Bestandsbezeichnung:
Hochstift Würzburg, Gebrechenamt
Bestandsbeschreibung:
Die vermutlich seit Beginn des 16. Jahrhunderts geführten "Gebrechenbücher" enthalten Korrespondenzen über "Gebrechen", hier verstanden als Differenzen meist mit Nachbarterritorien. Bei der Abfassung der Schreiben sollte der Gebrechensekretarius laut der Kanzleiordnung von 1684 durch den jüngsten Hofrat unterstützt werden. Der Hofrat wiederum teilte sich in zwei Bereiche, von denen einer für Gebrechen- und Lehensachen zuständig war. Beiden Senaten waren vier Ämter zugeordnet, darunter auch das Gebrechen- und Lehenamt. Das Gebrechenamt verhandelte "alle Jurisdictionalia und Rechte des Hochstifts und Fürstentums, alles, was Privilegien und Zünfte betrifft", daneben auch Streitfragen bezüglich Grenzen, Markungen etc. Allmählich ging die Bezeichnung "Gebrechenamt" auf den Hofrat und seine rein innenpolitisch ausgerichtete Funktion über. Bei den Unterlagen des Gebrechenamts handelt es sich folglich um einen Aktenbestand der obersten Landesregierung des Hochstifts Würzburg vom 16. Jahrhundert bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, eingeteilt in sieben Reihen oder "Repertorien". Der Bestand hat seine provenienzmäßige Reinheit stets gewahrt, jedoch waren sehr große Teile des Bestandes bis in die jüngste Zeit völlig unverzeichnet zurückgeblieben. Diese Verzeichnungslücken wurden seit 1991 mittels FAUST teilweise geschlossen. Dabei werden die bisher schon verzeichneten und die neuverzeichneten Akten zu einem einheitlichen Ganzen zusammengearbeitet. Die neuerstellten Repertorien werden unter der Ziffer 4 der vorliegenden Reihe der Repertorien provenienzreiner Bestände angefügt. Dabei sollen die Unterziffern 1 - 7 den herkömmlichen sieben Reihen oder Repertorien des Bestandes entsprechen. Der Bestand ist teilweise in FAUST verzeichnet.