Text auf der Seite 3

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spätestens bis 10. Juni l. Js. ahier einzureichen. Hiebei wird bemerkt: 1. Die Stiftung ist zur Unterstützung von Ange- örigen der früheren 3., nunmehrigen 5. Division in türnberg bestimmt. 2. Das Stiftungskapital beträgt 10.000 Mark; die ieraus anfallenden Renten von jährlich 350 Mark berden als einmalige Unterstützung alljährlich am 10. suli durch den Kommandeur der früheren 3., nunmehr Division in Nürnberg verteilt und zwar an solche hemalige Angehörige der genannten Division, welche en Feldzug 1866 mitgemacht haben, und wenn solche dicht vorhanden sind, an aktive oder pensionierte Unter- ffiziere oder Mannschaften der vormaligen 3., nun- mehrigen 5. Division. 3. Stiftungsgemäß ist der Mindestbetrag je einer Unterstützung 50 M., so daß bei dem in Ziffer 2 ange- gebenen Zinsenanfall alljährlich höchstens ? Gesuch- teller mit Spenden bedacht werden können. Zur Be- fücksichtigung gelangen nur mittellose, würdige Per- onen, welche durch Gebrechen in Folge des Krieges erwerbsunfähig oder wenigstens im höchsten Grade erwerbsbeschränkt sind und sonstige Beihilfen nicht beziehen. 4. Der Stand der 3. Infanterie=Division war während des Feldzuges 1866 folgender: 5. Infanterie- 6. Infanterie- Brigade. Brigade. 11. Inf. Reg. (1., 2., 3. Bat.) 6. Inf. Reg. (1., 3. Bat.) 15. Inf.Reg. (1., 2., 3. Bat.) 14. Inf. Reg. (1., 2. Bat.) 5. Jäger-Bataillon. 1. Jäger-Bataillon. Divisions-Kavallerie. (Major Muck vom 1. Art. Reg.) 2. Chev. Reg. Divisions-Artillerie. gezogene 6pfünder-Batterie: 12pfünder-Batterie: (Hptm. Frhr. v. Lottersberg) (Hptm. Schuster). Parks: Genie-Abteilung: Verpflegungsabteilung Nr. 4. (Oberleutnant Haid) Aufnahms-Feldspital Nr. 3. Munitions-Reserve: 3. Sanitäts-Kompagnie. Aufnahms-Feldfpital Nr. 7. (Unterleutnant Schöninger.) 5. Gesuche, welche mit den notwendigen Nachweisen nicht belegt sind, können eine Berücksichtigung nicht er- warten. Die Herren Bürgermeister haben deshalb die Gesuchsteller entsprechend zu belehren. Amberg, den 3. Mai 1912. Lutz. Bekanntmachung Betreff: Straßensperrung. Wegen Verlegung von Wasserleitungsrohren auf der Distriktsstraße Auerbach-Vilseck wird die genannte Straße von der Bahnunterführung bei Auerbach bis zur Restauration „Glück auf“ bis zum 15. Mai l. J. für den Fuhrwerksverkehr gesperrt; als Ersatzweg kommt der Ortsverbindungsweg Auerbach—Welluck in Betracht. Eschenbach, den 29. April 1912. Kgl. Bezirksamt. J. V. gez. Freudenberger. Landwirtschaft. Pferdeschutz. Man sieht Pferde, denen auch die Schopf- und Mähnenhaare abgeschnitten sind, nicht blos der Schweif. Diese Tatsache macht zur Pflicht, erneut auf die Ungehörigkeit dieser Beraubung von wichtigen Körperteilen, die dem Pferde von der Natur zur De- ung, zum Schutze und zur Abwehr zweckmäßig verliehen sind, aufmerksam zu machen. Wer seine Pferde lieb hat, trage Sorge, daß die Schopfe, Mähnen- und Schweifhaare ungeschmälert erhalten werden, damit ihre schützenden Eigenschaften bewahrt bleiben. Selbst das bloße Verkürzen der Schweifhaare bei unbeschädigter Schweifrübe ist zu vermeiden, damit die Pferde jederzeit gegen das belästigende und im Sommer sich noch ver- mehrende, quälende und peinigende Insektenzeug in vollem Umfange zur Abwehr und zur Vertreibung be- fähigt sind. Aus diesem Grunde sind auch die Haare, die noch an einer durch Kupieren beschädigten Schweif- rübe vorhanden sind, unbeschnitten zu lassen. Sollte der haarlose Schweifstumpf, den man hin und wieder bei Pferden erblickt, nicht als abschreckendes Beispiel und als Warnung dienen? Und sollte nicht gegen das Ku- pieren und die Beraubung der Schopf- und Mähnen- haare durch Ausreißen und Abschneiden und das Ver- kürzen der Schweifhaare (Querschnitt) endlich gesetzlich eingeschritten werden können? Ueber die unbedingte Not- wendigkeit der Erhaltung der Schopf-, Mähnen- und Schweifhaare findet man in dem „Offenen Briefe an die Pferdebesitzer aller Stände“ Näheres vor. Derselbe ist durch die Buchdruckerei von Reinhard Seidel in Weißer Hirsch, für Pferdebesitzer und Pferdepfleger kostenlos zu beziehen. Frisches Wasser für den Hofhund. Die Land- bevölkerung lebt jetzt in der Zeit, da die Leute am frühen Morgen zur Arbeit aufs Feld gehen und in vielen Fällen erst abends zurückkehren. Das während- dessen zu Hause bleibende Vieh ist meist der Aufsicht von Kindern anvertraut, die zur Not die wichtigsten Ob- liegenheiten besorgen können. Eines wird dabei in 90 von 100 Fällen vergessen, nämlich dem an der Kette liegenden Hofhund Wasser zu geben. Die wärmere Jahreszeit erfordert es, daß dem treuen Wächter des Hauses wenigstens das Trinkgefäß tagsüber einige Male mit frischem Wasser gefüllt werde. Die Kinder werden diesen Dienst gern erfüllen; aber sie müssen bei ihrer Vergeßlichkeit käglich daran erinnert werden. Sparsamkeit mit Saatgut. Bei wiederholtem und keineswegs überflüssigem Eggen kommen viele untergebrachte Samenkörner wieder an die Oberfläche; dort können sie nur keimen, wenn das Wetter feucht ist, während sie unter trockener Wärme verschmachten. Auch Wind und Regen legen in lockeren Eggenstrichen viele Saatkörner bloß, welche so ebenfalls verloren gehen. Um solche Verluste zu vermeiden oder doch zu vermindern, überfahre man die bestellten Felder nach dem Eggen mit einer glatten Walze, damit die Körner in innigere Verbindung mit der Erde gebracht werden. Die Arbeit des Walzens macht sich durch Ersparnisse an Saat bezahlt und der Stand der Felder wird dadurch gebessert. Richtamtliches.
Dateiname: 
amtsblatt-amberg-1912-05-04-n24_3660.jp2