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b) alle Schüler resp. Zöglinge einzutragen, welche bei der vorjährigen Impfung aus irgend welchem Grunde zu der allgemeinen Impfung pro 1884 verwiesen worden sind. Die sub' a und b verzeichneten Wiederimpflinge sind in alphabetischer Ordnung unter Ausfüllung der Rubriken 1 — 5 und nach Gemeinden geordnet vorzu- tragen, und ist nach jeder Gemeinde ein kleiner Raum zum allenfallsigen Nachtrag frei zu lassen. 4) Die von den Gemeindebehörden richtig gestellten Impflisten (Form. V) sind unter ge- meindlicher Fertigung abzuschließen, zu heften und bis zum 1. März ds. Is. anher ein- zusenden. Die von den Lehrern und Institutsvorständen angefertigten Impflisten (Form. VI) sind gleichfalls zu heften und bis 1. April ds. Is. hieher vorzulegen. 5) Es ist nothwendig, daß die Gemeindebehörden ein namentliches Verzeichniß der Erst- impflinge und Wiederimpflinge zurückbehalten, um seinerzeit die Eltern Vormünder ꝛc. ꝛc. der Impfpflichtigen zur Impfung vorladen zu können. Es wird erwartet, daß die Impflisten mit aller Genauigkeit hergestellt werden. Dabei wird angeordnet, daß bei Anfertigung der Impflisten nach jedem Eintrage eines Impflings mit Blei durch die Impfliste eine Linie gezogen werde, und wird noch darauf auf- merksam gemacht, daß Impflisten, welche nicht, wie angeordnet, insbesonders nicht in alpha- betischer Reihenfolge hergestellt sind, auf Kosten der betreffenden Gemeinde hieramts umge- arbeitet werden. Von gegenwärtiger Verfügung ist den Lehrern und Institutsvorständen sofort Kenntniß zu geben. Am 2. Januar 1884. An die Gemeindeverwaltungen der k. Bezirksämter Regensburg und Stadtamhof. (Körung und Prämiirung von Privatbeschälern pro 1884 betr.) Nach hohem Regierungs-Ausschreiben vom 22. Dezember 1883 sind die Termine für die Körungen im Jahre 1884 wie folgt festgesetzt worden: am 21. Januar 1884 in Cham „„ Regensburg 22. „ Neumarkt. 23. Die Körungen beginnen Morgens 9 Uhr. Nach beendigtem Körgeschäft findet an sämmtlichen Körorten eine Prämiirung von Privat- beschälern statt. Zum Vorsitzenden der Körausschüsse wurde der k. Landstallmeister Graf von Leiningen, als weiteres Mitglied der k. Kreisthierarzt Hopf ernannt. Am 5. Januar 1884. und (Unglücksfall betreffend.) Laut Mittheilung des Stadtmagistrats Regensburg vom 28. v. Mts. wurde am 20. De- zember 1883 Abends gegen 10 Uhr oberhalb der steinernen Brücke hier eine Mannsperson hilferufend in der Donau wahrgenommen und verschwand dieselbe in den Wellen, ehe Hilfe gebracht werden konnte. Nach den angestellten Recherchen ist diese Person der verheirathete Wäscher und Maurer Franz Braun von Gallingkofen, Gerichts Stadtamhof, 63 Jahre alt. Derselbe trug am Leibe: eine graue Tuchjoppe, braune Tuchhose, Pelzmütze, Halbstiefel, weißleinenes Hemd' und detto Unterhose, sowie einen rothgestreiften Barchent-Unterleib. Im Auffindungsfalle der Leiche ist sofort Anzeige zu erstatten. Am 1. Januar 1884. Die königlichen Bezirks-Aemter Pündter. Stadtamhof und Regensburg. Schmid.
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1884-01-06-n1_0070.jp2