Text na stránkách 6

Text: 
Wochen- und Amts-Blatt der königlichen Bezirks-Aemter Stadtamhof und Regensburg mit den königlichen Amtsgerichten Stadtamhof, Regensburg, Regenstauf und Wörth. Ausgegeben Sonntag, 1. Januar. fl W εp5. Inhalt: Gem. ausschr.: Wandergewerbescheine. Gewinnanteile der München-Aachener Mobiliar-Feuerver- sicherungs-Gesellschaft. Scla und Fleischbeschau. Landesfeuerwehrstatistik. Kreisobstausstellung. sscha)Bez.-A. R.: Hundevifitation. Fremdenpolizei. Feuerbeschau. Zurückstellung der un- abkömmlichen Beamten und Bediensteten. Innere Ausstattung von Kirchen. Voranschläge. Privatwald- wirtschaft. Dienstsiegel der Gemeindebehörden. b) Bez.-λ. St.: Beiträge zum Münchener Tierschutzverein. Körung und Prämiierung der Hengste. Verkehr mit Sprengstoffen. Fleischbeschau- u. Schlachtungsstatistik. An sämtliche Gemeindebehörden der Amtsbezirke Regensburg und Stadtamhof. (Wandergewerbescheine pro 1905 betr.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jede um Erteilung eines Wandergewerbescheines nachsuchende Person das im Amtsblatt des k. Staatsministeriums des Innern vom Jahre 1898 S. 133 abgedruckte, vorgeschriebene Zeugnis der Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes vorzulegen hat. Die Ortspolizeibehörden sind für die genaueste und gewissenhafte Ausfüllung dieses Zeug- nisses, für welches eine Gebühr von 1 A zur Gemeindekasse zu erheben ist, verantwortlich. Jene Personen, welche sich bereits im Besitze eines giltigen Wandergewerbescheines für das laufende Jahr befinden, haben diesen und außerdem noch das am Anfang erwähnte Zeugnis oder eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde darüber beizubringen, daß seit Ausstellung des letzten Scheines keine Veränderung in den Verhältnissen eingetreten, namentlich keine Bestrasung wegen Uebertretung der auf den Gewerbetrieb im Umherziehen bezüglichen Vorschriften und keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Woche erfolgt ist. Es wird zu den Ortspolizeibehörden vertraut, daß sie auch diese Bescheinigung, für welche gleichfalls eine Gebühr von 1 A zur Gemeindekasse zu erheben ist, selbstverständlich nur dann erteilen, wenn sie das Verlangte bestätigen können. Für diejenigen Personen, welche als Begleiter eingetragen werden sollen, sind die gleichen Zeugnisse beziehungsweise Bescheinigungen auszustellen und vorzulegen. Die beteiligten Gewerbetreibenden im Gemeindebezirke sind von dem Inhalt dieser Be- kanntmachung zu verständigen. Im Uebrigen wird zur gleichmäßigen Beachtung für das Jahr 1905 auf das bezirksamt- liches Ausschreiben vom 10. Dezember 1903 (Amtsbl. Nr. 51) verwiesen. Am 24. Dezember 1904. An die Magistrate und Gemeindebehörden der Amtsbezirke Regensburg und Stadtamhof. (Gesuche um Unterstützung aus dem Gewinnanteile der München-Aachener-Mobiliar-Feuerver- sicherungs-Gesellschaft betr.) Die auf Bayern treffenden Gewinnanteile der München-Aachener-Mobiliar-Feuerversicherungs- Gesellschaft werden alljährlich in folgender Weise verteilt: 1. Zwei Achtel der Gewinnanteile sind Sr. Majestät dem König zur Allerhöchst unmittel- baren Verfügung für wohltätige und gmeinnützige Zwecke vorbehalten. Auch werden hieraus Unterstützungen zur Förderung des Feuerlöschwesens und überhaupt für Zwecke der Feuer- sicherheit bewilligt. Hierauf bezügliche Gesuche sind unter Benützung der in der Ministerial-Entschließung nom 23. Juli 1903 — Minist.-Amtsbl. des Innern 1903 S. 287 abgedruckten Tabelle,
Dateiname: 
amtsblatt-stadtamhof-regensburg-1905-01-01-n1_0080.jp2