Text na stránkách 3
Text:
auszuge aus dem Gemeindebürgerverzeichnisse bestimmt
10. Februar 1912
erher vorgelegt werden mit der Bestätigung, daß der
ewählte von der Wählbarkeit zur Gemeindevertretung
icht ausgeschlossen ist. Zur Vermeidung von Doppel-
ahlen wird hiermit bekannt gegeben, daß
a) im Distrikte Amberg.
1. Herr Dorfner Richard, Gutsbesitzer in Theuern,
2. Herr Friedrich Frhr. v. Feilitzsch, K. Kämmerer,
Oberstleutnank a. D. und Rittergutsbesitzer in
Ebermannsdorf,
3. Herr Karl v. Coulon, Gutsbesitzer in Wolfring,
b) im Distrikt Vilseck
1. Herr Feustel Christian, Gutsbesitzer in Langen-
bruck,
2. Herr Botzenhard Nepomuk, Gutsbesitzerin Altneuhaus,
3. Herr Dorfner Florian, Gutsbesitzer in Altenweiher,
ls höstbesteuerte Grundbesitzer kraft des Gesetzes schon
Mitglieder des Distriktsrates sind.
Formulare für die Einladung, das Wahlprotokoll,
Der Auszug aus dem Gemeindebürgerverzeichnis und
Wahlzettel werden unter Umschlag hinausfolgen.
Amberg, den 25. Januar 1912.
� u tz.
tr. 710. An die Gemeindebehörden.
Betreff: Maul- und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist außer den mit
erfügung vom 26. Jan. Nr. 710' (A. Bl. S. 25) bekannt
gegebenen Gehöften neu ausgebrochen im Gehöft des
hohann Rubenbauer Hs.Nr. 2 in Gärmersdorf.
perrvezirk: das Gehöft des Johann Rubenbauer
5s.Nr. 2, des Johann Meiler Hs.Nr. 5, des Gastwirts
Fohann Hierl Hs.Nr. 1, des Gütlers Joh. Schleicher
s.Nr. 6 und des Georg Daller Hs.Nr. 7 in Gärmers-
lorf.
Beobachtungsgebiet: Die Ortsflur Gärmersdorf.
Für das Sperr- und Beobachtungsgebiet gelten die
Anordnungen der genannten Verfügung vom 26. Jan.
Dies ist sofort in der Gemeinde bekannt zu machen.
Die Seuche tritt diesmal in bösartiger Form
auf. 4 Tiere sind an ihr bereits eingegangen.
Eine genaue Beobachtung der Seuchenvorschriften,
Die sofortige Anzeigeerstattung bei seuchenverdächtigen
Erscheinungen ist deshalb dringend notwendig und
bürde bei Verfehlungen unnachsichtlich mit Strafen
ingeschritten werden.
Die Seuche ist höchstwahrscheinlich durch Vieh-
händler eingeschleppt worden. Den Viehbesitzern wird
eshalb wiederholt in ihrem eigenen Interesse dringend
nahegelegt, alle fremde Personen, insbesonders
Händler, Viehkastrierer unbedingt von dem Be-
reten der Stallungen und der Verührung ihrer
Tiere fernzuhalten.
Für den notwendigen Verkauf von Tieren wird die
genossenschaftliche Viehverwertungsstelle beim
Lagerhaus Amberg, deren Benützung schon des
öfteren nahegelegt wurde, gerade jetzt besonders em-
pfohlen.
Dies ist sofort in der Gemeinde bekannt zu
nachen und den Viehbesitzern zu eröffnen. Nachweis ist
binnen 3 Tagen vorzulegen.
Amberg, den 29. Januar 1912.
J. V.: Hetzel.
Nr. 719. An die Gemeindebehörden.
Betreff:Maul- und Klauenseuche.
Die Maul- und Klauenseuche ist am 27. Januar
im Gehöft des Viehhändlers August Häring E 171
in Amberg amtstierärztlich festgestellt worden.
Sperrbezirk: Das Seuchengehöft.
Beobachtungsgebiet: Der Stadtteil, der
begrenzt wird an der Katharinen-, Oberntraut-, Egl-
seer- und Steinhauserstraße.
Dies ist sofort öffentlich bekannt zu machen.
Amberg, den 29. Januar 1912.
J. V.: Hetzel.
Nr. 298.
Bekanntmachung.
Betreff: Wahlen zur Handwerkskammer und zum Gesellenausschuß
Nach § 103c der Gewerbe-Ordnung und § 2 Abs. 2.
sowie § 43 des Statuts für die Handwerkskammer der
Oberpfalz und von Regensburg vom 11. Dezbr. 1899
(Kr.A.Bl. 1900 S. 6 ff.) hat alle 3 Jahre die Hälfte
der Mitglieder und Ersatzmänner der Handwerkskammer
und ihres Gesellenausschusses auszuscheiden.
Zur Vorbereitung der hienach in der ersten Hälfte
dieses Jahres notwendigen Wahlen ist hieramts ein
Verzeichnis der Wahlberechtigten zur Wahl der Mit-
glieder der Handwerkskammer und ihrer Ersatzmänner
sowie zur Wahl des Gesellenausschusses der Handwerks-
kammer aufgestellt worden. Aus diesem Verzeichnisse
ist die auf jeden Wahlkörper (§§ 1, 5, der Wahlordnung
für die Handwerkskammer Kr.A.Bl. 1900 S. 24 ff.)
entfallende Stimmenzahl ersichtlich.
Dieses Verzeichnis liegt während einer Stägigen
Frist zur Einsicht der Beteiligten hieramts öffentlich
auf. Zugleich ergeht die Aufforderung, etwaige
Beschwerden binnen 14 Tagen hieramts anzubringen.
Amberg, den 25. Januar 1912.
J. V.: Hetzel.
Nr. 478.
An die Gemeindebehörden.
Betreff: Maul- und Klauenseuche.
Stand der Maul- und Klauenseuche in Bayern am
30. Dez. 1911.
Verseucht sind in den Bezirken:
1. Aibling: 2 Gehöfte in 2 Gemeinden.
2. Aichach: 23 Gehöfte in 6 Gemeinden.
3. Altötting: 14 Gehöfte in 12 Gemeinden.
4. Berchtesgaden: 1 Gehöft in Schönau.
5. Dachau: 1 Gehöft in Eichhofen.
6. Ebersberg: 6 Gehöfte in 4 Gemeinden.
7. Erding: 3 Gehöfte in 3 Gemeinden.
8. Freising-Bezirksamt: 65 Gehöfte in 16 Gemeinden.
9. Friedberg: 79 Gehöfte in 7 Gemeinden.
10. Fürstenfeldbruck: 13 Gehöfte in 4 Gemeinden.
11. Garmisch: 16 Gehöfte in 2 Gemeinden.
12. Ingolstadt-Stadt: 3 Gehöfte in Ingolstadt.
13. Landsberg a. L.-Bezirksamt: 56 Geh. in 11. Gem.
14. Landsberg-Stadt: 1' Geh. in Landsberg.
15. Laufen: 18 Geh. in 10 Gemeinden.
16. Miesbach: 1 Gehöft in Warngau.
17. Mühldorf: 36 Gehöfte in 11 Gemeinden.
18. München-Bezirksamt: 72 Geh. in 11 Gem.
München-Stadt: 2 Gehöfte in München.
Pfaffenhofen: 10 Geh. in 3 Gem.
Rosenheim-Bezirksamt: 16 Geh. in 4 Gem.
8 zum
20.
19.
21.
Název souboru:
amtsblatt-amberg-1912-01-30-n7_2980.jp2