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Blatt
Des königl. Bezirksamtes Amberg.
Dasselbe erscheint wöchentlich Imal und iostet per Vierteljahr 1 M.
Nr. 46.
Amberg, Samstag, den 28. September 1912.
50. Jahrg.
Amtstage sinden statt in Amberg: jeden Mittwoch und Samstag;
Fällt auf einen Mittwoch oder Samstag ein Feiertag, so wird der Amtstag tags zu vor abgehalten.
e Amtstage in Vilseck werden am Ende jeden Monats für den kommenden Monat im Amtsblatt bekannt
gegeben werden.
lihalt: 1. Distriktsratsverhandlungen für das Jahr 1913. — 2. Hagelschäden. — 3. Distriktsratsverhand-
agen. — 4. Meisterkurse für Handwerker. — 5. Amtstag in Vilseck. 6. Gemeindekrankenversicherung.
Scharfschießen auf dem Truppenübungsplatz. — 8. Haferankauf. — 9. Haushaltungsschule in Amberg.
Maul- und Klauenseuche. I 11. Südwestafrikadenkmünze. — 12. Herstellung eines Ortsverbindungs-
weges von Atzmannsricht nach Krickelsdorf.
Antlicher Teil.
kanntmachungen des K. Bezirksamts Amberg
6482.
An die Stadtmagistrate und die übrigen
Gemeindeverwaltungen.
treff: Distriktsratsverhandlungen für das Jahr 1913.
Gesuche um Zuwendungen aus Distriktsmitteln für
Jahr 1913 sind bei Meidung der Nichtberück-
tigung
bis spätestens 15. Oktober lfd. Is.
dden bezirksamtlichen Einlauf zu bringen.
Bezüglich der von den Gemeindeverwaltungen
ccht Armenpflegschaftsräten) anzubringenden Gesuche
Zuschüsse aus Distriktsmitteln wegen Ueberbürd-
lg mit Armenlasten, für welche die Min. Entschl.
n 8. Juni 1902 (Min.Amtsbl. des Innern S. 233)
ßgabend ist, wird zur genauesten Beachtung be-
rrkt, daß sie nach der in der gen. Min. Entschl. (Amts-
itt des Innern S. 241) vorgeschriebenen Uebersicht
ls Formular hierzu kann in der Bachmann'schen
lichhandlung (Fenzl) in Amberg bezogen werden)
tter Befolgung nachstehender Anordnungen aufge-
mmen werden müssen.
In der Rubrik 3 ist die Einwohnerzahl nach dem
Stande der letzten Volkszählung aufzuführen.
In Rubrik 4 ist das Steuersoll des letzten Rech-
nungsjahres (heuer von 1911) einschließlich der
Steuer des k. Staatsärars einzusetzen.
Die Einträge in die Rubriken 4—-14 sind auf Grund
der gemeindlichen Rechnungen und Umlagenlisten
von 1911, bezw. der Voranschläge von 1912 zu
machen. Die fog. Schul- und Armenumlagen
sind Gemeindeumlagen und müssen daher den Ge-
meindeumlagen in Rubrik 6 und 7 zugerechnet
werden.
Werden Sonderumlagen für verschiedene Bekennt-
nisschulen (Artikel 3 des Schulbedarfsgesetzes) oder
besondere Ortschaftsumlagen erhoben, so sind die für
die ganze Gemeinde und für deren einzelne
Bestandteile in Frage kommenden Umlagen
sowohl dem Betrage als dem Prozentver-
hältnisse nach übersichtlich ausgeschieden vor-
zutragen. Zu den für einzelne Bestandteile der Ge-
meinde in Betracht kommenden Umlagen (Orts- und
Schulsonderumlagen) muß das treffende Steuer-
soll in Klammern vermerkt werden.
Die Kirchen- und Distriktsumlagen dürfen
den Gemeindeumlagen in Rubrik 6 und 7 nicht zu-
gezählt werden. Die letzteren sind in Rubrik 17
entsprechend vorzumerken, während die Kirchenum-
lagen in Rubrik 6 und 7 sowohl dem Betrage als
dem Prozentverhältnisse nach ausgeschieden mit dem
hiefür in Betracht kommenden Steuersolle unter Ein-
haltung eines entsprechenden Abstandes in Klammer
beizusetzen sind.
Das Erträgnis der Aufschläge ist in Rubrik 15 ein-
zeln ziffernmäßig nach dem Anfalle im letzten Rech-
nungsjahr (heuer von 1911) anzugeben.
Die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse in
Rubrik 16 hat bei den im heurigen Jahre schon
unterstützten Gemeinden nicht mehr zu erfolgen, o-
ferne die Verhältnisse im wesentlichen unverändert
geblieben sind.
Bei Gemeinden, welche heuer zum ersten Male um
eine Unterstützung einkommen, haben für Ausfüllung
der Rubrik 16 die Art und Weise der Hauptbe-
schäftigung und des Hauptnahrungszweiges, Kredit-
verhältnisse, Höhe des Verdienstes der Bevölkerung,
Größe des einzelnen Grundbesitzes, Ertrags- und
Bewirtschaftungsfähigkeit, Belastung des Grundes
und Bodens, Klima, die sonstigen wirtschaftlichen
Verhältnisse usw., Ausgaben für außerordentliche
Zwecke, welche außerhalb des Gebietes der Armen-
Dateiname:
amtsblatt-amberg-1912-09-28-n46_4430.jp2