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auszuge aus dem Gemeindebürgerverzeichnisse bestimmt 10. Februar 1912 erher vorgelegt werden mit der Bestätigung, daß der ewählte von der Wählbarkeit zur Gemeindevertretung icht ausgeschlossen ist. Zur Vermeidung von Doppel- ahlen wird hiermit bekannt gegeben, daß a) im Distrikte Amberg. 1. Herr Dorfner Richard, Gutsbesitzer in Theuern, 2. Herr Friedrich Frhr. v. Feilitzsch, K. Kämmerer, Oberstleutnank a. D. und Rittergutsbesitzer in Ebermannsdorf, 3. Herr Karl v. Coulon, Gutsbesitzer in Wolfring, b) im Distrikt Vilseck 1. Herr Feustel Christian, Gutsbesitzer in Langen- bruck, 2. Herr Botzenhard Nepomuk, Gutsbesitzerin Altneuhaus, 3. Herr Dorfner Florian, Gutsbesitzer in Altenweiher, ls höstbesteuerte Grundbesitzer kraft des Gesetzes schon Mitglieder des Distriktsrates sind. Formulare für die Einladung, das Wahlprotokoll, Der Auszug aus dem Gemeindebürgerverzeichnis und Wahlzettel werden unter Umschlag hinausfolgen. Amberg, den 25. Januar 1912. � u tz. tr. 710. An die Gemeindebehörden. Betreff: Maul- und Klauenseuche. Die Maul- und Klauenseuche ist außer den mit erfügung vom 26. Jan. Nr. 710' (A. Bl. S. 25) bekannt gegebenen Gehöften neu ausgebrochen im Gehöft des hohann Rubenbauer Hs.Nr. 2 in Gärmersdorf. perrvezirk: das Gehöft des Johann Rubenbauer 5s.Nr. 2, des Johann Meiler Hs.Nr. 5, des Gastwirts Fohann Hierl Hs.Nr. 1, des Gütlers Joh. Schleicher s.Nr. 6 und des Georg Daller Hs.Nr. 7 in Gärmers- lorf. Beobachtungsgebiet: Die Ortsflur Gärmersdorf. Für das Sperr- und Beobachtungsgebiet gelten die Anordnungen der genannten Verfügung vom 26. Jan. Dies ist sofort in der Gemeinde bekannt zu machen. Die Seuche tritt diesmal in bösartiger Form auf. 4 Tiere sind an ihr bereits eingegangen. Eine genaue Beobachtung der Seuchenvorschriften, Die sofortige Anzeigeerstattung bei seuchenverdächtigen Erscheinungen ist deshalb dringend notwendig und bürde bei Verfehlungen unnachsichtlich mit Strafen ingeschritten werden. Die Seuche ist höchstwahrscheinlich durch Vieh- händler eingeschleppt worden. Den Viehbesitzern wird eshalb wiederholt in ihrem eigenen Interesse dringend nahegelegt, alle fremde Personen, insbesonders Händler, Viehkastrierer unbedingt von dem Be- reten der Stallungen und der Verührung ihrer Tiere fernzuhalten. Für den notwendigen Verkauf von Tieren wird die genossenschaftliche Viehverwertungsstelle beim Lagerhaus Amberg, deren Benützung schon des öfteren nahegelegt wurde, gerade jetzt besonders em- pfohlen. Dies ist sofort in der Gemeinde bekannt zu nachen und den Viehbesitzern zu eröffnen. Nachweis ist binnen 3 Tagen vorzulegen. Amberg, den 29. Januar 1912. J. V.: Hetzel. Nr. 719. An die Gemeindebehörden. Betreff:Maul- und Klauenseuche. Die Maul- und Klauenseuche ist am 27. Januar im Gehöft des Viehhändlers August Häring E 171 in Amberg amtstierärztlich festgestellt worden. Sperrbezirk: Das Seuchengehöft. Beobachtungsgebiet: Der Stadtteil, der begrenzt wird an der Katharinen-, Oberntraut-, Egl- seer- und Steinhauserstraße. Dies ist sofort öffentlich bekannt zu machen. Amberg, den 29. Januar 1912. J. V.: Hetzel. Nr. 298. Bekanntmachung. Betreff: Wahlen zur Handwerkskammer und zum Gesellenausschuß Nach § 103c der Gewerbe-Ordnung und § 2 Abs. 2. sowie § 43 des Statuts für die Handwerkskammer der Oberpfalz und von Regensburg vom 11. Dezbr. 1899 (Kr.A.Bl. 1900 S. 6 ff.) hat alle 3 Jahre die Hälfte der Mitglieder und Ersatzmänner der Handwerkskammer und ihres Gesellenausschusses auszuscheiden. Zur Vorbereitung der hienach in der ersten Hälfte dieses Jahres notwendigen Wahlen ist hieramts ein Verzeichnis der Wahlberechtigten zur Wahl der Mit- glieder der Handwerkskammer und ihrer Ersatzmänner sowie zur Wahl des Gesellenausschusses der Handwerks- kammer aufgestellt worden. Aus diesem Verzeichnisse ist die auf jeden Wahlkörper (§§ 1, 5, der Wahlordnung für die Handwerkskammer Kr.A.Bl. 1900 S. 24 ff.) entfallende Stimmenzahl ersichtlich. Dieses Verzeichnis liegt während einer Stägigen Frist zur Einsicht der Beteiligten hieramts öffentlich auf. Zugleich ergeht die Aufforderung, etwaige Beschwerden binnen 14 Tagen hieramts anzubringen. Amberg, den 25. Januar 1912. J. V.: Hetzel. Nr. 478. An die Gemeindebehörden. Betreff: Maul- und Klauenseuche. Stand der Maul- und Klauenseuche in Bayern am 30. Dez. 1911. Verseucht sind in den Bezirken: 1. Aibling: 2 Gehöfte in 2 Gemeinden. 2. Aichach: 23 Gehöfte in 6 Gemeinden. 3. Altötting: 14 Gehöfte in 12 Gemeinden. 4. Berchtesgaden: 1 Gehöft in Schönau. 5. Dachau: 1 Gehöft in Eichhofen. 6. Ebersberg: 6 Gehöfte in 4 Gemeinden. 7. Erding: 3 Gehöfte in 3 Gemeinden. 8. Freising-Bezirksamt: 65 Gehöfte in 16 Gemeinden. 9. Friedberg: 79 Gehöfte in 7 Gemeinden. 10. Fürstenfeldbruck: 13 Gehöfte in 4 Gemeinden. 11. Garmisch: 16 Gehöfte in 2 Gemeinden. 12. Ingolstadt-Stadt: 3 Gehöfte in Ingolstadt. 13. Landsberg a. L.-Bezirksamt: 56 Geh. in 11. Gem. 14. Landsberg-Stadt: 1' Geh. in Landsberg. 15. Laufen: 18 Geh. in 10 Gemeinden. 16. Miesbach: 1 Gehöft in Warngau. 17. Mühldorf: 36 Gehöfte in 11 Gemeinden. 18. München-Bezirksamt: 72 Geh. in 11 Gem. München-Stadt: 2 Gehöfte in München. Pfaffenhofen: 10 Geh. in 3 Gem. Rosenheim-Bezirksamt: 16 Geh. in 4 Gem. 8 zum 20. 19. 21.
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