Název fondu:
Amtsgericht Pegnitz, mit Vorgängerbehörden - K 128
Popis fondu:
In bürgerlichen Rechtssachen waren die Amtsgerichte seit 1879 nach Streitwert zuständig für kleinere Streitsachen, Konkurse und die Sachen, die früher die Stadt- und Landgerichte abgeurteilt hatten (Hypotheken-, Vormundschafts-, Nachlasssachen). Erst 1924 wurde die gesamte erstinstanzliche Strafgerichtsbarkeit den Amtsgerichten zugeteilt. 1935 wurden die Amtsgerichte verreichlicht und nach dem Krieg durch die Länder wiedererrichtet. Durch die Gerichtsreform 1973, ein Jahr nach der Landkreisreform, wurde für jeden Landkreis nur ein Amtsgericht zugelassen. Beachte: Die Bestände der Amtsgerichte umfassen noch den juristischen Teil der Registraturen der Landgerichte älterer Ordnung (1804-1862), die Kreis- und Stadtgerichte sowie Teile der Überlieferung der adeligen Herrschafts- und Patrimonialgerichte. Üblicherweise werden pro Amtsgericht folgende Bereiche getrennt in Findbüchern behandelt: - Allgemeine Akten, Zivilprozesse - Grundakten - Vormundschaftsakten - Nachlassakten