1879 wurden die Amtsgerichte eingerichtet. Sie waren und sind zuständig für die kleineren Straffälle (Übertretungen und geringere Vergehen). Neben Strafprozessen werden an den Amtsgerichten auch Zivilprozesse verhandelt, darunter Vaterschafts- und Unterhaltssachen, Entmündigungen und Todeserklärungen.