Das Kreis- und Stadtgericht Regensburg bestand von 1818 bis 1857. Es war zuständig als Untergericht für den Stadtbezirk Regensburg und als erste Instanz für die Inhaber des privilegierten Gerichtsstandes in der südlichen Hälfte der Oberpfalz. Der Bestand enthält überwiegend Zivilprozessakten, Akten zu Prozessen um Gewerberechte und wenige Akten in Strafsachen.