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StAN, Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden

Archiv

Archiv Kürzel: 
StAN
Archivgliederung: 
StA Nürnberg

Bestand

Bestandsbezeichnung: 
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
Bestandsnummer: 
1 b
Bestandsbeschreibung: 
Geschichte des Provenienzbildners Die Reichsstadt Nürnberg, eines der bedeutendsten Gemeinwesen im Alten Reich, insbesondere im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit (14. - 16. Jahrhundert), bewahrte ihre staatsrechtlich wichtigen Urkunden unter der Aufsicht des Geheimen Ratskollegiums der Sieben Älteren Herren im Privilegienkämmerlein des Losungamts (oberste Finanzbehörde) im Rathaus auf, auch Untere Losungstube genannt, - und zwar dort in nummerierten Urkunden-Laden, daher noch heute die Bestandsbezeichnungen: Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 39 Laden, Urkunden (Rep. 1 bzw. 1a, 1b), 35 neue Laden der unteren Losungstube, Urkunden (Rep. 2a), und 153 Laden des Siebenfarbigen Alphabets, Urkunden (Rep. 2b). Rep. 1a, Reichsstadt Nürnberg, Kaiserprivilegien und Rep. 1b, Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien (796 Nr.), enthalten alle für die Geschichte der Reichsstadt Nürnberg wichtigen, ihre Entwicklung und Existenz nach außen und innen sichernden Urkunden von Kaisern, Königen, Päpsten, Fürsten und anderen Reichsständen, angefangen mit dem Freiheitsbrief Friedrichs II. von 1219, über weitere Freiheiten und Begnadungen von Kaiser und Reich, Privilegienbestätigungen, Lehenbriefe, Erwerbsurkunden, Verträge etc., bis zum Ende des Alten Reiches. Bestandsgeschichte Das reichsstädtische Archiv Nürnbergs besaß wie oben beschrieben für seine wichtigsten Bestände eine Einteilung in 39 Laden. Ende des 19. Jahrhunderts wurde eine Aufteilung vorgenommen, indem zum einen die Urkunden der Abteilung "Kaiserliche und königliche Privilegien", zum anderen die übrigen 796 Urkunden herausgezogen und als jeweils eigene Bestände separat aufgestellt wurden. Hierbei wurde für den zweiten Teil die Bestandsbezeichnung der nächst folgenden Abteilung der 39 Laden gewählt: "Päpstliche und fürstliche Privilegien" - obwohl hierunter auch noch weitere Abteilungen fallen, die sehr wohl noch königliche und kaiserliche Urkunden enthalten! Der Archivar Alfred Gümbel fertigte neue Urkundenregesten mit Register an. Für das k. Allgemeine Reichsarchiv in München wurden im frühen 19. Jahrhundert die Urkunden vor 1401 eingezogen. Im Zuge der Beständebereinigung wurden diese "Urkunden vor 1400" von dem BayHStA 1992 an das StA Nürnberg abgegeben. 2014 sind diese Urkunden dem Bestand wieder zugeordnet worden. 2010-2011 wurden die handschriftlichen Regesten im Rahmen der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projektes "Retrokonversion" von dem Dienstleister Fa. MFM Hofmaier (München) in eine Datenbank überführt. 2014 wurden durch Dr. Daniel Burger Ergänzungen vorgenommen und die Urkunden der ursprünglichen Ordnung der "39 Laden" des reichsstädtsichen Archivs entsprechend gegliedert. Der Bestand enthält zahlreiche Bohemica vor allem zu den böhmischen Lehen, von denen nur eine Auswahl aufgenommen wurde. Der Bestand ist vollständig in EDV verzeichnet.
Untergruppe: 
Nürnberger und Böhmer (Kaufleute) und deren Freiheiten
Titel Bestandsserie: 
Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
Signatur der Bohemica: 
8b*, 8c*, 8d, 14, 15a, 15b*, 21*, 24a, 24b, 26, 31, 48*, 49, 93/1, 269, 283, 291, 297, 303, 323, 324, 325, 350, 356, 360, 364, 365, 369, 377, 380, 386, 394, 396, 404, 405, 411, 607, 608, 693, 714
Bohemica-Beschreibung: 
Laut dem Egerer Rat sollen die neuen Gesetze gegen die Nürnberger aufgehoben sein. 1303 (Nr. 8b*), 1325 (Nr. 14). Eger beurkundet gegenüber Nürnberg die gegenseitige Anerkennung bestehender Freiheiten und die Befreiung der Bürger beider Städte von den Stadtzöllen, 1305 (Nr. 8c*, 8d), dessen Vidimus, 1525 (Nr. 15a). Abgaben der Kaufleute auf den Straßen nach Böhmen, 1336 (Nr. 21*), und nach Mähren, vidimiert unter anderem von den Schöffen Brünns, 1357 (Nr. 48*, 49). Der Markgraf zu Mähren begnadet einen Nürnberger Rat und alle Bürger, Kaufleute und andere, dass diese mit ihrem Leib, Gut und Kaufmannschaft durch seine Lande sicher und ungeirret reisen und handeln mögen, auch falls sich Krieg derorts erheben sollte, dessen nicht zu entgelten haben sollen oder einer für den anderen Pfand nicht seien solle, 1375 (Nr. 93/1). Königlich böhmische Urkunde und herzoglich techische Bestätigung über Nürnberger Kaufleute, 1393 (Vidimus, siehe Nr. 303). Freiheitsbriefe für Nürnberger, 1338 (Nr. 24a), 1379 (Insert, siehe Nr. 283), 1466 (Vidimus, LS/A Nr. XII, siehe Nr. 325), 1470 (Nr. 323, 325), 1480 (Nr. 360), 1497 (Nr. 404), 1546 (Nr. 607, 608), Privilegien, 1459 (Nr. 283). Nürnberger Kaufleute dürfen ihre Waren in Prag und in allen Städten Böhmens, Mährens, Polens und Luxemburgs verkaufen und sind von Zöllen etc. befreit, 1339 (Nr. 24b), 1341 (Nr. 26), 1345 (Nr. 31), 1347 (Vidimus, siehe Nr. 283), 1463 (Nr. 297), 1497 (Nr. 405). Freies, sicheres Geleit für bömische (Nr. 15b*) und Nürnberger (Nr. 269) Kaufleute und Rückerstattung von Gestohlenem für die Böhmen, 1326 (Nr. 15b* bzw. Vidimus, siehe Nr. 24a) bzw. ungehinderter Verkehr für Nürnberger auch nach Ungarn (gleich denen aus Ofen), Polen, Schlesien, Mähren und Österreich, 1455 (Nr. 269), 1470 (324). Besonderer Schutz für Nürnberger Kaufleute, 1460 (Nr. 291). Befreiung der mit Böhmen handelnden Nürnberger Kaufleute von kirchlichen Sanktionen und päpstliche Gestattung des freien Handels (ausgenommen Waffen), 1478 (Nr. 350), 1479 (Nr. 356), Erneuerung der päpstlichen Erlaubnis alle zwei Jahre, 1482-1495 (Nr. 364, 369, 377, 380, 386, 394, 396). Die Schlik, Herren zu Weißkirchen und Elbogen nehmen die durch ihre Herrschaften ziehenden Kaufleute Nürnbergs in ihren Schutz, 1482 (Nr. 365). Pilsen stellt die gegenseitige Zollfreiheit mit Nürnberg wieder her, 1499 (Nr. 411). „Böhmische Compactata" zwischen Prag und Nürnberg nebst einer Beilage mit Beschwerden der Nürnberger Kaufleute über Hindernisse in Prag, 1599 (Nr. 693). Pilsen erneuert den 1499 mit Nürnberg geschlossenen Vertrag betreffend die gegenseitige Befreiung der Kaufmannsgüter von Zoll und Maut, 1651 (Nr. 714).

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