Bestandsbeschreibung:
Durch die Trennung von Justiz und Verwaltung entstanden 1862 in Bayern die Bezirksämter (BA). Die Behörden wurden von je einem Bezirksamtmann geleitet, waren den Regierungen als Distriktverwaltungsbehörden direkt unterstellt und erhielten über sie von den Zivilstaatsministerien Weisungen. 1937 wurden alle "Bezirksämter" in "Landratsämter" (LRA) umbenannt. Das Staatsarchiv Würzburg bewahrt die Unterlagen der unterfränkischen Bezirks- bzw. Landratsämter auf. Bis zur Gebietsreform 1972 existierten insgesamt 23 Behörden: Alzenau i.UFr., Aschaffenburg, Brückenau, Ebern, Gemünden a.Main (seit 1902), Gerolzhofen, Hammelburg, Haßfurt, Hofheim (ab 1900), Karlstadt, Kissingen, Kitzingen, Königshofen i.Grabfeld, Lohr, Marktheidenfeld, Mellrichstadt, Miltenberg, Neustadt a.d.Saale, Obernburg, Ochsenfurt, Schweinfurt, Volkach, Würzburg. Im Zuge der Gebietsreform 1972 wurden die Landratsämter Unterfrankens teilweise neu gebildet und dadurch auf insgesamt neun Landkreise reduziert: Aschaffenburg, Bad Kissingen, Hassberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg. Das Bezirksamt Alzenau wurde 1862 aus den Landgerichten (ä.O.) Alzenau und Schöllkrippen gebildet. Erst 1858 war das Landgericht (ä.O.) Schöllkrippen von dem 1816 bei der Eingliederung des ehemals hessischen Amtes nach Bayern entstandenen Landgericht Alzenau abgetrennt worden. 1972 ging der Landkreis Alzenau i.UFr. im Landkreis Aschaffenburg auf. Der Bestand ist vollständig in FAUST verzeichnet. Einzelne Akten sind gegebenenfalls aufgrund von Sperrfristen für Benutzer nur nach Freischaltung einsehbar.