Popis fondu:
Die Rentämter als Finanzbehörden der unteren Ebene wurden im Rahmen der Neuorganisation der Finanzverwaltung mit Verordnung vom 24.03.1802 neu formiert. Ihr Sprengel orientierte sich an den zeitgleich entstehenden Unterbehörden der inneren Verwaltung, den Landgerichten älterer Ordnung, und umfasste in der Regel ein bis zwei Landgerichtsbezirke. 1879 wurden ihre Bezirke den neuen Gerichts- und Verwaltungssprengeln angeglichen. Zum 01.10.1919 wurden sie mit der Verreichlichung der gesamten Finanzverwaltung aufgelöst, ihre Aufgaben wurden den neu geschaffenen Reichsbehörden, den Finanzämtern, übertragen. Neben den Aufgaben der Einnahme, Verrechnung und Verbuchung der Staatsgefälle ("Staatsrenten"), der Kassenführung aller im eigenen Sprengel befindlichen Staatsbehörden einschließlich der Beamtenbesoldung und Bestreitung ihrer sachlicher Ausgaben kam mit dem Steuerprovisorium von 1808 die gesamte Steuerhoheit in staatliche Hände. Die Aufgabe der Einziehung aller dieser staatlicher Steuern, vor allem der Grund- bzw. Rustikalsteuer, der Dominikal- und Haussteuer, der Gewerbesteuer und des Familienschutzgeldes, wurde damit den Rentämtern übertragen.