Bestandsbezeichnung:
Hochstift Bamberg, Geistliche Regierung
Bestandsbeschreibung:
Eine Behördengeschichte des Geistlichen Rats in Bamberg gibt es leider noch nicht. Klar ist, dass seit Mitte des 16. Jahrhunderts einzelne Räte dezidiert als geistliche Räte bezeichnet werden, dass Bischof Ernst von Mengersdorf (1583-1591) die Institutionalisierung eines Geistlichen Rats forcierte und dass dieser sich unter Bischof Neithard von Thüngen (1591-1598) als Kollegialorgan "Geistliches Gericht / Regierung" formierte und auch tagte (vgl. auch Dieter J. Weiß: Reform und Modernisierung. Die Verwaltung des Bistums Bamberg in der Frühen Neuzeit, in: BHVB 134, 1998). Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Gremium in seiner Existenz heftig umstritten. Der Aufgabenbereich umfasste zu dieser Zeit die Vergabe von geistlichen Stellen und Pfründen und die Leitung der Rekatholisierungsmaßnahmen; Abgrenzungsprobleme gab es mit dem seit 1548 belegten Vikariatsgericht, das für Ehe-, Benefizial- und Testaments-angelegenheiten zuständig war. Unter Generalvikar Friedrich Förner wurde der Geistliche Rat zu einer festen Institution mit festem Aufgabenkatalog (1611): der Bewahrung der Rechte des Bischofs, des Generalvikars und der geistlichen Richter. Wie andere Zentralbehörden auch leitete seit 1694 ein Domkapitular das Gremium des Geistlichen Rats als Präsident; Geistlicher Rat und Generalvikariat wurden gemeinsam als Geistliche Regierung bezeichnet. Die Aufgaben des Vikariats waren: Kirchen- und Schulsachen, Pfarr- und Pfründenbesetzungen, Verhalten und Kenntnisse der Pfarrer, Dispensationen, Doctrinalia, Sachen von und an Rom, milde Stiftungen, Bücherzensur, Bestätigung der letzten Willen, Appellationen vom Konsistorium, Gerichtsbarkeit über Geistliche. Kenntnisse über die Geistliche Ratsregistratur liegen allenfalls rudimentär vor.