Bestandsbezeichnung:
Landgericht Augsburg, Strafkammer
Bestandsangaben:
Landgericht Augsburg, Strafkammer
Bestandsbeschreibung:
Die Landgerichte wurden 1879 eingeführt. Sie setzten organisatorisch die Bezirksgerichte fort. Ihre Zivilkammern und Kammern für Handelssachen waren für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig, die nicht ausdrücklich den Amtsgerichten zugewiesen waren. Bei den Landgerichten wurden Schwurgerichte gebildet, die für alle Verbrechen zuständig waren, die nicht zur Zuständigkeit der Strafkammern oder des Reichsgerichts gehörten. Die Strafkammern der Landgerichte waren zuständig für alle Vergehen, für welche die Amtsgerichte nicht zuständig waren, sowie für alle Verbrechen. Die Landgerichte entschieden auch über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.