Als Nachfolger der rein bayerischen Rentämter wurden die 1919 vom Reich installierten Finanzämter gebildet. Die Landesfinanzämter und die ihnen unterstellten Finanzämter verwalteten als Reichsbehörden auch die Landesabgaben und das Landesvermögen. Der Bestand wird laufend ergänzt. Zu beachten die gesonderten Sperrfristen für Steuerakten (60 Jahre).