Text auf der Seite 3
Text:
spätestens bis 10. Juni l. Js.
ahier einzureichen.
Hiebei wird bemerkt:
1. Die Stiftung ist zur Unterstützung von Ange-
örigen der früheren 3., nunmehrigen 5. Division in
türnberg bestimmt.
2. Das Stiftungskapital beträgt 10.000 Mark; die
ieraus anfallenden Renten von jährlich 350 Mark
berden als einmalige Unterstützung alljährlich am 10.
suli durch den Kommandeur der früheren 3., nunmehr
Division in Nürnberg verteilt und zwar an solche
hemalige Angehörige der genannten Division, welche
en Feldzug 1866 mitgemacht haben, und wenn solche
dicht vorhanden sind, an aktive oder pensionierte Unter-
ffiziere oder Mannschaften der vormaligen 3., nun-
mehrigen 5. Division.
3. Stiftungsgemäß ist der Mindestbetrag je einer
Unterstützung 50 M., so daß bei dem in Ziffer 2 ange-
gebenen Zinsenanfall alljährlich höchstens ? Gesuch-
teller mit Spenden bedacht werden können. Zur Be-
fücksichtigung gelangen nur mittellose, würdige Per-
onen, welche durch Gebrechen in Folge des
Krieges erwerbsunfähig oder wenigstens im höchsten
Grade erwerbsbeschränkt sind und sonstige Beihilfen
nicht beziehen.
4. Der Stand der 3. Infanterie=Division war
während des Feldzuges 1866 folgender:
5. Infanterie-
6. Infanterie-
Brigade.
Brigade.
11. Inf. Reg. (1., 2., 3. Bat.) 6. Inf. Reg. (1., 3. Bat.)
15. Inf.Reg. (1., 2., 3. Bat.) 14. Inf. Reg. (1., 2. Bat.)
5. Jäger-Bataillon.
1. Jäger-Bataillon.
Divisions-Kavallerie.
(Major Muck vom 1. Art. Reg.)
2. Chev. Reg.
Divisions-Artillerie.
gezogene 6pfünder-Batterie: 12pfünder-Batterie:
(Hptm. Frhr. v. Lottersberg) (Hptm. Schuster).
Parks:
Genie-Abteilung: Verpflegungsabteilung Nr. 4.
(Oberleutnant Haid) Aufnahms-Feldspital Nr. 3.
Munitions-Reserve:
3. Sanitäts-Kompagnie.
Aufnahms-Feldfpital Nr. 7. (Unterleutnant Schöninger.)
5. Gesuche, welche mit den notwendigen Nachweisen
nicht belegt sind, können eine Berücksichtigung nicht er-
warten. Die Herren Bürgermeister haben deshalb die
Gesuchsteller entsprechend zu belehren.
Amberg, den 3. Mai 1912.
Lutz.
Bekanntmachung
Betreff: Straßensperrung.
Wegen Verlegung von Wasserleitungsrohren auf
der Distriktsstraße Auerbach-Vilseck wird die genannte
Straße von der Bahnunterführung bei Auerbach bis zur
Restauration „Glück auf“ bis zum 15. Mai l. J. für
den Fuhrwerksverkehr gesperrt; als Ersatzweg kommt
der Ortsverbindungsweg Auerbach—Welluck in Betracht.
Eschenbach, den 29. April 1912.
Kgl. Bezirksamt.
J. V.
gez. Freudenberger.
Landwirtschaft.
Pferdeschutz. Man sieht Pferde, denen auch die
Schopf- und Mähnenhaare abgeschnitten sind, nicht blos
der Schweif. Diese Tatsache macht zur Pflicht, erneut
auf die Ungehörigkeit dieser Beraubung von wichtigen
Körperteilen, die dem Pferde von der Natur zur De-
ung, zum Schutze und zur Abwehr zweckmäßig verliehen
sind, aufmerksam zu machen. Wer seine Pferde lieb
hat, trage Sorge, daß die Schopfe, Mähnen- und
Schweifhaare ungeschmälert erhalten werden, damit ihre
schützenden Eigenschaften bewahrt bleiben. Selbst das
bloße Verkürzen der Schweifhaare bei unbeschädigter
Schweifrübe ist zu vermeiden, damit die Pferde jederzeit
gegen das belästigende und im Sommer sich noch ver-
mehrende, quälende und peinigende Insektenzeug in
vollem Umfange zur Abwehr und zur Vertreibung be-
fähigt sind. Aus diesem Grunde sind auch die Haare,
die noch an einer durch Kupieren beschädigten Schweif-
rübe vorhanden sind, unbeschnitten zu lassen. Sollte
der haarlose Schweifstumpf, den man hin und wieder
bei Pferden erblickt, nicht als abschreckendes Beispiel und
als Warnung dienen? Und sollte nicht gegen das Ku-
pieren und die Beraubung der Schopf- und Mähnen-
haare durch Ausreißen und Abschneiden und das Ver-
kürzen der Schweifhaare (Querschnitt) endlich gesetzlich
eingeschritten werden können? Ueber die unbedingte Not-
wendigkeit der Erhaltung der Schopf-, Mähnen- und
Schweifhaare findet man in dem „Offenen Briefe an die
Pferdebesitzer aller Stände“ Näheres vor. Derselbe ist
durch die Buchdruckerei von Reinhard Seidel in Weißer
Hirsch, für Pferdebesitzer und Pferdepfleger kostenlos zu
beziehen.
Frisches Wasser für den Hofhund. Die Land-
bevölkerung lebt jetzt in der Zeit, da die Leute am
frühen Morgen zur Arbeit aufs Feld gehen und in
vielen Fällen erst abends zurückkehren. Das während-
dessen zu Hause bleibende Vieh ist meist der Aufsicht
von Kindern anvertraut, die zur Not die wichtigsten Ob-
liegenheiten besorgen können. Eines wird dabei in 90
von 100 Fällen vergessen, nämlich dem an der Kette
liegenden Hofhund Wasser zu geben. Die wärmere
Jahreszeit erfordert es, daß dem treuen Wächter des
Hauses wenigstens das Trinkgefäß tagsüber einige Male
mit frischem Wasser gefüllt werde. Die Kinder werden
diesen Dienst gern erfüllen; aber sie müssen bei ihrer
Vergeßlichkeit käglich daran erinnert werden.
Sparsamkeit mit Saatgut. Bei wiederholtem
und keineswegs überflüssigem Eggen kommen viele
untergebrachte Samenkörner wieder an die Oberfläche;
dort können sie nur keimen, wenn das Wetter feucht
ist, während sie unter trockener Wärme verschmachten.
Auch Wind und Regen legen in lockeren Eggenstrichen
viele Saatkörner bloß, welche so ebenfalls verloren
gehen. Um solche Verluste zu vermeiden oder doch zu
vermindern, überfahre man die bestellten Felder nach
dem Eggen mit einer glatten Walze, damit die Körner
in innigere Verbindung mit der Erde gebracht werden.
Die Arbeit des Walzens macht sich durch Ersparnisse an
Saat bezahlt und der Stand der Felder wird dadurch
gebessert.
Richtamtliches.
Dateiname:
amtsblatt-amberg-1912-05-04-n24_3660.jp2