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Bis 1934 wurde das öffentliche Gesundheitswesen von den staatlich bezahlten Stadt- und Landgerichtsärzten, angesiedelt bei den unteren Verwaltungsbehörden, übernommen. In diesem Jahr wurden diese Aufgaben (öffentlichen Gesundheitspflege wie Beratung, Seuchenprävention und Schulgesundheit, die Aufsicht über das Heilpersonal und die Apotheken sowie gerichtsärztliche Aufgaben) dann den neu geschaffenen Gesundheitsämtern (je eines pro Bezirk) übertragen. 1972 passte man die Sprengel der Gesundheitsämter der Landkreisreform an. 1996 schließlich wurden sie als eigenständige Behörde aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert. Der Bestand wird laufend ergänzt.