nach 7 Tagen
neuerdings um ähnliche Quantitäten mel-
Für Abgabe ganzer und halber Klafter
hat die Anmeldung am Mittwoch jeder
Woche Vormittags zwischen 8 und 10
Uhr auf dem Magistrats-Büreau zu ge-
schehen, wo diejenigen, welche sich nach
den Bestimmungen Nro. 1. zum Holzbe-
zuge eignen, in ein Verzeichniß aufge-
nommen werden; — für 1/4 und 1/3 Klafter
kann jedoch die Anmeldung täglich zwi-
schen 8 und 10 Uhr geschehen. Die Zah-
lung geschieht sodann im Hospitalgebäude
zwischen 11 und 12 Uhr an den Stadt-
kammerverwalter Betz, von welchem so-
fort der Holzanweiszettel ausgefertigt
wird.
Holz zu ganzen und halben Klaftern wird
in jeder Woche am Donnerstag oder
Freitag, zu kleineren Beträgen aber,
täglich um 1 Uhr Nachmittags im
Holzmagazin durch den Magazinverwalter
Magistratsrath Mayer, gegen Vorlage
des betreffenden Holzanweiszettels verab-
folgt.
Als Preis für eine ganze Klafter sind
6 fl. 30 kr., für eine halbe Klafter 3 fl.
15 kr., für eine 1/4 Klafter 1 fl. 38 kr. fest-
gesetzt; — für 1/34 Klafter, welche nur im
geklobenen Zustande abgegeben werden,
sind 42 kr. als Kaufspreis bestimmt.
Für jene Holzabnehmer, welche kein ei-
genthümliches Gespann besitzen, oder sol-
ches entlehnen wollen, stehen Wägen
bereit, welche das gekaufte Holz in die
Wohnungen der Käufer fahren, und für
einen solchen Transport nebst Auf- und
den.
Abladen ist bei jeder Klafter die Gebühr
von 24 kr. zu entrichten.
8. Da das städtische Holzmagazin hauptsäch-
lich zur Unterstützung der minderbemittel-
ten Einwohnerschaft errichtet worden ist,
und damit die getroffene Anordnung nicht
fernerhin umgangen werden könne, wurde
dem Verwalter des Holzmagazins aus-
drücklich verboten, Zahlungen für das
abzunehmende Holz anzunehmen, und ihm
vielmehr der Auftrag ertheilt, nur gegen
Uebergabe eines von der Stadtkämmerei
ausgestellten Bewilligungsscheines das Holz
verabfolgen zu lassen.
Deßgleichen wurde auch die Stadt-
kammerverwaltung angewiesen, nur denje-
nigen Individuen Bewilligungsscheine aus-
zustellen, welche nach Maßgabe der unter
Nro. 1. aufgeführten Bestimmungen sich
zum Holzbezuge eignen, und daher in das
an die Stadtkammerverwaltung mitzuthei-
lende Verzeichniß aufgenomwen werden.
9. Die Tage und Stunden der Anmeldung,
sowie der Holzabgaben sind pünktlich ein-
zuhalten, damit genauere Geschäftsordnung
beobachtet — und störendes Geläufe ver-
mieden werde.
Amberg am 18. Oktober 1853.
Stadtmagistrat.
Der rechtskundige Bürgermeister
Lengfelder.
Greil.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
Landgerichtliche Spar-Kassa Amberg gegen
Barbara Harrer wegen Hypothek-Zinsen betr.
Im Wege der gerichtlichen Hilfsvollstreckung
werden folgende Realitäten der Beisitzerswittwe
Barbara Harrer dahier dem öffentlichen
Verkaufe an den Meistbietenden untergestellt:
1) das Wohnhaus im Neustift sub Nro. 107
Dateiname:
wochenblatt-amberg-1853-10-27-n86_4450.jp2