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StAN, Regierung von Mittelfranken, Abgabe 1978

Archiv

Zkratka archivu: 
StAN
Oddělení archivu: 
StA Nürnberg

Fond

Název fondu: 
Regierung von Mittelfranken, Abgabe 1978
Číslo fondu: 
270 V
Popis fondu: 
Verwaltungsgeschichte der Mittelbehörden in Bayern bzw. in Mittelfranken seit 1799 Zwischen 1799 und 1806 hatte Montgelas die Regierungs- und obersten Verwaltungsinstanzen in den neu organisierten Ministerialdepartments reformiert. 1799 wurde so die Generallandesdirektion in München eingerichtet, die fortan die Verwaltungsaufgaben mehrerer bisheriger, nunmehr aufgehobener Zentralstellen übernahm, wie etwa der Oberlandesregierung, der Hofkammer oder des Forstkollegiums. Gegenüber den Außenbehörden fungierte sie als Zentralbehörde, war jedoch der Zentralstelle des Ministeriums untergeordnet. Die bislang den Regierungen und dem Hofrat in München zukommenden Justizaufgaben gingen 1802 an die neu eingerichteten Hofgerichte, sodass auf der mittleren Behördenebene Justiz und Verwaltung getrennt waren. Entsprechend erhielten die neu hinzugekommenen Gebiete in Franken und Schwaben Provinzialbehörden, die zunächst dem Department des Äußeren unterstanden, selbst jedoch als Zentralbehörden fungierten. Seit 1804 war den fränkischen Landesdirektionen der ehemaligen Hochstifte Bamberg und Würzburg ein Generallandeskommissär für Franken vorgesetzt, der nach dem Übergang Nürnbergs zu Bayern 1806 seinen Sitz von Bamberg in die ehemalige Reichsstadt verlegte. Ihm war nunmehr auch die bisher brandenburg-ansbachische Zentralsstelle unterstellt, die Kriegs- und Domänenkammer, die fortan als bayerische Mittelbehörde fungierte. Die sachlichen Kompetenzen und örtlichen Zuständigkeiten waren zwischen der Generallandesdirektion (ab 1803 als "Landesdirektion von Bayern" bezeichnet) und den einzelnen Landesdirektionen bis zur Konstitution von 1808 und den damit einhergehenden umfassenden Reformen auch der Verwaltung nicht klar geregelt. Das zu Beginn des 19. Jahrhunderts territorial erheblich gewachsene Königreich Bayern wurde 1808 nach französischem Vorbild auf der mittleren Verwaltungsebene in 15 nach Flüssen benannte Kreise eingeteilt. Zuständig für die innere Verwaltung ("Policey") waren die Generalkreiskommissariate, die die Weisungen der Ministerien des Äußeren und des Inneren vollzogen und die Verwaltungstätigkeit der Außenämter kontrollierten. Ab 1811 dehnte sich der Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungen auch auf Schul- und Kirchenangelegenheiten, Gewerbe- und Handelssachen sowie auf die Bau- und Kommunalstraßenaufsicht aus. Die Finanzverwaltung unterstand hingegen den Kreisfinanzdirektionen. 1817 wurden die Generalkreiskommissariate und die Kreisfinanzdirektionen zu Kreisregierungen zusammengelegt, die fortan in eine Kammer des Inneren und eine Kammer der Finanzen unterteilt waren und als Kollegialbehörden der Leitung des jeweiligen Regierungspräsidenten unterstanden. Die Regierungen waren nunmehr Vollzugs- und Aufsichtsbehörden über die Außenämter im Bereich der Ministerien des Äußern, des Innern und der Finanzen. Zu den Mittelbehörden gehörten Medizinalbeamte und Schulräte, später auch technische Beamte für das Bau- und Gewerbeaufsichtswesen. An den Finanzkammern wirkten auch Vermessungs- und Forstbeamte, da diese Verwaltungszweige wie die Rentämter den Regierungen unterstellt waren. Wegen der wirtschaftlichen und fiskalischen Bedeutung des Forstwesens innerhalb der Finanzverwaltung erhielten die Kammern der Finanzen 1885 eigene Forstabteilungen, die schließlich 1908 selbständige Kammern der Forsten innerhalb der Kreisregierungen bildeten. Seit 1920 übernahm die Reichsfinanzverwaltung die Befugnisse der formaligen bayerischen Kammern der Finanzen und 1935 die bayerische Landesforstverwaltung die Aufgaben der bisherigen Kammern der Forsten. Finanz- und Forstangelegenheiten waren damit aus den Regierungen ausgegliedert, die nunmehr nur noch aus der Kammer des Inneren bestanden. 1837 wurde die bis dahin gültige Kreisbenennung und -einteilung nach Flüssen verworfen und die in Bayern "vereinigten teutschen Volksstämmen" als Namensgeber gewählt. Der Obermainkreis und der Rezatkreis, in den der 1806 errichtete Pegnitzkreis 1810 eingegangen war, hießen nun Ober- und Mittelfranken. Die damit einhergehenden Grenzveränderungen stellten geschichtliche Territorialgrenzen wieder her. 1879 veränderten sich die territorialen Zuständigkeiten zwischen der Oberpfalz und Mittelfranken geringfügig durch die Reformen der Gerichtsorganisation. Infolge der 1930/31 durch die Staatsregierung eingeleiteten Sparmaßnahmen und dem damit einhergehenden Behördenabbau wurden 1933 Mittel- und Oberfranken zu einem Kreis mit Sitz in Ansbach vereinigt. Nach dem Krieg wurden jene Zusammenschlüsse wieder aufgehoben und die ursprünglichen Kreise Ober- und Mittelfranken wieder hergestellt. Mit der 1972 erfolgten Reform der unteren Verwaltungsbehörden veränderten sich auch die Grenzen der Kreise. Sie wurden fortan als "Regierungsbezirke" bezeichnet, während die ehemaligen Unterbehörden, die "Bezirksämter", schon seit der nationalsozialistischen Gleichschaltung der Länder 1939 "Landkreise" hießen. "Kreis" und "Bezirk" hatten damit in der bayerischen Verwaltung ihre Bedeutung in der Mitte des 20. Jahrhunderts getauscht. Der Bestand ist vollständig in EDV verzeichnet.
Podskupina: 
Schulwesen
Název série: 
Abgabe 1978
Signatury bohemik: 
4629, 4651, 4683, 20637
Popis bohemik: 
Československá jazyková výuka, 1925-1941 (č. 4629). Říšské prostředky pro novostavby školních budov na německo-české hranici, 1933-1935 (č. 4683). Převzetí rakouských a sudetoněmeckých učitelů do bavorského systému obecných škol (sv. 2), 1938-1946 (č. 4651). Podpora učitelských dvojnásobných sirotků: Schmitt (nar. 1885 Bamberk/Bamberg), otec naposledy v Brně/Brünn, 1938-1939 (č. 20637).

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