Název fondu:
Landwirtschaftsamt Coburg
Údaje o fondu:
Landwirtschaftsamt Coburg
Popis fondu:
Landwirtschaftsämter (bis 1948 Landwirtschaftsstellen) wurden als Unterbehörden der Landwirtschaftsverwaltung eingerichtet nach der Erfahrung der Notlage des Ersten Weltkrieges und der Notwendigkeit einer Förderung der Landwirtschaft. Bis dahin war die staatliche Aktivität in diesem Bereich auf den Betrieb der landwirtschaftlichen Winterschulen, die finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Vereine und die Hinzuziehung des seit 1883 bestehenden Landwirtschaftsrates beschränkt (Min. D 2566, fol. 1'). 1922 wurden die Landwirtschaftsstellen auf der unteren Verwaltungsebene eingerichtet (Verordnung vom 4.1.1922, GVBl S. 1), um durch Beratung und Aufklärung Verbesserungen der Produktion zu erreichen. Daneben trat 1933 als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Reichsnährstand und fasste die bis dahin freiwilligen Verbände in der Landwirtschaft zusammen (Gesetz vom 13.9.1933, RGBl I, S. 626). Der Reichsnährstand versuchte, seine Zuständigkeit zu erweitern und die staatlichen Einrichtungen zu übernehmen, allerdings ohne Erfolg. Die staatlichen Stellen wurden dem Reichsnährstand lediglich "zur Verfügung" gestellt (Vereinbarung v. 21.5.1937, MABl S. 98). Seit 1939 standen neben den Landwirtschaftsstellen auch die Ernährungsämter, Abt. A und B, zur Bewirtschaftung der Versorgungsgüter. Nach deren Auflösung 1950 waren die seit 1948 in Landwirtschaftsämter umbenannten Dienststellen die allein zuständigen Behörden für die Förderung der Landwirtschaft auf der unteren Ebene (Bek. v. 20.4.1948, GVBl S. 89). Im Laufe der 1960er Jahre wurde insbesondere die Abwicklung von Förder- und Subventionsprojekten relevant. Daneben bestand auch in Coburg wie bei den meisten Landwirtschaftsämtern eine Landwirtschaftsschule, deren Unterlagen im entsprechenden Bestand archiviert werden. Die Akten dieses Bestandes wurden 1989 bis 1991 vom Landwirtschaftsamt Coburg abgegeben. Die Provenienzen Landwirtschaftsschule und Ernährungsamt A wurde herausgelöst, allerdings ein Akt der Bezirksbauernkammer (Nr. 495) und des Bezirksackerbauverbandes (Nr. 1140) im Bestand belassen. Im Landwirtschaftsamt existiert erst seit der Einführung des gemeinsamen Aktenplans 1984 eine vorgegebene Aktenordnung.